Die Zwangstrennung beim Internet/DSL – was steckt dahinter?

DSL Zwangstrennung

Wer nachts schon einmal im Internet unterwegs war, hat womöglich bereits festgestellt, dass der Internetzugang für einen kurzen Zeitraum unterbrochen wird. Denn bei privaten DSL-Anschlüssen führen beinahe alle Provider eine sogenannte Zwangstrennung durch, die häufig in der Nacht zwischen zwei und drei Uhr erfolgt. Bei der Zwangstrennung handelt es sich um eine Trennung des Internetzugangs von Seiten des jeweiligen Internetanbieters. Sie wird entweder bei ausbleibender Nutzung einer bestehenden Internetverbindung oder eben zu einem festgelegten Zeitpunkt durchgeführt. Diese Trennung findet in der Regel alle 24 Stunden in der Nacht statt, weshalb viele Nutzer hiervon jedoch gar nichts bemerken.

Aus welchen Gründen erfolgt die Zwangstrennung?

Ursprünglich stammt die Idee hinter der Trennung von Seiten des Internetproviders aus einer Zeit, in welcher es eine Ausnahme war, das Internet durch eine Flatrate zu beziehen. Zu dieser Zeit sorgte die Zwangstrennung dafür, dass eine ungenutzte Internetverbindung nicht zu horrenden Kosten führt. Darüber hinaus verfügen die jeweiligen Anbieter lediglich über eine begrenzte Anzahl an IP-Adresse. Durch die IP-Adresse wird ein Gerät, das an das Internet angebunden ist, sowohl adressier- als auch erreichbar. Die IP-Adresse ist also eine Art persönliches Codewort des jeweiligen Geräts und besteht aus vier Zahlen. Die Provider sind aufgrund der begrenzten Anzahl daran interessiert, dass keine der IP-Adressen für eine Verbindung verbraucht wird, die gar nicht genutzt wird. Die Zwangstrennung ermöglicht zudem, dass dem Gerät eine neue IP-Adresse zugewiesen wird. So wird beispielsweise verhindert, dass ein Webserver am privaten DSL-Anschluss betrieben wird.

Kann die Trennung vom Internet verhindert werden?

Grundsätzlich haben Verbraucher keinerlei Einfluss darauf, ob bei ihnen eine Zwangstrennung durchgeführt wird oder nicht. Den Routern ist es jedoch möglich, die automatisierte Zwangstrennung zu erkennen, sodass sie sich sofort wieder einwählen. Daher besteht meist nur eine Trennung für wenige Sekunden, die für den Nutzer meist gar nicht bemerkt wird, denn nach der Trennung können unverzüglich wieder alle DSL-Leistungen genutzt werden. Obwohl die Zwangstrennung demnach nicht verhindert werden kann, kann der Zeitpunkt für diese bei der FritzBox und vielen anderen Routern individuell festgelegt werden. Nutzer können dann einen beliebigen Zeitraum auswählen, in welcher die Trennung von Seiten des Providers stattfinden soll.

Gibt es bei allen Anschlüssen eine Zwangstrennung?

Die Zwangstrennung erfolgt nur bei privaten DSL-Anschlüssen. Bei modernen All-IP-Anschlüssen wird hingegen darauf verzichten. Denn von der vorübergehenden Trennung wären auch die Telefondienste des Anschlusses betroffen. Ebenso erfolgt keine Zwangstrennung bei Breitbandanschlüssen über das TV-Kabelnetz. Der Grund hierfür ist, dass die Provider keinen Vorteil davon hätten, denn bei diesem Anschluss werden meist statische IP-Adressen vergeben – die Nummer ist demnach immer gleich.