Zwangstrennung beim Internet/DSL

DSL Zwangstrennung

Wer nachts schon einmal im Internet unterwegs war, hat womöglich bereits festgestellt, dass der Internetzugang für einen kurzen Zeitraum unterbrochen wird. Denn bei privaten DSL-Anschlüssen führen beinahe alle Provider eine sogenannte Zwangstrennung durch, die häufig in der Nacht zwischen zwei und drei Uhr erfolgt. Bei der Zwangstrennung handelt es sich um eine Trennung des Internetzugangs seitens des jeweiligen Internetanbieters. Sie wird entweder bei ausbleibender Nutzung einer bestehenden Internetverbindung oder eben zu einem festgelegten Zeitpunkt durchgeführt. Diese Trennung findet in der Regel alle 24 Stunden in der Nacht statt, weshalb viele Nutzer hiervon jedoch gar nichts bemerken.

Aus welchen Gründen erfolgt die Zwangstrennung?

Ursprünglich stammt die Idee hinter der Trennung vonseiten des Internetproviders aus einer Zeit, in welcher es eine Ausnahme war, das Internet durch eine Flatrate zu beziehen. Zu dieser Zeit sorgte die Zwangstrennung dafür, dass eine ungenutzte Internetverbindung nicht zu horrenden Kosten führt. Weiterhin verfügen die jeweiligen Anbieter lediglich über eine begrenzte Anzahl an IP-Adresse. Durch die IP-Adresse wird ein Gerät, das an das Internet angebunden ist, sowohl adressier- als auch erreichbar. Die IP-Adresse ist also eine Art persönliches Codewort des jeweiligen Geräts und besteht aus vier Zahlen. Die Provider sind aufgrund der begrenzten Anzahl daran interessiert, dass keine der IP-Adressen für eine Verbindung verbraucht wird, die gar nicht genutzt wird. Die Zwangstrennung ermöglicht zudem, dass dem Gerät eine neue IP-Adresse zugewiesen wird. So wird beispielsweise verhindert, dass ein Webserver am privaten DSL-Anschluss betrieben wird.

Kann die Trennung vom Internet verhindert werden?

Grundsätzlich haben Verbraucher keinerlei Einfluss darauf, ob bei ihnen eine Zwangstrennung durchgeführt wird oder nicht. Den Routern ist es jedoch möglich, die automatisierte Zwangstrennung zu erkennen, sodass sie sich sofort wieder einwählen. Daher besteht meist nur eine Trennung für wenige Sekunden, die für den Nutzer meist gar nicht bemerkt wird, denn nach der Trennung können unverzüglich wieder alle DSL-Leistungen genutzt werden. Obwohl die Zwangstrennung demnach nicht verhindert werden kann, kann der Zeitpunkt für diese bei der FritzBox und vielen anderen Routern individuell festgelegt werden. Nutzer können dann einen beliebigen Zeitraum auswählen, in welcher die Trennung vonseiten des Providers stattfinden soll.

Gibt es bei allen Anschlüssen eine Zwangstrennung?

Die Zwangstrennung erfolgt nur bei privaten DSL-Anschlüssen. Bei modernen All-IP-Anschlüssen wird hingegen darauf verzichten. Denn von der vorübergehenden Trennung wären auch die Telefondienste des Anschlusses betroffen. Ebenso erfolgt keine Zwangstrennung bei Breitbandanschlüssen über das TV-Kabelnetz. Der Grund hierfür ist, dass die Provider keinen Vorteil davon hätten, denn bei diesem Anschluss werden größtenteils statische IP-Adressen vergeben – die Nummer ist demnach immer gleich.

Weitere Gründe für eine Zwangstrennung

Ist eine Internet-Störung auszuschließen, gibt es weitere Gründe für eine vorgenommene Zwangstrennung der Internetverbindung.

  • Wartung und Aktualisierung: Anbieter können gelegentlich planmäßige Wartungsarbeiten an ihren Netzwerken durchführen. Während dieser Arbeiten kann es notwendig sein, die Internetverbindung vorübergehend zu trennen, um Hardware- oder Softwareupdates durchzuführen.
  • Nichtzahlung der Rechnung: Wenn ein Kunde seine Internetrechnungen über einen längeren Zeitraum hinweg nicht bezahlt, kann der genutzte Provider die Verbindung trennen, bis die ausstehenden Zahlungen beglichen sind.
  • Missbrauch oder Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinien: Anbieter haben Nutzungsrichtlinien, die Benutzer einhalten müssen. Bei schwerwiegenden Verstößen, wie beispielsweise die Verbreitung von Malware, Spam oder rechtswidrigen Inhalten, kann demnach die Verbindung gesperrt werden.
  • Sicherheitsbedenken: Bei Verdacht auf einen Sicherheitsvorfall oder eine potenzielle Bedrohung für das Netzwerk können Anbieter die Verbindung trennen, um weitere Schäden zu verhindern. Dies kann dazu dienen, die Verbindung vor Cyberangriffen oder Malware-Ausbreitung zu schützen.
  • Rechtliche Anordnung: In einigen Fällen können Behörden oder Gerichte anordnen, dass die Internetverbindung eines Benutzers aus rechtlichen Gründen getrennt wird, beispielsweise im Rahmen von Ermittlungen oder zur Umsetzung von Gerichtsbeschlüssen.

Benutzer sollten sich an ihren Anbieter wenden, um genaue Informationen über die Bedingungen und Gründe für eine mögliche Zwangstrennung ihrer Internetverbindung zu erhalten.

Zwangstrennung in der Fritz!Box einrichten

Es besteht bei einem Router die Möglichkeit, die Uhrzeit der Zwangstrennung selbst einzustellen. Hier erklären wir am Beispiel einer Fritz!Box, in welchen Schritten die Einrichtung vorzunehmen ist:

  • Zugriff auf die Fritz!Box: Öffnen Sie einen Webbrowser und geben Sie die IP-Adresse Ihrer Fritz!Box in die Adressleiste ein. Standardmäßig lautet die Adresse in der Regel „http://fritz.box“ oder „http://192.168.178.1“. Geben Sie bei Bedarf das Administrator-Passwort ein, um auf die Konfigurationsseite Ihrer Fritz!Box zuzugreifen.
  • Melden Sie sich als Administrator an Ihrer Fritz!Box an.
  • Menüpunkt auswählen: Gehen Sie zu „Internet“ oder „WAN“ in der Fritz!Box-Oberfläche, je nachdem, welche Version der Fritz!Box Sie verwenden.
  • Zwangstrennung aktivieren: Suchen Sie nach einer Option wie „Zwangstrennung“ oder „Automatische Trennung“ und aktivieren Sie diese. In den meisten Fällen können Sie hier auch den Zeitplan für die Zwangstrennung einstellen, z. B. täglich zu einer bestimmten Uhrzeit.
  • Einstellungen speichern: Klicken Sie auf „Übernehmen“ oder „Speichern“, um die Änderungen zu speichern.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Schritte und Bezeichnungen je nach Fritz!Box-Modell und Firmware-Version leicht variieren können. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass Sie die richtigen Einstellungen für Ihre spezifische Fritz!Box-Version vornehmen.