
Durchschnittlich sind bei eBay Deutschland ständig mehr als 50 Millionen Artikel im Angebot. Viele dieser Waren werden nicht von gewerblichen Verkäufern angeboten. Von den 22,82 Millionen Mitgliedern in Deutschland sind 5,4 Millionen aktive private Verkäufer. (Quelle: eBay, Stand Januar 2012) Manchmal kommt es vor, dass ein privater Verkäufer, aus Unwissenheit oder Unvorsichtigkeit, ein lizenziertes Produktbild benutzt. Diese rechtswidrige Nutzung nehmen einige Rechteinhaber zum Anlass, den privaten Verkäufer abzumahnen.
Ein privater Verkäufer hatte bei eBay einen Artikel zum Verkauf eingestellt. Er verwendet bei dem Angebot ein Foto, dessen ausschließliche Nutzungsrechte bei einem Fotografen lagen. Der Fotograf als Rechteinhaber ging gegen die rechtswidrige Nutzung seines Werkes vor. Er mahnte ihn anwaltlich ab und verlangte die Erstattung der Abmahnkosten.
Der eBay-Nutzer habe das Bild für eine private eBay-Auktion und nicht im geschäftlichen Verkehr genutzt. Außerdem handele es sich um eine unerhebliche Rechtsverletzung, denn der Abgemahnte habe die Fotografie nur einmal benutzt. Somit handele es sich um einen einfach gelagerten Fall, in dessen Folge der Gesetzgeber eine Deckelung der Abmahnkosten auf 100,- € vorgesehen habe.
Landgericht Köln, Aktz. 28 S 10/11 vom 29.07.2011
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