Kostenfallen im Internet – Buttonlösung zeigt Wirkung

Button-Lösung zeigt Wirkung

Seit dem 01. August diesen Jahres, also seit rund vier Wochen, ist auf Webseiten die Buttonlösung verpflichtend. (telespiegel-News vom 02.03.2012) Im Falle einer kostenpflichtigen Bestellung muss der Kunde unmittelbar vor dem Kauf ausdrücklich auf die vertraglichen Bestandteile aufmerksam gemacht werden. Die Bestellung erfolgt erst, wenn der Nutzer auf einen Button klickt, der unmissverständlich beispielsweise mit den Worten „kostenpflichtig bestellen„ beschriftet ist. Dadurch soll es nicht mehr möglich sein, den Verbrauchern kostenpflichtige Verträge unterzuschieben.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) zeigt sich mit den ersten Erfolgen dieser Lösung zufrieden. Viele der ehemaligen Kostenfallen in dem Internet seien nicht mehr abrufbar oder es sei dort keine Anmeldung mehr möglich. Bei nur 8 der 109 überprüften Internetseiten gebe es noch Mängel, die zum Teil bereits durch die Verbraucherschützer abgemahnt wurden.

Dennoch sollen sich die Verbraucher nicht zu sicher fühlen, warnt der vzbv. Es sei möglich, dass alte Kostenfallen reaktiviert oder bekannte Tricks nun bei der Bestellung per Smartphone angewandt würden. Auch ein unbeabsichtigter Klick auf ein Werbebanner könne für Smartphone-Nutzer in eine Kostenfalle führen. Man werde deshalb die Aktivitäten der Abofallen-Betreiber weiterhin aufmerksam verfolgen, kündigten die Verbraucherschützer an.

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