Urteil – Nachträgliche Berechnung bei Prepaid-Abrechnung

Urteil zu nachträgliche Berechnung bei Prepaid-Abrechnung

Mit voller Kostenkontrolle werben Mobilfunkanbieter gerne, wenn sie ihre Handy-Prepaidkarten vermarkten. Im Gegensatz zu den Vertragstarifen mit sogenannter Postpaid-Abrechnung, also der Zahlung per nachträglicher Rechnung, unterhält der Kunde bei Prepaid-Verträgen ein Guthaben-Konto. In Anspruch genommene Leistungen werden von diesem vorausbezahlten Guthaben bezahlt. Wenn das Guthaben verbraucht ist, kann der Kunde keine Leistungen mehr erhalten, zumindest theoretisch. Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen dem sogenannten echten und dem unechten Prepaid. Bei dem unechten Prepaid wird die in Anspruch genommene Leistung mit Verzögerung berechnet. Das Guthabenkonto wird nicht in Echtzeit belastet. Dadurch ist es möglich, dass das Konto in den Minusbereich rutscht, auch wenn das eigentlich nicht vorgesehen ist.

Das Landgericht München hat einem Mobilfunkanbieter in einem Urteil untersagt, Leistungen von einem Prepaidkonto nachträglich zu berechnen, die dann von dem Kunden beglichen werden mussten. Der besondere Schutz von Prepaid-Verträgen werde durch die Klausel „“…kann aufgrund von verzögerten Abbuchungen ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto des Kunden entstehen. In diesem Fall hat der Kunde die Differenz unverzüglich auszugleichen…“ unterlaufen. Die Klausel sei für einen Prepaidtarif rechtswidrig und es sei für diese Entscheidung nicht von Belang, ob die nachträgliche Berechnung technische Gründe habe oder auf Handlungen des Anbieters zurückgingen.
(Landgericht München, Aktz. 12 O 16908/12 vom 14.02.2013)

Das Landgericht Frankfurt befasste sich in einem anderen Urteil hingegen nicht mit der Frage, ob nachträgliche Berechnungen bei einer Prepaid-Variante zulässig ist. Vielmehr rügte es den Telekommunikationsanbieter, weil der nicht ausreichend darauf hingewiesen hatte, dass bestimmte Entgelte in dem als Prepaid-Leistung beworbenen Tarif nachträglich anfallen können. Der Kunde erwarte eine reine Prepaid-Abrechnung, bei der er immer die Kostenkontrolle habe. Dies sei aber nicht der Fall und deshalb sei das Angebot des Providers rechtswidrig.
(Landgericht Frankfurt a.M., Aktz.: 2-24 O 231/12 vom 21.03.2013)

Weitere Informationen

Gerichtsurteile Mobilfunk

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Nutzung des Glasfasernetzes – Urteil für Stärkung der Verbraucherrechte

Update

BGH bestätigt 24 Monate Laufzeit bei Glasfaser

Die Vertragslaufzeit darf bei Glasfaseranschlüssen nicht erst ab Freigabe des Anschlusses beginnen. Denn der Ausbau dauert teilweise bis zu einem Jahr. Mit diesem Urteil werden die Verbraucherrechte gestärkt, da Verbraucher nicht länger als zwei Jahre an einen Anbieter gebunden sein dürfen. […]

Digitale Marktplätze für Gamer – So funktionieren Handel und Plattformen

Digitale Marktplätze für Gamer

So funktionieren Handel und Plattformen

Digitale Marktplätze bieten Gamern neue Möglichkeiten, ihre Spielerfahrungen zu erweitern. Diese Plattformen ermöglichen den Kauf und Verkauf von Spielkonten und virtuellen Gütern. Trotz der Vorteile gibt es auch Risiken, die beachtet werden sollten. […]

CCC-Kongress 2025 – Europas digitale Abhängigkeit als Schlüsselfrage

CCC-Kongress 2025

Europas digitale Abhängigkeit als Schlüsselfrage

Der diesjährige 39C3 zeigte speziell, wie kritisch Europas digitale Abhängigkeit ist. Bei der Veranstaltung wurde deutlich, dass digitale Selbstbestimmung, Künstliche Intelligenz und IT-Sicherheit neu gedacht werden müssen. Dafür wurden konkrete Auswege aufgezeigt. […]

Social-Media-Ausstieg – viele Jugendliche wenden sich bewusst ab

Social-Media-Ausstieg

Viele Jugendliche wenden sich bewusst ab

Jugendliche nutzen Social Media kritischer und erkennen die Risiken. Daher wenden sich viele bewusst ab. Einzelne Plattformen wie Instagram oder YouTube sind dennoch weiterhin für junge Menschen von hoher Bedeutung. Das zeigt die aktuelle „Jugend-Digitalstudie 2025“ der Postbank. […]