Urteil – Nachträgliche Berechnung bei Prepaid-Abrechnung

Urteil zu nachträgliche Berechnung bei Prepaid-Abrechnung

Mit voller Kostenkontrolle werben Mobilfunkanbieter gerne, wenn sie ihre Handy-Prepaidkarten vermarkten. Im Gegensatz zu den Vertragstarifen mit sogenannter Postpaid-Abrechnung, also der Zahlung per nachträglicher Rechnung, unterhält der Kunde bei Prepaid-Verträgen ein Guthaben-Konto. In Anspruch genommene Leistungen werden von diesem vorausbezahlten Guthaben bezahlt. Wenn das Guthaben verbraucht ist, kann der Kunde keine Leistungen mehr erhalten, zumindest theoretisch. Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen dem sogenannten echten und dem unechten Prepaid. Bei dem unechten Prepaid wird die in Anspruch genommene Leistung mit Verzögerung berechnet. Das Guthabenkonto wird nicht in Echtzeit belastet. Dadurch ist es möglich, dass das Konto in den Minusbereich rutscht, auch wenn das eigentlich nicht vorgesehen ist.

Das Landgericht München hat einem Mobilfunkanbieter in einem Urteil untersagt, Leistungen von einem Prepaidkonto nachträglich zu berechnen, die dann von dem Kunden beglichen werden mussten. Der besondere Schutz von Prepaid-Verträgen werde durch die Klausel „“…kann aufgrund von verzögerten Abbuchungen ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto des Kunden entstehen. In diesem Fall hat der Kunde die Differenz unverzüglich auszugleichen…“ unterlaufen. Die Klausel sei für einen Prepaidtarif rechtswidrig und es sei für diese Entscheidung nicht von Belang, ob die nachträgliche Berechnung technische Gründe habe oder auf Handlungen des Anbieters zurückgingen.
(Landgericht München, Aktz. 12 O 16908/12 vom 14.02.2013)

Das Landgericht Frankfurt befasste sich in einem anderen Urteil hingegen nicht mit der Frage, ob nachträgliche Berechnungen bei einer Prepaid-Variante zulässig ist. Vielmehr rügte es den Telekommunikationsanbieter, weil der nicht ausreichend darauf hingewiesen hatte, dass bestimmte Entgelte in dem als Prepaid-Leistung beworbenen Tarif nachträglich anfallen können. Der Kunde erwarte eine reine Prepaid-Abrechnung, bei der er immer die Kostenkontrolle habe. Dies sei aber nicht der Fall und deshalb sei das Angebot des Providers rechtswidrig.
(Landgericht Frankfurt a.M., Aktz.: 2-24 O 231/12 vom 21.03.2013)

Weitere Informationen

Gerichtsurteile Mobilfunk

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
WhatsApp & Co. bald überflüssig? – das steckt hinter dem RCS-Dienst

WhatsApp & Co. bald überflüssig?

Das steckt hinter dem RCS-Dienst

Eine moderne Messaging-Technologie soll sämtliche Messenger wie WhatsApp und Co. überflüssig machen und die Kommunikation für Nutzer vereinfachen. Der RCS-Dienst ist der Nachfolger der klassischen SMS und mittlerweile auch auf neuen iOS-Geräten verfügbar. […]

Das neue OnePlus 13 – das bietet das chinesische Top-Smartphone

Das neue OnePlus 13

Das bietet das chinesische Top-Smartphone

Die beliebten Smartphones des chinesischen Herstellers sind endlich zurück auf dem deutschen Markt. Das neue OnePlus 13, das unter andrem Android 15, die Google-KI Gemini sowie eine starke Akkulaufzeit bringt, kann bereits jetzt vorbestellt werden. […]

Netzwerk

Neuer HDMI 2.2-Standard vorgestellt

Bis zu 96 Gbit pro Sekunde möglich

Die neueste Generation des HDMI-Standards wurde vor wenigen Tagen vorgestellt. Mit dem neuen Standard soll dank höherer Bandbreite die Übertragung von scharfen Videos bei noch höheren Bildwiederholfrequenzen möglich sein. Wann es erste kompatible Geräte auf dem Markt gibt, ist noch nicht bekannt. […]

Aktuelle Betrugswarnung – Sparkassen-Kunden im Fokus von Kriminellen

Aktuelle Betrugswarnung

Sparkassen-Kunden im Fokus von Kriminellen

Betrüger geben sich als Kreissparkasse aus und wollen dadurch an sensible Daten der Kunden gelangen. Kunden sollten insbesondere zu Jahresbeginn besonders vorsichtig sein und keinesfalls persönliche Informationen auf Phishing-Seiten eingeben. […]