Urteil – Schadensersatz für auf dem Postweg verschwundene eBay-Artikel

Schadensersatz für auf dem Postweg verschwundene eBay-Artikel

Viele Internetnutzer handeln über eBay. Einige User kaufen dort nicht nur Artikel, sondern verkaufen beispielsweise nicht mehr benötigte Gegenstände über die Online-Plattform. Insbesondere bei einem Handel zwischen Privatpersonen stellt sich häufig auch die Frage, wie der Artikel am besten verschickt wird. Oft entscheiden sich die Verkäufer dafür, einen versicherten Versand mit Paketverfolgung anzubieten. Bei Gegenständen mit geringem Wert lohnt sich diese Versandart aufgrund des vergleichsweise hohen Preises aber nicht. Wird dann eine Versandart gewählt, mit der die Sendung nicht nachweisbar verfolgt werden kann, ist das Risiko eines vollständigen Verlustes höher. In diesem Fall ist der Warenwert aber nicht zwangsläufig ebenfalls verloren.

Über eBay verkaufte eine Frau ein Paar Golfschuhe für 41,56 € und sendete sie mit der Post an den Käufer. Doch die Golfschuhe kamen dort nicht an und auch ein Nachforschungsauftrag blieb erfolglos. Daraufhin zahlte die Verkäuferin dem Käufer den Kaufpreis zurück. Gegenüber der Post verlangte sie Schadensersatz.

Nur wenn die Sendung per Einschreiben, Einschreiben Einwurf, Eigenhändig, Rückschein oder Nachnahme versandt worden wäre, bestünde ein Anspruch auf Schadensersatz, argumentierte die Post. Sie berief sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf die in der Filiale in einem Aushang deutlich hingewiesen worden sei und die auch einsehbar seien, und verweigerte die Zahlung.

Sie sei nicht auf die AGB hingewiesen worden, entgegnete die Frau. Der zuständige Richter des Amtsgerichts München gab ihr Recht. Die AGB seien nicht wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen worden. Der Aushang über Produkte und Preise in der Filiale mit dem Vermerk „Näheres regeln unsere AGB sowie eine Übersicht, die Sie in den Postfilialen einsehen können„ genüge dafür nicht. Dies sei überraschend und nicht wirksam, selbst wenn die Geschäftsbedingungen in der Filiale einsehbar gewesen wären.

Amtsgericht München, Aktz. 262 C 22888/12 vom vom 23.04.2013

Weitere Informationen

Gerichtsurteile eBay

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Nutzung des Glasfasernetzes – Urteil für Stärkung der Verbraucherrechte

Update

BGH bestätigt 24 Monate Laufzeit bei Glasfaser

Die Vertragslaufzeit darf bei Glasfaseranschlüssen nicht erst ab Freigabe des Anschlusses beginnen. Denn der Ausbau dauert teilweise bis zu einem Jahr. Mit diesem Urteil werden die Verbraucherrechte gestärkt, da Verbraucher nicht länger als zwei Jahre an einen Anbieter gebunden sein dürfen. […]

Digitale Marktplätze für Gamer – So funktionieren Handel und Plattformen

Digitale Marktplätze für Gamer

So funktionieren Handel und Plattformen

Digitale Marktplätze bieten Gamern neue Möglichkeiten, ihre Spielerfahrungen zu erweitern. Diese Plattformen ermöglichen den Kauf und Verkauf von Spielkonten und virtuellen Gütern. Trotz der Vorteile gibt es auch Risiken, die beachtet werden sollten. […]

CCC-Kongress 2025 – Europas digitale Abhängigkeit als Schlüsselfrage

CCC-Kongress 2025

Europas digitale Abhängigkeit als Schlüsselfrage

Der diesjährige 39C3 zeigte speziell, wie kritisch Europas digitale Abhängigkeit ist. Bei der Veranstaltung wurde deutlich, dass digitale Selbstbestimmung, Künstliche Intelligenz und IT-Sicherheit neu gedacht werden müssen. Dafür wurden konkrete Auswege aufgezeigt. […]

Social-Media-Ausstieg – viele Jugendliche wenden sich bewusst ab

Social-Media-Ausstieg

Viele Jugendliche wenden sich bewusst ab

Jugendliche nutzen Social Media kritischer und erkennen die Risiken. Daher wenden sich viele bewusst ab. Einzelne Plattformen wie Instagram oder YouTube sind dennoch weiterhin für junge Menschen von hoher Bedeutung. Das zeigt die aktuelle „Jugend-Digitalstudie 2025“ der Postbank. […]