Smartphones und mobiles Internet – Weiterhin wachsende Umsätze

Umsatz mit Smartphones und mobilem Internet steigt weiter

In regelmäßigen Abständen fasst der Branchenverband Bitkom Studienergebnisse zusammen, die aktuelle Entwicklungen der IT-Branche beleuchten. Kürzlich wurden Auszüge aus zwei Studien veröffentlicht, die zwar nicht im direkten Zusammenhang stehen, deren Aussage jedoch einen Zusammenhang deutlich macht. Eine Studie des Bitkom-eigenen Marktforschungsinstituts European Information Technology Observatory (EITO) kam zu dem Ergebnis, dass in diesem Jahr in Deutschland vermutlich vier von fünf verkauften Mobiltelefonen Smartphones sein werden. Man prognostiziert einen Absatz von 28 Millionen Stück. Der Umsatz mit diesen sich in wenigen Jahren rasant verbreitenden Geräten wird vermutlich um ein Viertel auf 8,8 Milliarden Euro steigen. Smartphones seien in kürzester Zeit vom Nischen-Produkt zum Standard geworden, im Berufs- wie Privatleben, sagt Jens Schulte-Bockum vom BITKOM-Präsidium.

Auch durch die stetige Verbreitung der Smartphones, den vielseitigen Mobiltelefonen mit Computerfunktionalität und Computerkonnektivität, wird das mobile Internet immer intensiver genutzt. Auch aus diesem Grund steigt der Umsatz mit den mobilen Datendiensten in Deutschland in diesem Jahr auf 9,4 Milliarden Euro. Durch sinkende Preise für die mobile Telefonie wird hingegen der Umsatz mit Handytelefonaten um weitere 7 Prozent auf 11,9 Milliarden schrumpfen. Das ist das Ergebnis von Berechnungen des European Information Technology Observatory (EITO). Deutschland werde zur digitalen Gesellschaft, sagte Jens Schulte-Bockum. Der Wachstumstrend bei den mobilen Datendiensten werde sich in Zukunft noch weiter beschleunigen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Gerichtsurteil – Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Gerichtsurteil

Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass ein Abo-Dienst, der über das Drücken einer Tastenkombination im Festnetz abgeschlossen wird, rechtswidrig ist. Grund ist ein Verstoß gegen die Preistransparenz und das Wettbewerbsgesetz sowie eine rechtswidrige Rufnummernnutzung. […]