Roaming – Grenzüberschreitendes Telefonieren wird billiger

Roaming – Grenzüberschreitendes Telefonieren wird billiger

Heute, am 1.07.2014 gelten neue Höchstgrenzen für Roaminggebühren innerhalb der Europäischen Union. Diese hatte das Europaparlament im April beschlossen. Damit soll das grenzüberschreitende Telefonieren innerhalb der EU noch günstiger werden. Damit können sich Geschäftsreisende und Urlauber auf eine Kostenersparnis freuen.

Die gesetzliche Regelung der Roaminggebühren gibt es seit 2007. Durch die sogenannte Roaming-Verordnung wird den Mobilfunkunternehmen eine Höchstgrenze vorgegeben, die sie berechnen dürfen. Diese Kosten werden für die Weiterleitung zwischen Mobilfunknetzen fällig, wenn Nutzer im Ausland ihre inländische Mobilfunknummer für Anrufe, Datentransfer oder SMS nutzen.

Seit 1. Juli 2014 gelten neue Obergrenzen für Roaminggebühren. Anrufe dürfen jetzt nur noch maximal 22,6 Cent pro Minute kosten. Die Obergrenze errechnet sich aus der Nettohöchstsumme von 19 Cent pro Minute zuzüglich Mehrwertsteuer des jeweiligen Landes. Das ist eine Nettoersparnis von 5 Cent gegenüber der bisherigen Regelung. Für eine verschickte SMS werden zukünftig maximal als Bruttobetrag 7,1 statt 9,5 Cent fällig. Die Änderungen betreffen auch das Surfen. Der Datentransfer wird erneut deutlich günstiger. Bisher berechneten die Mobilfunkunternehmen bis zu 53,5 Cent pro Megabyte. Ab sofort dürfen maximal 23,8 Cent (Bruttobetrag) abgerechnet werden.

Die Roaminggebühren sollen nach Willen des Europaparlaments bis spätesten Dezember 2016 ganz abgeschafft werden. Einige Unternehmen verzichten in ihren Tarifen bereits jetzt ganz oder teilweise darauf. Andere Unternehmen bieten ihren Kunden ein besonderes Paket, mit dem die Nutzer ihre Mobilfunknummer auch im Ausland nutzen können. Dieses kostet aber einen Aufschlag und nicht immer rechnet sich der Umstieg. Um Tarifirritationen aus dem Weg zu gehen, sollte jeder Verbraucher vor einem Auslandsaufenthalt bei seinem Mobilfunkanbieter die Roaminggebühren seines Tarifs und ggf. Auslandsoptionen erfragen.

Wichtig: Außerhalb der EU gelten die Höchstgrenzen nicht. Weiterhin gibt es jedoch einen sogenannten Cut-off-Mechanismus. Dieser greift bei einer Obergrenze von 59,50 Euro. Dabei handelt es sich um eine automatische Kostenbremse, um die Nutzer vor Schockrechnungen zu schützen. Dieser kann die Höchstgrenze anheben lassen.

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