EU-Parlament – Roaming abgeschafft, Netzneutralität beschlossen

Roaming abgeschafft

Gestern Mittag, am 03.04.2014, hat das EU-Parlament einen Gesetzentwurf gebilligt, der zwei zentrale Themen der Telekommunikation betrifft: Roaming-Gebühren und die Netzneutralität. Das sogenannte Telecom-Paket wurde mit größer Mehrheit angenommen. Bevor die Beschlüsse gültig werden, müssen aber auch die EU-Staaten zustimmen. Außerdem ist es möglich, dass nach der Wahl zum Europaparlament das Gesetzesverfahren neu aufgerollt wird.
Nach der Senkung der Roaming Kosten im Jahr 2007, 2010 und 2012, sollen nun im Dezember 2015 nach dem Willen der Abgeordneten die Roaming-Gebühren für Mobilfunkkunden wegfallen. Dabei handelt es sich um Zusatzkosten für Gespräche, SMS oder das Surfen im Ausland. Eine kleine Einschränkung hat das Parlament aber zugelassen. Wenn eine „zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung von Endkundenroamingdiensten“ vorliegt, dürfen die Anbieter in begründeten Einzelfällen Roaminggebühren erheben, die jedoch gedeckelt sind. Der Branchenverband BITKOM kritisiert die Entscheidung als unsozial, da zwar Geschäftsleute profitierten, aber davon auszugehen sei, dass für die Endkunden die Preise im Inland sowie für das mobile Surfen steigen würden.

Mit Spannung erwartet wurde die Abstimmung des Gesetzespaketes, da dieses das Thema Netzneutralität regelt. So war vorgesehen, dass der gesamte Internetverkehr ohne Diskriminierung, Einschränkung oder Beeinträchtigung und unabhängig von Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung gleich behandelt wird. Im Vorfeld waren im Kleingedruckten des Entwurfes jedoch zahlreiche Ausnahme für Spezialdienste vermerkt. Diese hätten zu einer Verlangsamung oder temporären Beeinträchtigung für Endkundengruppen führen können. Kritiker sahen hier ein Unterlaufen der Netzneutralität. Die Liste von Zusatzdiensten ist nun von den Abgeordneten kurz vor der Abstimmung deutlich gekürzt worden. Außerdem dürfen Angebote wie Video On Demand oder Cloud-Funktionen nicht zu einer Einschränkung der Verfügbarkeit oder Qualität führen. Im Gesetz steht nun klar, „dass der gesamte Internetverkehr gleich und ohne Diskriminierung, Einschränkung oder Störung unabhängig von Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung behandelt wird.“

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