Vibratoralarm – Kundin reicht wegen Datenspeicherung Klage ein

Vibratoralarm - Kundin reicht wegen Datenspeicherung Klage ein

Vor Kurzem machten Hacker darauf aufmerksam, dass der Hersteller des Vibrators We-Vibe Daten sammelt und diese mitzulesen sind. Diese Daten umfassen viele intime Details. Optional lassen diese sich mit der E-Mail-Adresse der Kundinnen verknüpfen. Möglich ist die Datensammlung per App. Denn das Spielzeug lässt sich über eine spezielle Geräte-App steuern. Alle Daten werden dabei auf den Server des Herstellers übertragen und dort zur Auswertung gespeichert.

Eine Kundin geht nun gegen dieses Sammeln von intimen Daten vor. Sie reichte Klage ein und beantragte zudem die Zulassung als Sammelklage, der sich andere Kundinnen anschließen können.

Corpus Delicti: Diese Daten überträgt das Spielzeug

Die Klage kommt nicht von ungefähr. Denn das durch die App gesteuerte Gerät überträgt eine Reihe von Anwendungsdaten, die Kundinnen lieber in den eigenen vier Wänden wissen möchten. Dazu zählen die Intensität und Art der Vibrationseinstellungen, wann der Vibrator genutzt wird und welche Temperatur er dabei erreicht. Schlimmer ist jedoch, dass die App auch eine Videoverbindung zu einem Partner herstellen kann. Diese angeblich sichere Verbindung soll nur zwischen den Smartphones hergestellt werden. Das mag einigen Nutzerinnen eventuell den großen Kick geben, ist aber falsch. Denn in Wahrheit laufen alle Verbindungen über den Server des Herstellers, der dem intimen Austausch in Ton und Bild folgen könnte. Erschwerend kommt hinzu, dass die Daten nicht nur mit der Handynummer, sondern ggf. auch mit der E-Mail-Adresse verknüpft sind.

Kundin klagt gegen intime Überwachung

Nach Ansicht der Kundin handelt es sich bei diesem Mit- bzw. Auslesen der Daten sowie die mögliche Profilerstellung und das Vortäuschen sicherer Verbindungen um einen Verstoß gegen mehrere amerikanische Gesetze. Darunter Verbraucherschutzgesetze sowie Gesetze, die eine Überwachung unter Strafe stellen sowie die Privatsphäre schützen. Daher klagt sie auf Unterlassung, Rückzahlung des Kaufpreises, Schadenersatz und Strafschadenersatz.

Um anderen Kundinnen die Möglichkeit zu geben, sich anzuschließen, beantragte sie außerdem die Zulassung als Sammelklage. Diese in den USA gebräuchliche Methode verhindert, dass jeder einzelne Betroffene selbst klagen muss. Die Einzelfälle werden zu einer Klage zusammengefasst. Dieses Instrument ist in Deutschland unbekannt. Hier wird vor Gericht stets im Einzelfall entschieden.

Wie das Gericht – vermutlich ein Geschworenengericht – entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Dieser Fall hat jedoch möglicherweise erhebliche Auswirkungen, da ein Hersteller von „Smart-Home-Geräten“ verklagt wird, weil er Gerätenutzungsdaten auf seinem Server sammelt. Ähnliches gilt für nahezu alle Smart-Home-Geräte.

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