Blitzer-App – Eingeschaltete Smartphone kann verboten sein

Blitzer-App - Eingeschaltete Smartphone kann verboten sein

Ein Autofahrer begeht bereits dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn er während der Fahrt ein betriebsbereites Smartphone mit geöffneter Blitzer-App mit sich führt. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden und damit erstmals grundlegend geklärt, dass auch Multifunktionsgeräte wie Smartphones unter das Verbot von Radarwarnern fallen können.

Der Fall: Smartphone in Halterung, App aktiv

Im konkreten Fall war ein Autofahrer auf der Autobahn unterwegs, als die Polizei ihn kontrollierte. Sein Smartphone war gut sichtbar am Armaturenbrett befestigt. Darauf lief eine aktivierte Blitzer-App mit GPS-Verbindung, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnte.

Das Amtsgericht Winsen/Luhe verurteilte ihn wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße. Gegen dieses Urteil legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein.

OLG Celle: Klare Einordnung als verbotenes Gerät

Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung und stellte klar:

  • Ein Smartphone kann ein „technisches Gerät“ im Sinne der Straßenverkehrsordnung sein
  • Entscheidend ist nicht die ursprüngliche Funktion des Geräts
  • Maßgeblich ist die konkrete Nutzung während der Fahrt

Sobald der Fahrer eine Blitzer-App installiert und während der Fahrt aktiviert, erhält das Smartphone eine neue Zweckbestimmung: Es dient dann dazu, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.

Damit fällt es unter das Verbot des § 23 Abs. 1b StVO.

Betriebsbereitschaft genügt

Besonders praxisrelevant ist die Klarstellung des Gerichts:

  • Es reicht aus, dass das Gerät betriebsbereit mitgeführt wird
  • Eine tatsächliche Nutzung im Moment der Kontrolle muss nicht nachgewiesen werden
  • Der Gesetzgeber habe bewusst auch das bloße Mitführen verboten, um Vollzugsprobleme zu vermeiden.

Abgrenzung: Warum Radio erlaubt bleibt

Das Gericht grenzt Blitzer-Apps ausdrücklich von Radiodurchsagen ab:

  • Radios sind nicht gezielt zur Anzeige von Messstellen bestimmt
  • Nutzer können deren Funktion nicht individuell steuern
  • Warnungen erfolgen nicht standortbezogen

Anders sei dies bei Apps, die gezielt und GPS-basiert vor konkreten Kontrollen warnen.

Bedeutung der Entscheidung

Die Entscheidung des OLG Celle hat Grundsatzcharakter: Smartphones werden rechtlich wie Radarwarngeräte behandelt, wobei es maßgeblich auf die subjektive Zweckbestimmung durch den Nutzer ankommt. Das Verbot greift damit bereits im Vorfeld der eigentlichen Nutzung ein. Auf diese Weise wurde eine zuvor offene Rechtsfrage erstmals obergerichtlich geklärt.

Gerichtsinstanzen

Amtsgericht Winsen (Luhe), Urteil vom 29. Juni 2015
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 3. November 2015, Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 313/15

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Neuer Minderungs-Rechner – Ansprüche bei schlechtem Handyempfang

Neuer Minderungs-Rechner

Ansprüche bei schlechtem Handyempfang

Mit dem neuen Minderungs-Rechner der Verbraucherzentrale NRW können Verbraucher bei schlechtem Handyempfang mögliche Minderungen berechnen und ihre Ansprüche einfacher gegenüber Mobilfunkanbietern durchsetzen. […]

Internetfallen im Urlaub vermeiden – Sicher surfen auf Reisen

Vorsicht

Internetfallen im Urlaub

Ob Urlaub im In- oder Ausland: Wer unterwegs öffentliche WLAN-Netze nutzt oder sein Smartphone an fremden Ladestationen anschließt, setzt sich möglichen Internetfallen aus. Welche Risiken bestehen und wie Reisende ihre Daten und Geräte wirksam schützen können. […]

OLG Koblenz kippt zentrale 1&1-AGB – Stärkung der Verbraucherrechte

OLG Koblenz kippt zentrale 1&1-AGB 

Stärkung der Verbraucherrechte

OLG Koblenz kassiert zentrale AGB-Klauseln von 1&1: Von automatischen Vertragsverlängerungen bis zur Rechnungszustellung im Kundenportal – das Urteil stärkt Verbraucherrechte deutlich und knüpft an die Rechtsprechung zum Kündigungsbutton an. […]

Windows plant Wandel – weniger Update-Zwang, mehr Nutzerkontrolle

Windows plant Wandel

Weniger Update-Zwang, mehr Nutzerkontrolle

Mit dem Projekt „Windows K2“ will Microsoft Windows grundlegend verbessern. Weniger erzwungene Updates, mehr Flexibilität und höhere Stabilität stehen dabei im Fokus. Gleichzeitig sollen Leistung, Gaming und Benutzerfreundlichkeit optimiert werden. […]