Blitzer-App – Eingeschaltete Smartphone kann verboten sein

Blitzer-App - Eingeschaltete Smartphone kann verboten sein

Ein Autofahrer begeht bereits dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn er während der Fahrt ein betriebsbereites Smartphone mit geöffneter Blitzer-App mit sich führt. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden und damit erstmals grundlegend geklärt, dass auch Multifunktionsgeräte wie Smartphones unter das Verbot von Radarwarnern fallen können.

Der Fall: Smartphone in Halterung, App aktiv

Im konkreten Fall war ein Autofahrer auf der Autobahn unterwegs, als die Polizei ihn kontrollierte. Sein Smartphone war gut sichtbar am Armaturenbrett befestigt. Darauf lief eine aktivierte Blitzer-App mit GPS-Verbindung, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnte.

Das Amtsgericht Winsen/Luhe verurteilte ihn wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße. Gegen dieses Urteil legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein.

OLG Celle: Klare Einordnung als verbotenes Gerät

Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung und stellte klar:

  • Ein Smartphone kann ein „technisches Gerät“ im Sinne der Straßenverkehrsordnung sein
  • Entscheidend ist nicht die ursprüngliche Funktion des Geräts
  • Maßgeblich ist die konkrete Nutzung während der Fahrt

Sobald der Fahrer eine Blitzer-App installiert und während der Fahrt aktiviert, erhält das Smartphone eine neue Zweckbestimmung: Es dient dann dazu, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.

Damit fällt es unter das Verbot des § 23 Abs. 1b StVO.

Betriebsbereitschaft genügt

Besonders praxisrelevant ist die Klarstellung des Gerichts:

  • Es reicht aus, dass das Gerät betriebsbereit mitgeführt wird
  • Eine tatsächliche Nutzung im Moment der Kontrolle muss nicht nachgewiesen werden
  • Der Gesetzgeber habe bewusst auch das bloße Mitführen verboten, um Vollzugsprobleme zu vermeiden.

Abgrenzung: Warum Radio erlaubt bleibt

Das Gericht grenzt Blitzer-Apps ausdrücklich von Radiodurchsagen ab:

  • Radios sind nicht gezielt zur Anzeige von Messstellen bestimmt
  • Nutzer können deren Funktion nicht individuell steuern
  • Warnungen erfolgen nicht standortbezogen

Anders sei dies bei Apps, die gezielt und GPS-basiert vor konkreten Kontrollen warnen.

Bedeutung der Entscheidung

Die Entscheidung des OLG Celle hat Grundsatzcharakter: Smartphones werden rechtlich wie Radarwarngeräte behandelt, wobei es maßgeblich auf die subjektive Zweckbestimmung durch den Nutzer ankommt. Das Verbot greift damit bereits im Vorfeld der eigentlichen Nutzung ein. Auf diese Weise wurde eine zuvor offene Rechtsfrage erstmals obergerichtlich geklärt.

Gerichtsinstanzen

Amtsgericht Winsen (Luhe), Urteil vom 29. Juni 2015
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 3. November 2015, Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 313/15

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
FRITZ!Box 7630 gestartet

FRITZ!Box 7630

Neuer Wi-Fi-7-Router für DSL startet

Wi-Fi 7 hält Einzug in die DSL-Welt: Die neue FRITZ!Box 7630 ist ab sofort erhältlich. Der kompakte Router bietet moderne Technik, sorgt aber wegen seines Preises für Diskussionen. Denn das leistungsstärkere Schwestermodell ist teilweise günstiger zu haben. […]

„Vinted“-Falle endet vor Gericht – Versicherung muss nicht zahlen

„Vinted“-Falle endet vor Gericht

Versicherung muss nicht zahlen

Eine Verkäuferin hat durch eine raffinierte Betrugsmasche auf „Vinted“ mehr als 1 900 Euro verloren. Sie forderte Ersatz von ihrer Versicherung. Ein Gericht hat jetzt allerdings entschieden, dass die Versicherung nicht für den entstandenen Schaden aufkommen muss. […]

Internetnutzung sinkt deutlich - Warum Menschen bewusster online sind

Internetnutzung sinkt erstmals deutlich

Warum viele Menschen bewusster online sind

Weniger Smartphone, weniger Social Media, weniger Zeit im Netz: Eine aktuelle Studie zeigt einen überraschenden Trend. Immer mehr Menschen reduzieren ihre Internetnutzung bewusst – und suchen nach mehr Konzentration, Ruhe und digitaler Balance im Alltag. […]

Neue Strom-Regeln ab Juni – Nachbarn dürfen ihre Energie teilen

Neue Strom-Regeln ab Juni

Nachbarn dürfen ihre Energie teilen

Eine Gesetzesänderung macht Energy Sharing in Deutschland möglich. Haushalte, Vereine und Unternehmen dürfen selbst erzeugten Strom künftig lokal teilen. Doch trotz großer Chancen gibt es noch offene Fragen bei der Umsetzung. […]