Amazon – Abofalle durch Drittanbieter

Amazon - Abofalle durch Drittanbieter

Fake-Shops machen Internet-Nutzern schon länger das Leben schwer. Neu ist eine Masche, mit der Betrüger versuchen, über Amazon an Daten und Geld von Kunden zu kommen. Sie locken mit kostenlosen Filmen per App bzw. Streaming, die gerade erst im Kino erfolgreich waren. Amazon-Kunden, die diese Apps herunterladen, erhalten jedoch wertlose Spiele. Auf diese Betrugsmasche und Abofalle macht Stiftung Warentest aufmerksam. Besonders kritisch ist, dass Amazon-Kunden auf der bekannten Plattform keinen Betrug erwarten und sich daher teilweise arglos durch die Anmeldeseiten klicken, bis sie ein teures Abo abgeschlossen haben.

So funktioniert die Abofalle auf Amazon

Das Vorgehen der Betrüger ist so einfach wie effektiv. Sie bieten als Drittanbieter vor Kurzem erfolgreiche oder noch aktuelle Kinofilme als angeblich kostenloses Streaming auf Amazon an. Dazu müssen Interessierte die offizielle Amazon-App Amazon Underground herunterladen. Da es diese nur auf Amazon und nicht bei Google Play oder iTunes gibt, müssen die Kunden dazu die Installation aus unbekannten Quellen freigeben. Das erscheint ungefährlich, handelt es sich doch um eine offizielle App. Genau das macht sich der Drittanbieter dann zunutze. Über Amazon Underground müssen die Nutzer sich dann bei Amazon einloggen und können dann nach Filmen suchen. Über die App finden die Nutzer dann Apps, die wie der gewünschte Titel heißen. Nach installieren und Öffnen werden die Nutzer auf eine oder nacheinander mehrere Webseite umgeleitet, wo sie ihre Daten hinterlegen und Zahlungsangaben machen müssen. Erst danach soll es die App für einige Tage kostenlos und dann für einen festen Betrag pro Monat kostenpflichtig geben. Da es nur um einen Film geht und die ersten Tage kostenlos sind, willigen viele Nutzer ein und melden sich an. Statt des Films erhalten sie dann aber Zugang zu einer Sammlung alter Spiele.

Stiftung Warentest warnt vor Film-Apps und ist von Amazon enttäuscht

Stiftung Warentest mutmaßt, dass es den Betrügern möglicherweise „nur“ um das Sammeln von Daten wie Name, E-Mail und Kreditkartennummern geht. Diese haben einen relevanten Schwarzmarktwert und öffnen Missbrauch der Konten Tür und Tor. Nutzer sollten den gesunden Menschenverstand nutzen. Denn erfolgreiche Filmtitel wird es niemals direkt nach dem Kino kostenlos als Streaming geben.

Die Reaktion von Amazon hingegen hat Stiftung Warentest enttäuscht. Denn der Online-Shop verweist darauf, dass er regelmäßig fragwürdige Angebote entfernt. Dennoch waren einige der Filmtitel-Lockangebote über längere Zeit verfügbar. Auch tauchen die Betrüger unter anderen Namen immer wieder im Shopsystem auf.

So sollten Betroffene auf Fake-Film-Apps reagieren

Betroffene sollten sofort das Abo kündigen. Die Abos haben meistens einen kostenlosen Vorlauf und können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Bei nicht korrekter Widerrufsbelehrung sogar noch länger. Wer bereits eine Abbuchung zu verzeichnen hat, sollte zukünftige Abbuchungen des jeweiligen Anbieters bei seiner Bank bzw. seinen Mobilfunkanbieter sperren lassen. Alle Schriftwechsel und Kündigungen sollten per Einschreiben (online ggf. -Mail mit Übermittlungs-/Empfangsbestätigung) verschickt werden. Noch wichtiger ist jedoch, erst gar nicht auf derartige Abzocke-Angebote hereinzufallen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Google zeigt gelöschte Bewertungen – mehr Transparenz oder Misstrauen?

Google zeigt gelöschte Bewertungen

Mehr Transparenz oder Misstrauen?

Google macht jetzt sichtbar, wie viele Rezensionen Unternehmen löschen lassen. Während Verbraucher dadurch mehr Transparenz erhalten sollen, warnen Experten vor neuen Problemen bezüglich Vertrauen und Manipulation von Online-Bewertungen. […]

Neuer Minderungs-Rechner – Ansprüche bei schlechtem Handyempfang

Neuer Minderungs-Rechner

Ansprüche bei schlechtem Handyempfang

Mit dem neuen Minderungs-Rechner der Verbraucherzentrale NRW können Verbraucher bei schlechtem Handyempfang mögliche Minderungen berechnen und ihre Ansprüche einfacher gegenüber Mobilfunkanbietern durchsetzen. […]

Internetfallen im Urlaub vermeiden – Sicher surfen auf Reisen

Vorsicht

Internetfallen im Urlaub

Ob Urlaub im In- oder Ausland: Wer unterwegs öffentliche WLAN-Netze nutzt oder sein Smartphone an fremden Ladestationen anschließt, setzt sich möglichen Internetfallen aus. Welche Risiken bestehen und wie Reisende ihre Daten und Geräte wirksam schützen können. […]

OLG Koblenz kippt zentrale 1&1-AGB – Stärkung der Verbraucherrechte

OLG Koblenz kippt zentrale 1&1-AGB 

Stärkung der Verbraucherrechte

OLG Koblenz kassiert zentrale AGB-Klauseln von 1&1: Von automatischen Vertragsverlängerungen bis zur Rechnungszustellung im Kundenportal – das Urteil stärkt Verbraucherrechte deutlich und knüpft an die Rechtsprechung zum Kündigungsbutton an. […]

Windows plant Wandel – weniger Update-Zwang, mehr Nutzerkontrolle

Windows plant Wandel

Weniger Update-Zwang, mehr Nutzerkontrolle

Mit dem Projekt „Windows K2“ will Microsoft Windows grundlegend verbessern. Weniger erzwungene Updates, mehr Flexibilität und höhere Stabilität stehen dabei im Fokus. Gleichzeitig sollen Leistung, Gaming und Benutzerfreundlichkeit optimiert werden. […]