BGH-Urteil – Tauschbörsen-Nutzer machen sich mitschuldig

BGH-Urteil - Tauschbörsen-Nutzer machen sich mitschuldig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits am 6. Dezember 2017 ein Urteil (Az.: I ZR 186/16) gefällt, das die Mittäterschaft beim Besuch einer Tauschbörse betrifft. Demnach können Rechteinhaber Besucher eines Peer-to-Peer-Netzwerkes abmahnen lassen und ggf. Schadensersatz verlangen, auch wenn diese keinen ganzen Film bereitstellen. Allein das Ansteuern einer solchen Tauschbörse kann eine Mittäterschaft bedeuten.

Das BGH-Urteil zum Leistungsschutzrecht auf Tauschbörsen

Mit dem Urteil endet vorläufig ein langer Rechtsstreit um den Film „Die Konferenz der Tiere 3D“. Die Rechteinhaberin hatte einen Nutzer einer Tauschbörse abmahnen lassen, der angeblich den Film dort bereitgestellt hatte. Es kam zu einem, langen Prozess. Dabei urteilten die Instanzen zunächst gegen die Rechteinhaberin, da sich beim Beklagten kein ganzer Film widerrechtlich auf seinem Rechner befand. Die Richter am Bundesgerichtshof kippten die bisherige Rechtsprechung zum Fall in der Revision jedoch. In einer ausgeklügelten technischen Erläuterung gaben sie dem Beklagten eine Mitschuld.

Leistungsschutzrecht anders zu bewerten als Urheberrecht

Das Urteil basiert in diesem Fall ausdrücklich nicht auf einer Verletzung des Urheberrechts, sondern sieht einen Verstoß gegen das Leistungsschutzrecht. Konkret bedeutet dies, dass ein Verstoß gegen das Urheberrecht nur vorgelegen hätte, wenn der Beklagte einen Film auf seinem Rechner gehabt und er diesen als Ganzes angeboten hätte. Das Leistungsschutzrecht der Rechteinhaber für die Vervielfältigung und kommerzielle Nutzung decke laut Gericht jedoch auch einzelne Teile des Films ab. Diese Sichtweise des BGH und der Inhalt des Leistungsschutzrechtes machen den Besuch einer Tauschbörse rechtlich noch bedenklicher als bisher. Der Grund liegt in der Technik.

Urteil über Peer-to-Peer: Besucher sind haftbar

Tauschbörsen nutzen in der Regel das Peer-to-Peer-Verfahren, um Inhalte zu verbreiten. Vereinfacht gesagt nutzen die Betreiber die Geräte der Besucher als Zwischenspeicher, um einen Film zu verbreiten. So bekommen Nutzer eines solchen Angebots Dateien auf ihren Rechner zwischengespeichert, die sie bewusst herunterladen oder die ohne ihr Wissen abgespeichert werden. Mehr noch: Im Hintergrund laden sie diese – teilweise unbewusst – auch wieder hoch. In diesem Moment machen sich nach neuer Rechtsprechung des BGH die Nutzer solcher Angebote mitschuldig an einem Verstoß gegen das Leistungsschutzrecht. In der Begründung heißt es dazu:

„Der objektive Tatbeitrag des einzelnen Teilnehmers an einer Internettauschbörse liegt in der Bereitstellung von Dateifragmenten, die gemeinsam mit weiteren von anderen Teilnehmern der Tauschbörse bereitgestellten Dateifragmenten auf dem Computer des herunter ladenden Nutzers zur Gesamtdatei zusammengefügt werden können. […] Jeder Teilnehmer eröffnet anderen Teilnehmern des Netzwerks die Möglichkeit, von ihm heruntergeladene Dateien oder Dateifragmente ihrerseits von seinem Computer herunterzuladen; der Download geht also mit dem Angebot zum Upload einher.“

Die Richter sehen dabei jeden Besucher als Unterstützer des Systems an, der mit seinem Computer zur Verbreitung geschützter Werke beiträgt. Die Revision der Klägerin hatte daher Erfolg. Um die Höhe des finanziellen Schadens zu klären, ist der Fall zu einem abschließenden Urteil an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Weitere Gerichtsentscheidungen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Gemeinschaft

Zwischen Sportplatz und Bildschirm

Wo findet Gemeinschaft heute statt?

Zwischen Sportplatz und Smartphone: Während lokale Vereine weiterhin Millionen Menschen zusammenbringen, entstehen parallel digitale Gemeinschaften, die rund um die Uhr erreichbar sind. Welche Rolle spielen beide Formen des Miteinanders heute – und warum schließen sie sich nicht gegenseitig aus? […]

Bitcoin als Wertanlage unter Druck – aktuelle Risiken und Alternativen

Bitcoin als Wertanlage unter Druck

Aktuelle Risiken und Alternativen

Der Bitcoin-Kurs gerät zunehmend unter Druck. Es handelt sich um einen unsicheren Markt. Experten warnen vor Vertrauensverlust und starken Schwankungen. Kryptowährung birgt als Wertanlage einige Risiken, die viele Anleger jetzt verunsichern. […]

Neue EU-Zollregeln – ab Juli wird das Bestellen bei Shein & Co. teurer

Neue EU-Zollregeln

Ab Juli wird das Bestellen bei Shein & Co. teurer

Ab Juli entfällt die Zollfreigrenze für China-Importe früher als geplant. Statt einer Pauschale fallen künftig drei Euro pro Warenkategorie an. Die EU will damit Wettbewerb, Produktsicherheit und Umweltaspekte stärken. Für Verbraucher könnten Bestellungen jedoch spürbar teurer werden. […]

Die 26er-Reihe ist da – die Flaggschiffe der neuen Galaxy-Generation

Die 26er-Reihe ist da

Die Flaggschiffe der neuen Galaxy-Generation

Samsung bringt mit der Galaxy-S26-Reihe drei neue Flaggschiffe auf den Markt. Während S26 und S26+ nur kleinere Änderungen bieten, überzeugt das S26 Ultra mit stärkerer Kamera, Datenschutzdisplay und Top-Hardware. Auch neue KI-Funktionen gehören zur Ausstattung. […]