Urteil – Eltern haften für die P2P-Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder

Urteil - Eltern haften für die P2P-Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder

Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 25. Oktober 2017, Az. 32 C 3784/17 entschieden, dass Eltern als Inhaber eines Internetanschlusses nach einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen, im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht, die von den minderjährigen Kindern genutzte Hardware explizit auf die abgemahnten Dateien oder Programme hin untersuchen müssen.

Der Fall

Ein Unternehmen für digitale Entertainmentprodukte hatte vor dem Amtsgericht Nürnberg auf Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung in Höhe von 750,- Euro gegen einen Familienvater als Internet-Anschlussinhaber geklagt. Von seinem Internetanschluss, den auch die Ehefrau wie auch die beiden Kinder (16 und 18 Jahre) gemeinschaftlich nutzten, wurde 2013 über eine Tauschbörse ein Computerspiel der Klägerin illegal zum Download angeboten. Die Klägerin mahnte den Anschlussinhaber nach der Feststellung ab und beantragte auf dem Rechtsweg Schadensersatz.

Ein Familien-Computer sowie das nur von den Kindern genutzte Laptop hatten Zugang zum Internet. Über die Gefahren des Internets allgemein seien die Kinder vom Beklagten belehrt worden. Nach Erhalt der Abmahnung befragte der Beklagte die Kinder zum Vorfall, die jedoch die Bereitstellung des Spiels zum Download verneinten. Eine Überprüfung der Hardware auf ein Filesharing Programm sowie die Suche nach dem besagten Spiel in den installierten Anwendungen ergab keine Funde.

Das Gericht kam zu der Auffassung, dass diese Kontrolle nicht ausreichend war, um die Urheberrechtsverletzungen durch die Kinder auszuräumen, da der Beklagte auch die Festplatte nach dem Spiel und zugehörigen Dateien hätte absuchen müssen. Somit ist der Schadensersatz von 750 Euro an die Beklagte gerechtfertigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vorsicht Internet & Urheberrecht – Strenge Kontrollpflichten für Eltern

Bei illegalen Filesharing-Angeboten von urheberrechtlich geschützten und lizenzierten Werken über Online-Tauschbörsen, wird zunächst der Internet-Anschlussinhaber als Täter angenommen, wenn die Rechtsverletzung über seinen Anschluss erfolgt ist. Eine Widerlegung dieser Ursprungsvermutung ist möglich, wenn der Inhaber die berechtigte Nutzung des Internetanschlusses durch dritte Personen ausreichend belegen kann. Siehe dazu auch weitere Urteile zu Filesharing.

In vorliegendem Fall gelten besondere Kontrollpflichten für die von den Kindern genutzte Hardware. Das Gericht ging bei der Urteilsfindung davon aus, dass der Anschlussinhaber im Rahmen der ihm obliegenden elterlichen Aufsichtspflicht, die daraus resultierende Pflicht zur Kontrolle der von den Kindern genutzten Hardware nicht genügend erfüllt hat. Es reiche nicht aus, nach einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nur die Hardware der Kinder auf Filesharing Software hin zu überprüfen und in den installierten Anwendungen nach dem urheberrechtlich geschützten Werk zu suchen. Der Erziehungsberechtigte muss auch die Festplatte nach dem entsprechenden Spiel bzw. Dateien absuchen. Das Nutzungsverhalten des Ehepartners darzulegen sowie die Durchsuchung dessen Computers kann hingegen nicht vom Anschlussinhaber verlangt werden.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]