Urteil – Massenhafte Überwachung eines Internetknotens rechtens

Urteil - massenhafte Überwachung eines Internetknotens rechtens

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat offenbar über längere Zeit den weltweit größten Internetknoten in Frankfurt abgehört. Diese Aktivitäten kamen im Zuge der NSA-Affäre ans Licht. Der Betreiber des Knotens, die Firma De-cix hat gegen die Mitwirkung an der Überwachung als solcher und gegen die Auswahl der Kommunikationswege geklagt. Sie sieht eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Gestern, am 30. Mai 2018, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dazu ein abschließendes Urteil gefällt (BVerwG 6 A 3.16).

Gericht billigt Überwachung durch den BND

Nachdem bereits die Anzahl der Überwachungen im Mobilfunknetz stetig zunimmt und die Behörden weitere Zugriffe auf Handydaten wünschen, bestätigt das Bundesverwaltungsgericht nun das Abhören eines Internetknotens inklusive das Auswerten von massenhaften Telefonverbindungen. Das Urteil ist allerdings in der Praxis nur bedingt von Belang. Denn die rechtliche Basis für derartige Abhörmaßnahmen hat sich in den letzten Monaten geändert, sodass es um eine rechtliche Klarstellung der Rechtssituation in der Vergangenheit geht.

Die Richter folgten nicht der Auffassung der Betreiber des Internetknotens, sondern jener der Organe der Bundesregierung. Die Bundesregierung macht geltend, dass es sich bei der sogenannten anlasslosen Überwachung um eine strategische Entscheidung der Kontrollinstanzen des Bundestages handelte. Details könnten wegen der besonderen Geheimhaltungsstufe nicht preisgegeben werden.

Die Bundesregierung legt somit über die sogenannte G-10-Kommission des Bundestages Art und Umfang von strategischen Überwachungen fest. Dabei greift sie auf Behörden wie den Bundesnachrichtendienst zurück. Dieser ist als Organ der Bundesrepublik ausführungsberechtigt. Die Verantwortung und Weisungsbefugnis liegt wiederum beim Bundesinnenministerium. Bei einer Verletzung des Fernmeldegeheimnisses hafte daher nicht der Betreiber des Knotenpunktes, sondern allein die Bundesregierung. Die Klägerin De-cix könne daher verpflichtet werden, an der Überwachung mitzuwirken, ohne selbst einen Rechtsbruch zu begehen.

Problem der Datenhoheit

Dieses Urteil zeigt erneut, dass die Daten der Bundesbürger nicht sicher sind. Eine anlasslose, strategische Überwachung des weltweit größten Internetknotens liefert unfassbar viele Daten, was einer Massenüberwachung gleichkommt. Pro Sekunde durchlaufen im Frankfurter Knoten sechs Terabyte Daten die Leitungen. Direkt angeschlossen sind rund 700 Internetdienstleister und Organisationen aus 60 Ländern. Durch den üblichen Verweis auf Geheimhaltung oder Terrorbekämpfung sowie das inzwischen überarbeitete BND-Gesetz kann der Staat Datenströme im großen Stil mithören, ohne dass es eine rechtliche Handhabe geben würde.

Der Betreiber De-cix hatte im Vorfeld angekündigt, gegebenenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe ziehen zu wollen. Dort wäre dann zu klären, ob die G-10-Kommission eine so weitreichende, anlasslose Überwachungsmaßnahme überhaupt anordnen darf oder ob das verbriefe Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses überwiegt.

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