Stille SMS – Behörden greifen häufiger zum Überwachungsmittel

Stille SMS - Behörden greifen häufiger zum Überwachungsmittel

Die sogenannte stille SMS sowie Funkzellenabfragen sind ein Mittel, um Straftäter zu fassen. Die Behörden unterliegen dabei strikten Vorgaben, bevor sie zu diesem Mittel der Telekommunikationsüberwachung greifen dürfen. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Andrej Hunko (Die Linke) hat diese Form der Überwachung jedoch im letzten Halbjahr 2017 einen neuen Höchststand erreicht.

Rekord bei stiller SMS

Die stille SMS ist ein Mittel der Strafverfolgung. Mit ihr können die Ermittler den Standort eines Handys und damit der zugeordneten Person bis auf die Funkzelle genau feststellen und zum Beispiel durch mehrfachen Einsatz ein Bewegungsprofil erstellen.

Im zweiten Halbjahr 2017 stieg die Zahl der vom Verfassungsschutz verschickten stillen SMS auf den Rekord von 179.285. Hinzu kommen die vergleichsweise kleinen Zahlen von 33.654 bei der Bundespolizei sowie ca. 20.000 beim Bundeskriminalamt. Zoll und Militärischer Abschirmdienst geben keine Auskunft, nutzen dieses Mittel jedoch ebenfalls.

Funkzellenabfragen und Einsatz von IMSI-Catcher steigen ebenfalls

Im zweiten Halbjahr 2017 lag die Zahl der Funkzellenabfragen bei insgesamt 417. Das ist ein enormer Wert, denn drei Jahre vorher war diese Zahl noch niedrig zweistellig. Mit der Funkzellenabfrage können Ermittler feststellen, welche Telefone sich zu einer bestimmten Zeit innerhalb einer Funkzelle (zwischen mehreren Funkmasten) aufhalten. Das bedingt automatisch auch eine Erfassung von Handys unbeteiligter Bürger.

Ebenfalls steigt die Zahl der IMSI-Einsätze. 135 Mal setzen Bundeskriminalamt und Bundespolizei dieses Mittel ein. Dabei simuliert das Gerät einen Funkmast. Damit ist es möglich, den Standort eines Gerätes zu ermitteln und weitere Geräte in der unmittelbaren Umgebung zu orten. Auf diese Weise lassen sich Zusatzgeräte eines Verdächtigen bestimmen und danach überwachen.

Zwischen Verbrecherjagd und Überwachung Unschuldiger

Der Anstieg der Zahlen ist beachtlich. Hintergrund ist unter anderem ein deutlicher Zuwachs an Terrorverdächtigen sowie beim Verfassungsschutz ein Anstieg der Zahl von verfassungsfeindlichen Aktivitäten. Aber das allein kann die Zahlen vermutlich nicht erklären. Offenbar ist auch – nicht zuletzt bei Richtern – die Bereitschaft gestiegen, dieses Mittel der Überwachung zu nutzen. Denn die rechtlichen Hürden sind hoch.

Der einfache Grund für die Kritik an dieser Entwicklung: Der Überwachung, Beobachtung und strafrechtlichen Verfolgung von Verdächtigen steht eine Überwachung unschuldiger Dritter gegenüber. Speziell bei der Funkzellenabfrage, aber auch bei stillen SMS rücken ganz normale Bürger in den Fokus. Denn es reicht schon aus, sich in der gleichen Funkzelle zu bewegen oder über „mehrere Ecken“ unbewusst aus dem erweiterten Bekanntenkreis eines Verdächtigen zu stammen, um selbst – als Hilfsmittel, nicht immer als Ziel – ins Visier der Ermittler zu rücken. Der Abgeordnete Hunko kommt nach der Antwort auf seine Anfrage entsprechend zum Schluss: „Die vorhandenen Techniken werden über die Maßen genutzt und ihre Anwendungsgebiete ausgebaut. […] Sämtliche digitalen Ermittlungsinstrumente müssen deshalb auf Rechtslücken überprüft werden.“ Die stille SMS sei aus Sicht der Linken sogar rechtswidrig.

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