Urteil – Massenhafte Überwachung eines Internetknotens rechtens

Urteil - massenhafte Überwachung eines Internetknotens rechtens

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat offenbar über längere Zeit den weltweit größten Internetknoten in Frankfurt abgehört. Diese Aktivitäten kamen im Zuge der NSA-Affäre ans Licht. Der Betreiber des Knotens, die Firma De-cix hat gegen die Mitwirkung an der Überwachung als solcher und gegen die Auswahl der Kommunikationswege geklagt. Sie sieht eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Gestern, am 30. Mai 2018, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dazu ein abschließendes Urteil gefällt (BVerwG 6 A 3.16).

Gericht billigt Überwachung durch den BND

Nachdem bereits die Anzahl der Überwachungen im Mobilfunknetz stetig zunimmt und die Behörden weitere Zugriffe auf Handydaten wünschen, bestätigt das Bundesverwaltungsgericht nun das Abhören eines Internetknotens inklusive das Auswerten von massenhaften Telefonverbindungen. Das Urteil ist allerdings in der Praxis nur bedingt von Belang. Denn die rechtliche Basis für derartige Abhörmaßnahmen hat sich in den letzten Monaten geändert, sodass es um eine rechtliche Klarstellung der Rechtssituation in der Vergangenheit geht.

Die Richter folgten nicht der Auffassung der Betreiber des Internetknotens, sondern jener der Organe der Bundesregierung. Die Bundesregierung macht geltend, dass es sich bei der sogenannten anlasslosen Überwachung um eine strategische Entscheidung der Kontrollinstanzen des Bundestages handelte. Details könnten wegen der besonderen Geheimhaltungsstufe nicht preisgegeben werden.

Die Bundesregierung legt somit über die sogenannte G-10-Kommission des Bundestages Art und Umfang von strategischen Überwachungen fest. Dabei greift sie auf Behörden wie den Bundesnachrichtendienst zurück. Dieser ist als Organ der Bundesrepublik ausführungsberechtigt. Die Verantwortung und Weisungsbefugnis liegt wiederum beim Bundesinnenministerium. Bei einer Verletzung des Fernmeldegeheimnisses hafte daher nicht der Betreiber des Knotenpunktes, sondern allein die Bundesregierung. Die Klägerin De-cix könne daher verpflichtet werden, an der Überwachung mitzuwirken, ohne selbst einen Rechtsbruch zu begehen.

Problem der Datenhoheit

Dieses Urteil zeigt erneut, dass die Daten der Bundesbürger nicht sicher sind. Eine anlasslose, strategische Überwachung des weltweit größten Internetknotens liefert unfassbar viele Daten, was einer Massenüberwachung gleichkommt. Pro Sekunde durchlaufen im Frankfurter Knoten sechs Terabyte Daten die Leitungen. Direkt angeschlossen sind rund 700 Internetdienstleister und Organisationen aus 60 Ländern. Durch den üblichen Verweis auf Geheimhaltung oder Terrorbekämpfung sowie das inzwischen überarbeitete BND-Gesetz kann der Staat Datenströme im großen Stil mithören, ohne dass es eine rechtliche Handhabe geben würde.

Der Betreiber De-cix hatte im Vorfeld angekündigt, gegebenenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe ziehen zu wollen. Dort wäre dann zu klären, ob die G-10-Kommission eine so weitreichende, anlasslose Überwachungsmaßnahme überhaupt anordnen darf oder ob das verbriefe Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses überwiegt.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Der Black Friday steht vor der Tür – darauf müssen Verbraucher achten

Der Black Friday steht vor der Tür

Darauf müssen Verbraucher achten

In kurzer Zeit startet wieder der Black Friday. Verbraucher werden mit riesigen Rabatten angelockt. Einige der Angebote sind jedoch trügerisch. Daher sollten Käufer stets Ruhe und Vorsicht walten lassen und Preisvergleiche durchführen. Wer bewusst shoppt, kann wirklich sparen. […]

Versteckte Kosten bei Handyverträgen – clever sparen im Tarifdschungel

Versteckte Kosten bei Handyverträgen

Clever sparen im Tarifdschungel

Handyverträge wirken oft günstig, verbergen jedoch Kostenfallen wie automatische Preissteigerungen und Zusatzoptionen. Wer Tarife sorgfältig prüft, kann das Sparpotenzial im Mobilfunkmarkt effektiv nutzen. […]

Speedport 7

Neuer Router & WLAN-Pakete der Telekom

Speedport 7

Der neue Speedport 7 Router der Telekom kombiniert modernste Wi-Fi-7-Technologie mit intuitiver App-Steuerung sowie smarten Zusatzfunktionen. Kunden können zwischen drei WLAN-Paketen wählen, die maximale Stabilität, Komfort und Sicherheit bieten sollen. […]

Wie KI den Büroarbeitsmarkt bis 2030 verändert – was sind die Risiken?

Wie KI den Büroarbeitsmarkt bis 2030 verändert

Was sind die Risiken?

Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt enorm. Besonders klassische Bürojobs geraten dabei zunehmend unter Druck. Viele KI-Assistenten sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt in der Lage, Aufgaben automatisiert zu übernehmen. Insbesondere für Berufseinsteiger wird sich künftig einiges verändern. […]

Weiße Flecken 2025 - Warum Deutschlands Mobilfunk noch Lücken hat

Weiße Flecken 2025

Warum Deutschlands Mobilfunk noch Lücken hat

Deutschland ist fast flächendeckend mit Mobilfunk versorgt – aber noch nicht ganz. Laut einer aktuellen Studie des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) bleiben trotz jahrelangen Ausbaus noch rund zwei Prozent der Landesfläche ohne Empfang. Warum gerade Wälder, Berge und Grenzregionen so hartnäckig vom Netz ausgeschlossen bleiben, zeigt eine detaillierte Analyse. […]