
Die Bundesnetzagentur hat in einer Pressemitteilung am Montag bekannt gegeben, dass sie die Abschaltung der Call-by-Call-Nummer 01091 angeordnet hat. Zuvor waren zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern bei der Behörde eingegangen. Die betroffene Call-by-Call-Nummer gehört zu dem Anbieter Kube & Au GmbH.
Was sind Call-by-Call-Nummern?
Call-by-Call-Nummern sind sogenannte Vorvorwahlen. Wenn der Verbraucher ein Telefongespräch oder eine Internetverbindung über einen anderen Anbieter als seinen Telefonanschlussanbieter führen möchte, kann er hierfür diese Nummern verwenden. Vor der eigentlichen Rufnummer muss dann die jeweilige Verbindungsnetzbetreiberkennzahl gewählt werden. Der Vorteil von Gesprächen per Call-by-Call ist, dass sie häufig günstiger sind. „Nutzer von Call-by-Call-Diensten müssen sich auf die Einhaltung der Preistransparenzvorgaben verlassen können. Die Missachtung dieser Vorgaben schadet Verbrauchern und Branche“, betont der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann.
Die Betreiberkennzahl 01091
Der Anbieter der betroffenen Call-by-Call-Nummer ist in der telespiegel-Datenbank gelistet. Der Anbieter informierte bereits Anfang Juli in einer Pressemitteilung darüber, dass die Betreiberkennzahl 01091 vorübergehend nicht geschaltet ist. Als Grund hierfür wurden technische Probleme angegeben. In der Mitteilung wurde darum gebeten, die Tarife der 01091 offline zu nehmen. Die Tarife der Kube & Au GmbH wurden allerdings weder in der telespiegel Datenbank noch in den Tarifvergleichen berücksichtigt.
Weshalb wurde die Abschaltung angeordnet?
Die Behörde gibt in der Pressemitteilung an, dass vermehrt Verbraucherbeschwerden gegen die Call-by-Call-Nummer eingegangen sind. In einem Verfahren wurde festgestellt, dass statt einer Preisangabe ein Angebot eines Abos beziehungsweise einer Flatrate erfolgte. Diese Vorgehensweise stellt einen Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben sowie den Nummernplan Betreiberkennzahlen dar. Zudem wurde festgestellt, dass intransparente Abrechnungen erfolgt sind. In einigen Fällen wurden Abos selbst nach der Kündigung weiterberechnet. Ein weiterer Grund für die Abschaltung sind die Nichteinhaltung gesetzlich vorgesehener Preistransparenzvorgaben. Die Bundesnetzagentur stellte außerdem fest, dass Verbindungen zu Zielen, die als besonders günstig beworben wurden, regelmäßig nicht hergestellt werden konnten.
Was wurde von der Bundesnetzagentur angeordnet?
Die Behörde verpflichtet den Anbieter dazu, die Erreichbarkeit der Betreiberkennzahl 01091 dauerhaft zu unterbinden. Des Weiteren sprach die BNetzA der Kube & Au GmbH Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote für Abrechnungen im Zusammenhang mit der entsprechenden Call-by-Call-Nummer ab dem 26. Dezember letzten Jahres aus. Auf den Rechnungen waren die Entgelte als Beträge anderer Anbieter unter den Artikel-/Leistungsnummern (ALNR) 86400, 86402, 86412 und unter Nennung des Produkttextes „01091 Festnetz“, „01091 Ausland“, „01091 Spar“ oder „Call by Call“ ausgewiesen. Im Einzelverbindungsnachweis wird bezüglich des Abos „FESTENTGELTCC442“ ausgewiesen. Auch die EWD Inkasso GmbH hat eine Anordnung der Bundesnetzagentur erhalten. Die GmbH tritt als Inkassobüro für die Forderungen des Anbieters auf.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar