Strom- und Gasversorger – Wechselkunden könnten es bald schwer haben

Strom- und Gasversorger – Wechselkunden könnten es bald schwer haben

Nach Recherche des NDR und der Süddeutschen Zeitung haben die Schufa und die Münchner Wirtschaftsauskunftei CRIF Bürgel Datenbanken entwickelt, die für Strom- und Gaswechsler bald zu einem Problem werden könnten. Denn in den Datenbanken sollen Vertragsdaten von Kunden branchenweit gespeichert werden.

Was hat die Recherche ergeben?

Die Schufa konzipiert eine Datenbank namens „Schufa-E-Pool“. Die Datenbank soll „wertvolle Hinweise“ zu der Laufzeit des bestehenden Energievertrags enthalten, ist in einer Werbebroschüre zu lesen. So kann der Datenpool von Energieversorgern möglicherweise dafür genutzt werden, um sich für oder gegen einen Neukunden zu entscheiden. Ein ähnlicher Pool für Energieunternehmen wurde auch von der Münchner Wirtschaftsauskunftei CRIF Bürgel entwickelt, dessen Konzept laut Aussage des NDR und der Süddeutschen Zeitung momentan von der bayrischen Datenschutzbehörde geprüft wird.

Neukunden werden oft abgelehnt

Für einen Strom- und Gasversorger sind Kunden, die bereits nach dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wieder kündigen, nicht sonderlich begehrenswert. Dass solche Kunden in der Branche als „Bonushopper“ verschrien sind, weiß Barbara Saerbeck vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Das Portal Wechselpilot stellte fest, dass manche Energieunternehmen jeden fünften Neukunden ablehnen. In vielen Fällen erhält der Verbraucher keine Begründung dafür, weshalb er abgelehnt wurde. Er muss sich nun einen anderen Energieversorger suchen, der gegebenenfalls einen teureren Grundtarif anbietet.

Weshalb ist die geplante Datenbank umstritten?

Sowohl Daten- als auch Verbraucherschützer befürchten, dass die Energieunternehmen durch die abgespeicherten Vertragsdaten aller Kunden erkennen, welcher Verbraucher seinen Anbieter häufig wechselt. Strom- und Gasversorger könnten einen Verbraucher in Zukunft aus diesem Grund ablehnen. Der vzbv vermutet, dass es neben der systematischen Ablehnung eines solchen Kunden auch möglich sei, dass ihm attraktive Konditionen vorenthalten werden.

Ist die geplante Datenbank ein Verstoß gegen den Datenschutz?

Momentan dürfen ausschließlich Kunden, die ihre Rechnung nicht begleichen oder betrügen, branchenweit ausgetauscht werden. Dass in Zukunft die Daten von allen Kunden, auch von denen, die sich an ihren Vertrag halten und die Rechnung begleichen, ausgetauscht werden sollen, verstößt laut Auffassung des Datenschutzexperten Thilo Weichert gegen den Datenschutz. Darüber hinaus sei dieses Vorgehen „definitiv etwas, was den Kunden schädigen würde“. Laut seiner Meinung werde durch den branchenweiten Austausch aller Kundendaten zusätzlich der Wettbewerb zerstört. Seine Befürchtung: Kunden haben in Zukunft nicht mehr die Möglichkeit unter den Energieversorgern frei zu wählen.

Was sagt die Schufa?

Schufa-Sprecher Ingo A. Koch betont, dass die geplante Datenbank nicht dazu angelegt werde, um einen Strom- und Gasanbieterwechsel der Verbraucher zu verhindern. Stattdessen würden in dem Pool „nach gegenwärtigem Entwicklungsstand lediglich die faktische und zeitliche Existenz des aktuellen Energiekontos gespeichert“. Er betont, dass es keine Rolle spiele, wie lange ein Kunde bei einem Energieanbieter gewesen sei. Schließlich sage dies nichts darüber aus, wie lang der Kunde bei seinem nächsten Anbieter bleiben werde.

Beratung im November

In der ersten Novemberwoche wollen sich die Datenschutzbehörden bundesweit austauschen. Es soll darüber beraten werden, ob eine solche Datenbank für Energieversorger zulässig ist. Behördenvertreter Michael Kaiser äußert sich hierzu wie folgt: „Wenn ich sehe, dass im Markt der Energieversorger schon die ein oder andere Insolvenz passiert ist – hauptsächlich aufgrund nutzloser Akquisitionskosten – dann muss ich dieses legitime Interesse einfach anerkennen“.

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