
Fake-Bewertungen im Internet sind weitverbreitet und können die Entscheidungen von potenziellen Kunden enorm beeinflussen. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts München bestätigt, dass Hotels und andere Unterkünfte im Internet nur dann bewertet werden dürfen, wenn sie zuvor auch selbst besucht wurden.
Wie kam es zu dem Streit vor Gericht?
Geklagt hatte das Reiseportal Holidaycheck gegen die Agentur Goldstar wegen gekaufter Hotelbewertungen. Holidaycheck wirft dem Anbieter vor, positive Rezensionen für Hotels zu verkaufen, ohne, dass überhaupt ein Besuch vor Ort stattgefunden hat. Das LG München machte jetzt deutlich, dass die Agentur verpflichtet sei, anzugeben, von wem eine Bewertung stamme. Bereits vor vier Jahren gewann das Reiseportal einen Rechtsstreit gegen einen anderen Anbieter. Dieser musste daraufhin alle Bewertungen, die ohne einen tatsächlichen Besuch der Unterkunft, abgegeben wurden, löschen (Aktenzeichen: 17 HK O 1734/19). Immer wieder müssen sich Gerichte mit Fake-Bewertungen im Netz beschäftigen. Erst im August dieses Jahres hat unter anderem der Bundesgerichtshof Unternehmen mehr Möglichkeiten eingeräumt, gegen gefälschte Rezensionen vorzugehen (Aktenzeichen: VI ZR 1244/20).
Die Umsetzung gestaltet sich schwierig
Das Reiseportal Holidaycheck macht jedoch auch nach dem Erfolg vor dem Münchner Landgericht deutlich, dass der Kampf gegen Fake-Bewertungen noch lange nicht gewonnen sei. Denn die Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung gestalte sich sehr schwierig. Im zivilrechtlichen Verfahren müsse das Unternehmen selbst „die Rolle des Staatsanwalts und der Polizei übernehmen und extrem aufwendig Beweise über einen langen Zeitraum sammeln, während die Betrüger selbst weiterhin dreist ihren Geschäftspraktiken nachgehen.“ Das Reiseportal fordert daher, den Verkauf von Fake-Bewertungen als Straftatbestand einzuordnen.
„Bewertungsbetrug ist Betrug am Kunden. So setzen wir uns auch dafür ein, dass der Verkauf von gefälschten Bewertungen künftig unter das Strafrecht fällt und so deutlich nachhaltiger gegen die Urheber vorgegangen werden kann“, heißt es auf der Website des Unternehmens.
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