Urteil – Wichtiger Schritt im Kampf gegen Fake-Bewertungen von Hotels

Urteil – wichtiger Schritt im Kampf gegen Fake-Bewertungen von Hotels

Fake-Bewertungen im Internet sind weitverbreitet und können die Entscheidungen von potenziellen Kunden enorm beeinflussen. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts München bestätigt, dass Hotels und andere Unterkünfte im Internet nur dann bewertet werden dürfen, wenn sie zuvor auch selbst besucht wurden.

Wie kam es zu dem Streit vor Gericht?

Geklagt hatte das Reiseportal Holidaycheck gegen die Agentur Goldstar wegen gekaufter Hotelbewertungen. Holidaycheck wirft dem Anbieter vor, positive Rezensionen für Hotels zu verkaufen, ohne, dass überhaupt ein Besuch vor Ort stattgefunden hat. Das LG München machte jetzt deutlich, dass die Agentur verpflichtet sei, anzugeben, von wem eine Bewertung stamme. Bereits vor vier Jahren gewann das Reiseportal einen Rechtsstreit gegen einen anderen Anbieter. Dieser musste daraufhin alle Bewertungen, die ohne einen tatsächlichen Besuch der Unterkunft, abgegeben wurden, löschen (Aktenzeichen: 17 HK O 1734/19). Immer wieder müssen sich Gerichte mit Fake-Bewertungen im Netz beschäftigen. Erst im August dieses Jahres hat unter anderem der Bundesgerichtshof Unternehmen mehr Möglichkeiten eingeräumt, gegen gefälschte Rezensionen vorzugehen (Aktenzeichen: VI ZR 1244/20).

Die Umsetzung gestaltet sich schwierig

Das Reiseportal Holidaycheck macht jedoch auch nach dem Erfolg vor dem Münchner Landgericht deutlich, dass der Kampf gegen Fake-Bewertungen noch lange nicht gewonnen sei. Denn die Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung gestalte sich sehr schwierig. Im zivilrechtlichen Verfahren müsse das Unternehmen selbst „die Rolle des Staatsanwalts und der Polizei übernehmen und extrem aufwendig Beweise über einen langen Zeitraum sammeln, während die Betrüger selbst weiterhin dreist ihren Geschäftspraktiken nachgehen.“ Das Reiseportal fordert daher, den Verkauf von Fake-Bewertungen als Straftatbestand einzuordnen.

„Bewertungsbetrug ist Betrug am Kunden. So setzen wir uns auch dafür ein, dass der Verkauf von gefälschten Bewertungen künftig unter das Strafrecht fällt und so deutlich nachhaltiger gegen die Urheber vorgegangen werden kann“, heißt es auf der Website des Unternehmens.

Weitere Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
FRITZ!Box 7630 gestartet

FRITZ!Box 7630

Neuer Wi-Fi-7-Router für DSL startet

Wi-Fi 7 hält Einzug in die DSL-Welt: Die neue FRITZ!Box 7630 ist ab sofort erhältlich. Der kompakte Router bietet moderne Technik, sorgt aber wegen seines Preises für Diskussionen. Denn das leistungsstärkere Schwestermodell ist teilweise günstiger zu haben. […]

„Vinted“-Falle endet vor Gericht – Versicherung muss nicht zahlen

„Vinted“-Falle endet vor Gericht

Versicherung muss nicht zahlen

Eine Verkäuferin hat durch eine raffinierte Betrugsmasche auf „Vinted“ mehr als 1 900 Euro verloren. Sie forderte Ersatz von ihrer Versicherung. Ein Gericht hat jetzt allerdings entschieden, dass die Versicherung nicht für den entstandenen Schaden aufkommen muss. […]

Internetnutzung sinkt deutlich - Warum Menschen bewusster online sind

Internetnutzung sinkt erstmals deutlich

Warum viele Menschen bewusster online sind

Weniger Smartphone, weniger Social Media, weniger Zeit im Netz: Eine aktuelle Studie zeigt einen überraschenden Trend. Immer mehr Menschen reduzieren ihre Internetnutzung bewusst – und suchen nach mehr Konzentration, Ruhe und digitaler Balance im Alltag. […]

Neue Strom-Regeln ab Juni – Nachbarn dürfen ihre Energie teilen

Neue Strom-Regeln ab Juni

Nachbarn dürfen ihre Energie teilen

Eine Gesetzesänderung macht Energy Sharing in Deutschland möglich. Haushalte, Vereine und Unternehmen dürfen selbst erzeugten Strom künftig lokal teilen. Doch trotz großer Chancen gibt es noch offene Fragen bei der Umsetzung. […]