Vorsicht beim Teilen von Kinderfoto – Was in sozialen Medien und Messengern erlaubt ist

Kinderfotos Teilen - Was in sozialen Medien und Messengern erlaubt ist
Bildquelle Bitkom

Das Teilen von Kinderfotos in sozialen Medien und über Messenger-Dienste ist ein alltäglicher Vorgang – und doch birgt er rechtliche und ethische Fallstricke. Eine aktuelle Umfrage des Digitalverbands Bitkom zeigt, dass viele Menschen unsicher sind, was erlaubt ist. Nur 26 Prozent der Befragten gaben an, die Regeln für das Teilen von Kinderfotos in sozialen Netzwerken zu kennen. Beim Teilen über Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Signal wissen sogar nur 7 Prozent, was rechtlich zulässig ist.

Diese Unsicherheit kann schwerwiegende Folgen haben: „Niemand sollte unbedarft Fotos der eigenen und schon gar nicht fremder Kinder über Messenger oder soziale Netzwerke teilen“, warnt Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer von Bitkom. Neben möglichen rechtlichen Konsequenzen wie Unterlassungs- oder Schadensersatzforderungen könnten Kinder durch unbedachte Veröffentlichungen langfristig geschädigt werden.

Die wichtigsten Regeln im Überblick

  1. Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrechte
    Grundsätzlich dürfen Kinderfotos nur mit Einwilligung aller Erziehungsberechtigten geteilt werden. Bei älteren Kindern, die die Konsequenzen einer Veröffentlichung abschätzen können, ist zusätzlich deren Zustimmung erforderlich. Dies gilt in der Regel ab 14 Jahren, wobei Einzelfallentscheidungen möglich sind.
  2. Ausnahmen bei geschlossenen Gruppen
    Innerhalb von geschlossenen Gruppen, wie etwa einer Familiengruppe in einem Messenger-Dienst, dürfen Kinderfotos ohne weitere Einwilligungen geteilt werden. Öffentlich zugängliche Inhalte, wie ein Profilbild, das für alle Kontakte sichtbar ist, sind hingegen nicht zulässig.
  3. Vorsicht bei größeren Gruppen
    Bei Veranstaltungen wie Kita- oder Schulfesten benötigen Nutzer die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten, wenn fremde Kinder auf den Bildern zu sehen sind. Andernfalls sollten Kinder, die nicht zur eigenen Familie gehören, aus Fotos entfernt werden – was mit Smartphone-Bildbearbeitungsprogrammen einfach möglich ist.

Praktische Tipps für den sicheren Umgang

  • Privatsphäre-Einstellungen nutzen
    Bilder können mit ausgewählten Personengruppen oder zur einmaligen Ansicht geteilt werden. So wird der Kreis der Betrachter begrenzt.
  • Keine personenbezogenen Daten angeben
    Namen, Wohnorte oder andere identifizierende Informationen sollten vermieden werden, insbesondere bei frei zugänglichen Bildern im Internet.
  • Potenziell peinliche oder unangemessene Fotos vermeiden
    Solche Aufnahmen könnten Kindern später unangenehm sein oder sie bloßstellen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Bilder missbraucht werden.

Langfristige Risiken durch das digitale Zeitalter

Dr. Rohleder weist darauf hin, dass durch Fortschritte in der Künstlichen Intelligenz Fotos, die heute ins Netz gestellt werden, auch Jahrzehnte später noch eindeutig Personen zugeordnet werden können. „Das Netz vergisst nicht“, mahnt Rohleder. Eltern, Großeltern und andere Erwachsene sollten sich stets der langfristigen Konsequenzen ihres Handelns bewusst sein.

Auch bei Erwachsenenfotos gibt es Unsicherheiten

Die Unsicherheit im Umgang mit Bildrechten betrifft nicht nur Kinderfotos. Laut der Umfrage kennen nur 25 Prozent der Befragten die Regeln für das Teilen von Fotos mit anderen Erwachsenen in sozialen Medien, und lediglich 10 Prozent wissen Bescheid über das Teilen solcher Bilder via Messenger. Die Faustregel bleibt jedoch dieselbe: Die Einwilligung der abgebildeten Personen sollte immer eingeholt werden.

Fazit

Das Teilen von Fotos, insbesondere von Kindern, erfordert einen bewussten und rücksichtsvollen Umgang mit ihnen. Klare Regeln und bewährte Vorsichtsmaßnahmen helfen, die Rechte der Betroffenen zu schützen – und mögliche rechtliche sowie persönliche Konsequenzen zu vermeiden.

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