
Mobilfunkverträge sind eine alltägliche Notwendigkeit, doch der Wechsel des Anbieters kann für Verbraucher zum Albtraum werden. Das musste auch Reinhard D. (Name von der Redaktion geändert) erfahren, als er von seinem bisherigen Mobilfunkanbieter zu Simyo wechseln wollte. Was als unkomplizierter Tarifwechsel begann, endete mit wochenlangem Ärger, nicht erreichbarem Kundenservice und fragwürdigen Geschäftspraktiken.
Scheinbar harmloser Wechsel mit großen Hürden
Reinhard D. entschied sich im Dezember 2024 für einen Wechsel zu Simyo, nachdem er im Urlaub sein monatliches Datenvolumen unerwartet schnell verbraucht hatte. Der erste Stolperstein zeigte sich bereits bei der Bestellung: Eine gleichzeitige Bestellung des neuen Vertrages und der Rufnummernmitnahme war nicht möglich. Erst nach Aktivierung der neuen SIM-Karte sollte ein Antrag auf Portierung gestellt werden können. Ein unnötig komplizierter Prozess, der bereits erste Zweifel aufkommen ließ.
Da sein alter Vertrag planmäßig am 26. Dezember 2024 endete, erwartete Reinhard D. einen nahtlosen Übergang. Doch Simyo machte ihm einen Strich durch die Rechnung. Erst am 16. Dezember erhielt er seine SIM-Karte – mit einer Woche Verspätung. Doch statt sofort loslegen zu können, funktionierte die Karte nicht. Eine Freischaltung war nicht möglich, eine Portierung somit auch nicht. Der Kunde vermutete eine Sperre oder einen Defekt und wandte sich sofort per E-Mail an den Support. Außer einer automatischen Eingangsbestätigung erhielt er jedoch keine Antwort.
Tagelang nicht erreichbar – keine Reaktion von Simyo
Mobilfunkverträge sind eine alltägliche Notwendigkeit, doch der Wechsel des Anbieters kann für Verbraucher zum Albtraum werden. Das musste auch Reinhard D. (Name von der Redaktion geändert) erfahren, als er von seinem bisherigen Mobilfunkanbieter zu Simyo wechseln wollte. Was als unkomplizierter Tarifwechsel begann, endete mit wochenlangem Ärger, nicht erreichbarem Kundenservice und fragwürdigen Geschäftspraktiken.
Scheinbar harmloser Wechsel mit großen Hürden
Reinhard D. entschied sich im Dezember 2024 für einen Wechsel zu Simyo, nachdem er im Urlaub sein monatliches Datenvolumen unerwartet schnell verbraucht hatte. Der erste Stolperstein zeigte sich bereits bei der Bestellung: Eine gleichzeitige Bestellung des neuen Vertrages und der Rufnummernmitnahme war nicht möglich. Erst nach Freischaltung der neuen SIM-Karte sollte die Portierung beantragt werden können. Ein unnötig komplizierter Vorgang, der bereits erste Zweifel aufkommen ließ.
Da sein alter Vertrag planmäßig am 26. Dezember 2024 endete, erwartete Reinhard D. einen nahtlosen Übergang. Doch Simyo machte ihm einen Strich durch die Rechnung. Erst am 16. Dezember erhielt er seine SIM-Karte – mit einer Woche Verspätung. Doch statt sofort loslegen zu können, funktionierte die Karte nicht. Eine Freischaltung war nicht möglich, eine Portierung somit auch nicht. Der Kunde vermutete eine Sperre oder einen Defekt und wandte sich sofort per E-Mail an den Support. Außer einer automatischen Eingangsbestätigung erhielt er jedoch keine Antwort.
Bei eigenen Recherchen stellte der Kunde fest, dass Simyo seit Sommer 2024 eine strategische Partnerschaft mit der Marke Blau eingegangen war. Die Tarife werden über die Blau-Plattform im O2-Netz abgewickelt, die Rechnungen von Blau gestellt. Doch auch eine Kontaktaufnahme mit dem Blau-Kundensupport brachte keine Hilfe – er wurde wieder an Simyo verwiesen.
Verzweiflungstat: Kündigung und zurück zum alten Anbieter
Nach fast zwei Wochen völliger Funkstille entschloss sich Reinhard D. am 3. Januar 2025 zur Kündigung und widerrief gleichzeitig die erteilte Einzugsermächtigung. Sein bisheriger Mobilfunkanbieter zeigte sich im Gegensatz zu Simyo kulant und aktivierte sofort seinen ursprünglichen Vertrag samt Rufnummer. Doch plötzlich – ausgerechnet nach Eingang der Kündigung – wurde Simyo aktiv.
Dem Kunden wurde eine neue SIM-Karte zugeschickt, die er aber nicht mehr benötigte. Trotz des Widerrufs der Einzugsermächtigung versuchte Simyo weiterhin abzubuchen. Diese ließ der Kunde über seine Bank zurückbuchen. Zu allem Überfluss erhielt er auch noch eine Kündigungsbestätigung – allerdings erst zum 13. Dezember 2026! Offenbar sollte er noch zwei Jahre Grundgebühr für einen nicht genutzten Vertrag zahlen.
Simyo hüllt sich in Schweigen
Da Reinhard D. von Simyo keine Antwort erhielt, wandte er sich an die Telespiegel-Redaktion, die am 19. Februar 2025 die Pressestelle von Simyo bzw. die zuständige Mobilezone GmbH um eine Stellungnahme bat. Doch auch hier: keine Reaktion. Erst am 25. Februar 2025 kam plötzlich eine E-Mail von Simyo, die offenbar die gesamte Kommunikation des Kunden missverstanden hatte:
Zitat aus der E-Mail: „In deinen letzten E-Mails war die Rede von einer Kündigung des Vertrages. Offensichtlich war jedoch ein Widerruf des Vertrages gewünscht. Da in den letzten E-Mails die Rede von einer Kündigung war, haben wir dein Anliegen als Kündigung bearbeitet. Wir bitten die Verwirrung zu entschuldigen und bestätigen dir, dass wir den Widerruf deiner Bestellung für dich in die Wege geleitet haben.“
Fazit: Kundenservice zum Abgewöhnen
Der Fall von Reinhard D. wirft ein bezeichnendes Licht auf die Probleme, die Kunden mit Mobilfunkanbietern haben können. Undurchsichtige Prozesse, wochenlange Funkstille, nicht funktionierende SIM-Karten und ein nicht erreichbarer Kundenservice – all das hat Reinhard D. bei seinem Wechsel erlebt. Einen faden Beigeschmack hat auch der Versuch, weiterhin Geld abzubuchen, obwohl der Kunde den Vertrag bereits widerrufen hatte.
Das Verhalten von Simyo und der dahinter stehenden Mobilezone GmbH ist in diesem Fall mehr als fragwürdig. Ein funktionierender Kundenservice und eine reibungslose Abwicklung von Mobilfunkverträgen sollten eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Simyo hat aber eindrucksvoll gezeigt, wie es nicht gehen sollte.
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