freenet DLS – Werbegeschenk entpuppt sich als teures Abo

freenet DLS – Werbegeschenk entpuppt sich als teures Abo

Was als harmloser Werbeanruf begann, endete für eine Bestandskundin der freenet DLS GmbH in einem finanziellen Albtraum. Über Jahre hinweg zahlte die Frau aus Niedersachsen für Zusatzdienste, die sie nach eigener Aussage nie bewusst abgeschlossen hatte – insgesamt rund 550 Euro.

Der Anruf folgte einem bekannten Skript: Ein Mitarbeiter bot telefonisch einen kostenlosen Probemonat für waipu.tv an. Die Kundin sollte per SMS einen Registrierungslink erhalten. Nur wenn sie den Dienst aktiv nutze, so die Darstellung, entstünden nach dem Testzeitraum Kosten in Höhe von 9,99 Euro monatlich. Ein Vorgehen, das Verbraucherinnen und Verbraucher aus der Branche kennen – etwa von Mobilfunkmarken wie klarmobil.

Doch die Kundin aktivierte den Dienst nie. Trotzdem buchte der Anbieter nicht nur für waipu.tv, sondern zusätzlich für einen Cloud-Service ab – ein Produkt, das im Telefonat nicht einmal erwähnt worden war. Die Abbuchungen liefen über Jahre unbemerkt weiter. Erst als die Frau ihren Mobilfunkvertrag kündigte, fiel ihr der Schaden auf.

Ihr Widerspruch brachte zunächst kaum Erfolg: Der Anbieter erstattete lediglich 2,99 Euro. Erst mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Niedersachsen lenkte freenet ein und zahlte die unrechtmäßig erhobenen Beträge vollständig zurück.

Eine Masche mit System

„Dieses Vorgehen entspricht leider einem bekannten Muster“, sagt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Viele Betroffene stimmten am Telefon lediglich der Zusendung von Informationen zu – nicht aber einem Vertragsabschluss. Dennoch würden später Kosten berechnet. „Verbraucherinnen und Verbraucher gehen davon aus, dass sie den Dienst erst aktiv freischalten müssen. Genau das passiert dann aber nicht – zumindest nicht bewusst.“

Juristisch ist die Lage klar: Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn ein Angebot ausdrücklich angenommen wird. Rechnen Kundinnen und Kunden damit, dass weitere Schritte – etwa eine Registrierung über einen Link – erforderlich sind, fehlt es an dieser Annahme. Abbuchungen sind dann unzulässig.

Was Verbraucher jetzt tun sollten

Die Verbraucherzentrale rät zur Wachsamkeit. Werbeanrufe enden nicht selten mit Zusatzkosten, weil Unternehmen bereits über eine Einzugsermächtigung aus dem Hauptvertrag verfügen. Rechnungen und Kontoauszüge sollten deshalb regelmäßig geprüft werden.

Tauchen unbekannte Posten auf, gilt: sofort widersprechen und hilfsweise widerrufen. Die Beweislast liegt beim Anbieter – er muss nachweisen, dass ein wirksamer Vertrag geschlossen und korrekt über das Widerrufsrecht belehrt wurde.

Ebenso wichtig: Werbeanrufe sind nur mit vorheriger Einwilligung erlaubt. Diese kann jederzeit widerrufen werden. Ein einfacher Schritt, der viel Ärger ersparen kann – und verhindert, dass aus einem angeblichen Geschenk ein teures Dauerabo wird.

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