Urteil - Arbeitgeber darf bei Kündigung Browserverlauf auslesen

Urteil

Arbeitgeber darf bei Kündigung Browserverlauf auslesen

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden (Az.:5 Sa 657/15), dass Arbeitgeber Daten aus dem Browserverlauf ihrer Mitarbeiter nutzen können, um damit eine Kündigung zu begründen. Dies sei auch ohne Zustimmung des Mitarbeiters erlaubt, da das Bundesdatenschutzgesetz dies explizit zulasse. […]

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