Über Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist das gemeinsame Landesarbeitsgericht der Bundesländer Berlin und Brandenburg mit Sitz in Berlin. Es fungiert als zweite Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit und entscheidet insbesondere über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der Arbeitsgerichte beider Länder. Die Senate sind mit einem vorsitzenden Berufsrichter sowie zwei ehrenamtlichen Richtern aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreisen besetzt. Gegen seine Entscheidungen kann unter bestimmten Voraussetzungen Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt werden.

Link zum Gericht: https://www.berlin.de/gerichte/landesarbeitsgericht/

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