Aktuelle Nachrichten & Hintergründe zu Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
UrteilArbeitgeber darf bei Kündigung Browserverlauf auslesenDas Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Arbeitgeber Daten aus dem Browserverlauf ihrer Mitarbeiter nutzen können, um damit eine Kündigung zu begründen. Dies sei auch ohne Zustimmung des Mitarbeiters erlaubt, da das Bundesdatenschutzgesetz dies explizit zulasse. […] UrteilZugriff auf dienstliche Emails bei Krankheit des ArbeitnehmersEin Arbeitnehmer hatte sich krankheitsbedingt bei seinem Arbeitgeber längerfristig abgemeldet. In seinem E-Mail-Postfach hatte er keine automatische Abwesenheitsnotiz eingerichtet. […] | Über Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist das gemeinsame Landesarbeitsgericht der Bundesländer Berlin und Brandenburg mit Sitz in Berlin. Es fungiert als zweite Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit und entscheidet insbesondere über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der Arbeitsgerichte beider Länder. Die Senate sind mit einem vorsitzenden Berufsrichter sowie zwei ehrenamtlichen Richtern aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreisen besetzt. Gegen seine Entscheidungen kann unter bestimmten Voraussetzungen Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt werden.
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