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Urteil - Abofallen-Anwältin muss Schadensersatz leisten

25.08.2009:

Urteil Katja GüntherVerbraucherschützern sowie engagierten Abofallen-Gegnern und natürlich den Opfern ist der Name Katja Günther geläufig. Die Anwältin aus München schickte im Auftrag von Abzockern unzählige Mahnungen, die ihre Empfänger einschüchtern und zu einer Zahlung veranlassen sollten. Die Opfer waren in die Abofalle getappt, hatten sich auf dubiosen Webseiten angemeldet, die auf eine Zahlungspflicht nur im Kleingedruckten oder im Fließtext hinwiesen. Das Amtsgericht Karlsruhe hat nun ein Urteil gefällt, in dem die Anwältin verurteilt wurde.

 

Ein Verbraucher, der auf eine solche Abofalle der Internetseite geburtstags-infos.de hereingefallen war, hatte sich gewehrt. Er weigerte sich, die Rechnung für die “Dienste“ der Internetseite zu begleichen und erhielt daraufhin von der Anwältin Katja Günther eine Mahnung. Daraufhin verklagte er nicht die Abofallenbetreiber, sondern die Anwältin und die muss nun Schadensersatz zahlen.

Nach Meinung des Gerichts sei die Internetseite ausgelegt, um Verbraucher zu täuschen. Der Vertrag sei also nichtig und somit bestehe keine Zahlungspflicht. Mit der Geltendmachung der Forderungen mache sich die Anwältin somit der Beihilfe zum versuchten Betrug schuldig. Die Anwaltskosten des Verbrauchers, die ihm durch die Abwehr der Inkassoforderung der Anwältin entstanden seien und die Prozesskosten, insgesamt rund 200,- €, seien von ihr zu erstatten. Es sei übrigens davon auszugehen, dass sich die Anwältin darüber bewusst war, dass derartige Forderungen nicht rechtmäßig seien. In der Vergangenheit habe sie Inkassoforderungen storniert, nachdem das Opfer mit einer Feststellungsklage gedroht hatte.

Amtsgericht Karlsruhe, Aktz. 9 O 93/09 vom 12.08.2009
(zum Zeitpunkt der redaktionellen Bearbeitung noch nicht rechtskräftig)

Quelle: pressetext.de

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