Urteil – Webreporter-Portal haftet für fremde Beiträge bereits vor Kenntnis

Urteile

Das Internet ist voller Informationen. Doch nicht jede Informationen ist gleich wertvoll. Das ist häufig ein Problem. Schlecht recherchierte oder unvollständige Beiträge auf Internetseiten wirken sich aber nicht nur negativ auf den Wissensstand des Lesers aus. Webseitenbetreiber, die von Fremden verfasste Beiträge mit unwahre Informationen auf ihrer Webseite, beispielsweise einem Forum, veröffentlichen lassen, können dafür haftbar gemacht werden. Allerdings erst, wenn sie den Fehler nicht beseitigen, nachdem er ihnen bekannt geworden ist.

In dem vorliegenden Fall haftet der Betreiber jedoch bereits vor der Kenntnis. Vor Gericht stand der Betreiber eines Online-Portals, das Internetnutzer dafür Prämien auszahlte, dass sie News verfassen. Die Beiträge, meist Nachrichten, die bereits in dem Internet kursieren, werden von den Web-Reportern verfasst und auf der Webseite online gestellt.

Macht ein Web-Reporter innerhalb eines solchen Beitrags eine rechtswidrige Äußerung, ist der Betreiber des Portals bereits vor Kenntnis, also nicht erst bei Kenntnisnahme des rechtswidrigen Inhalts, haftbar. So urteilte das Landgericht Hamburg. Denn der Webseitenbetreiber mache sich die Berichte der Web-Reporter zu Eigen, weil er ihnen dafür Prämien biete. Es erfolge also ein Leistungsaustausch, aufgrund dessen der Webseitenbetreiber schon vor Kenntnis für die Inhalte hafte.

Landgericht (LG) Hamburg, Aktz. 325 O 69/09 vom 31.03.2009
Quelle: online&recht

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