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Die echten Datenschutzbehörden weisen darauf hin, dass sie niemals telefonischen Kontakt mit den Verbrauchern aufnehmen, um entgeltliche Hilfe anzubieten. Sie raten zur Vorsicht und dazu, in derartigen Telefonaten niemals persönliche Daten, wie etwa eine Bankverbindung, preis zu geben. Wenn der Anrufer keine Rufnummer sendet, spricht das gegen seine Seriosität. Ist die Rufnummer ersichtlich, sollte sie notiert und im Zweifel das Gespräch beendet werden. Verbraucher haben zudem ein Widerspruchsrecht, wenn durch ein solches Telefonat ein Vertrag zustande kam. Ein weiterer Rat der Behörden lautet, immer die Kontoauszüge zu kontrollieren und eventuellen unberechtigten Abbuchungen zu widersprechen. Im Betrugsverdacht ist der Gang zu der nächsten Polizeidienststelle. Außerdem können sich Opfer an die Verbraucherzentralen wenden und die Bundesnetzagentur zu kontaktieren. Weitere Informationen
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