Datenschutzbehörden warnen – Betrügerische Anrufe unter falschem Namen

Betrueger geben sich bei Anrufen als Datenschutzbehoerde aus

Betrüger lassen sich einiges einfallen, um ihre Opfer in die Falle zu locken. Häufig nutzen sie das Vertrauen der Verbraucher in namhafte Institutionen oder Unternehmen für ihre dubiosen Machenschaften aus. Die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder warnen derzeit wieder vor Telefonanrufen unter dem Namen eines vermeintlichen staatlichen Datenschutzinstituts. Die Anrufer benutzen teils fantasievolle Namen wie „Verwaltungszentrale für Datenschutz”, „Bundesdatenschutzzentrale” oder „Bundes- bzw. Landesdatenschutzamt”. Durch eine gefälschte Rufnummernübermittlung täuschen bei ihren Anrufen sogar Rufnummern einer tatsächlichen Datenschutzaufsichtsbehörde vor. Doch ihr Anliegen ist keinesfalls der Datenschutz der Bürger. Sie handeln in betrügerischer Absicht und nur zu ihrem Vorteil. Mit dem Versprechen, Verbraucherdaten aus den Dateien unseriöser Adresshändler löschen zu lassen und aufgedrängte Verträge zu kündigen, erschleichen sich die Anrufer persönliche Daten und erwirken Zahlungen ihrer Opfer. Sie verlangen für ihre vermeintliche Hilfe den Abschluss eines Zeitschriften-Abonnements oder Gebühren.

Die echten Datenschutzbehörden weisen darauf hin, dass sie niemals telefonischen Kontakt mit den Verbrauchern aufnehmen, um entgeltliche Hilfe anzubieten. Sie raten zur Vorsicht und dazu, in derartigen Telefonaten niemals persönliche Daten, wie etwa eine Bankverbindung, preis zu geben. Wenn der Anrufer keine Rufnummer sendet, spricht das gegen seine Seriosität. Ist die Rufnummer ersichtlich, sollte sie notiert und im Zweifel das Gespräch beendet werden. Verbraucher haben zudem ein Widerspruchsrecht, wenn durch ein solches Telefonat ein Vertrag zustande kam. Ein weiterer Rat der Behörden lautet, immer die Kontoauszüge zu kontrollieren und eventuellen unberechtigten Abbuchungen zu widersprechen. Im Betrugsverdacht ist der Gang zu der nächsten Polizeidienststelle. Außerdem können sich Opfer an die Verbraucherzentralen wenden und die Bundesnetzagentur zu kontaktieren.

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