
Während die Preise für Telefonate und Datenverbindungen über die Mobilfunknetze stetig gesunken sind, droht nach Auslandsaufenthalten mit dem Handy noch immer die böse Überraschung. Vielen Verbrauchern ist nicht bewusst, wie teuer das Roaming, auch das Datenroaming sein kann.
Um den hohen Kosten für Telefonate, SMS, aber auch für mobile Datenverbindungen in dem EU-Ausland entgegen zu wirken, haben das Europaparlament und der Europäische Rat am 23. September 2008 einen von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag abgesegnet, der die frühere Verordnung vom 30. Juni 2007 ergänzt. Die neue Verordnung trat am 01. Juli 2009 in Kraft. Neben Preisobergrenzen für ein- und ausgehende Telefonate, SMS und Datendienste in dem europäischen Ausland, regelt die Verordnung auch die maximal anfallenden Kosten für das Datenroaming. Diese Vorgabe ist nun gültig geworden, wie die EU auf ihrer Internetpräsenz mitteilt. Verbraucher können diese Obergrenze bei ihrem Mobilfunkanbieter beauftragen.
Entstehen dem Kunden in einem Abrechnungsmonat für das mobile surfen in dem EU-Ausland mehr als 50 ,- € Kosten, kann er in diesem Monat keine weiteren Verbindungen herstellen. Das soll vor übermäßigen, ungewollt hohen Rechnungen schützen. Soll die Deckelung eine andere Höhe haben, kann das bei dem Anbieter angegeben werden. Die Mobilfunkprovider müssen diesen Dienst kostenlos anbieten. Dieser Dienst muss von den Mobilfunkprovidern seit dem 01. März bereitgestellt werden.
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