Portierung – Die Rufnummermitnahme ist für den Kunden nun kostenfrei

Portierung – die Rufnummermitnahme ist für den Kunden nun kostenfrei

Bereits seit 2002 gibt es bei einem Mobilfunk-Anbieterwechsel die Möglichkeit der Rufnummermitnahme. Dies bietet den Vorteil, dass Kontakte nicht über eine neue Nummer informiert werden müssen. Ein Wechsel der Nummer ist oftmals auch aufwendig, da Rufnummern häufig bei Apps oder anderen Anwendungen hinterlegt sind. Bisher musste der Verbraucher für die Rufnummermitnahme eine Gebühr bezahlen. Seit dem Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes am 1. Dezember, ist die Portierung der Rufnummer für Kunden kostenfrei.

Was steht in §59 des neuen TKGs?

Im April 2020 legte die Bundesnetzagentur bereits eine maximale Gebühr für die Portierung einer Mobilfunknummer fest: 6,82 Euro. Zuvor lag der Höchstbetrag bei bis zu 30,72 Euro. Im §59 „Anbieterwechsel und Rufnummermitnahme“ ist geregelt, dass in Zukunft keinerlei Gebühr mehr für den Smartphone-Nutzer anfällt, wenn er sich dazu entscheidet, seine alte Mobilfunknummer zu einem neuen Anbieter mitzunehmen.

„Die Bundesnetzagentur stellt ferner sicher, dass Endnutzern für die Rufnummermitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden.“ heißt es in §59 VII 4

Diese neue Regelung gilt sowohl für die Portierung von Mobilfunk- als auch von Festnetznummern und gilt für Rufnummermitnahmen, die ab dem 1. Dezember dieses Jahres beantragt werden. Wurde die Portierung zuvor beantragt, darf noch die festgelegte Maximalgebühr von 6,82 Euro berechnet werden.

Wer übernimmt nun die Kosten für die Mitnahme einer Rufnummer?

Im neuen TKG ist auch geregelt, wer für die Kosten der Portierung aufkommt. Denn diese stellt immer einen gewissen Aufwand und damit auch verbundene Kosten dar. Mit Inkrafttreten des Gesetzes müssen die Kosten hierfür nun zwischen dem alten und dem neuen Anbieter untereinander abgerechnet werden. Hierfür dürfen jedoch keine frei festgelegten Preise bestimmt werden:

„Die Bundesnetzagentur stellt sicher, dass die Preise, die im Zusammenhang mit der Rufnummerportierung und dem Anbieterwechsel zwischen Anbietern berechnet werden, die einmalig entstehenden Kosten nicht überschreiten.“ §59 VII 1.

Die Gebühren für eine Rufnummermitnahme unterliegen einer nachträglichen Regulierung durch die Bundesnetzagentur. §46 ermöglicht der BNetzA eine nachträgliche Missbrauchsprüfung einzuleiten. Für diese Überprüfung hat die Bundesbehörde dann zwei Monate Zeit.

Weitere Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Cloud statt Konsole – Die Zukunft der Unterhaltung

Cloud statt Konsole

Die Zukunft der Unterhaltung

Die Zeiten, in denen man für einen spannenden Abend eine teure Konsole, stapelweise Discs oder teure Kinotickets brauchte, sind vorbei. Ab 2026 könnte die beste Unterhaltung direkt aus der Cloud auf dem Fernseher laufen – […]

Fahrzeugschein jetzt digital – Kostenlose Bundes-App für Autofahrer

Fahrzeugschein jetzt digital

Kostenlose Bundes-App für Autofahrer

Die neue Bundes-App „i-Kfz“ bringt den Fahrzeugschein auf das Smartphone. Autofahrer können das Dokument digital verwenden, teilen und sogar offline vorzeigen. Innerhalb Deutschlands reicht der digitale Fahrzeugschein ab sofort aus. […]

Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen für 2026

Gesetzliche Krankenkassen

Zusatzbeiträge für 2026

Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen seit Jahren – und auch 2026 müssen sich Versicherte auf höhere Abgaben einstellen. Neben dem festen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhebt jede Krankenkasse individuelle Zusatzbeiträge, um steigende Kosten für Behandlungen, Medikamente und eine älter werdende Bevölkerung auszugleichen. Warum diese Aufschläge nötig sind und wie sie sich 2026 entwickeln sollen, lesen Sie hier. […]

Zwischen Jugendschutz und EU-Recht – Streit um Porno-Websites

Zwischen Jugendschutz und EU-Recht

Streit um Porno-Websites

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf stellt den Sperrzwang für Internetprovider infrage. Während der Schutz von Minderjährigen unbestritten bleibt, geraten deutsche Regelungen durch EU-Recht zunehmend unter Druck. […]

Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]