Digitale Spaltung – 1,7 Millionen Haushalte ohne schnelles Internet

Digitale Spaltung – 1,7 Millionen Haushalte ohne schnelles Internet

Wer in Deutschland lebt, hat ein Recht auf „schnelles“ Internet. Die in der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung, kurz TKMV, festgelegte Mindestversorgung mit 10 Mbit pro Sekunde gilt seit dem 1. Juli 2022. Einen Monat später stellte die Bundesnetzagentur zum ersten Mal förmlich eine Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten fest. Doch auch bis heute wurde das Ziel nicht erreicht, alle Haushalte mit mindestens 10 Mbit pro Sekunde zu versorgen – geschweige denn mit einer flächendeckenden Breitbandversorgung von mindestens 50 Mbit pro Sekunde, die ursprünglich bereits für 2018 geplant war.

Wie ist die aktuelle Versorgungslage?

Bis 2030 soll es in Deutschland eine flächendeckende Glasfaserversorgung geben. Aktuell dürfen sich 96 Prozent der Haushalte hierzulande über eine Breitbandversorgung mit 50 Mbit pro Sekunde freuen. Die Zahl bedeutet aber im Umkehrschluss auch, dass es immer noch mehr als 3,4 Millionen Menschen gibt, die nicht auf eine schnelle Internetverbindung zugreifen können. In 11 000 Gemeinden müssen insgesamt 1,7 Millionen Haushalte auf langsame Anschlüsse zurückgreifen. Dies entspricht einer Verbesserung von 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Während in 300 Kommunen lediglich eine maximal zehnprozentige 50-Mbit/s-Abdeckung gegeben ist, bleibt mehr als der Hälfte der Zugang zu entsprechenden Breitbandanschlüssen vollständig verwehrt. Die zur Verfügung stehende Bandbreite kann mit dem von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Breitbandatlas festgestellt werden. Dieser liefert Angaben für konkrete Stadt- und Ortsteile sowie Adressen und wird immer wieder auf den neusten Stand gebracht.

Ist das Recht auf „schnelles“ Internet ausreichend?

Aus einer VATM-Analyse geht hervor, dass der Datenbedarf pro Festnetzanschluss momentan bei 321 GB liegt. Der Datenbedarf wird aber auch weiterhin wachsen. Daher bleibt fraglich, ob die gesetzlich festgelegten 10 Mbit/s überhaupt ausreichend sind. Denn bei einem Mehrfamilienhaushalt reichen diese nicht einmal für die Standardnutzung des Internets aus. Die mehr als drei Millionen Menschen werden durch fehlenden Zugang zu schnellem Internet (mindestens 50 Mbit/s) von der digitalen Teilhabe ausgeschlossen. Der Umstand, dass immer noch ganze Landstriche unterversorgt sind, führt zu einer Ausgrenzung von einer heutzutage gängigen Nutzung des Internets. Insbesondere in Haushalten, in denen der Zugang auch für die Schule oder Arbeit sowie zeitgleich für Streaming oder Gaming genutzt wird, dürfte nicht einmal eine Mindestgeschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde ausreichen. Durch die Unterversorgung wird der Alltag für Millionen Menschen bis heute erschwert.

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6 Kommentare

  1. gestern 22. februar 2024 18.22 uhr wurde mir eine PHISHING-E-MAIL an meine eingerichtete E-Mail-Adresse mit der gleichen Domain wie die SPAM-E-Mails an mich versendet wurden. die E-Mail-Domain meines Mobilfunkanbieters wurde gehackt. ich kenne nun den Phishing-E-Mail-Ersteller und Versender der Phishing-E-Mails. er ist genau in dem Haus gegenüber und in dem Haus etwas weiter entfernt aber für mich sichtbar, aktiv. ein Deutscher. ich habe den Beweis bereits meinem Mobilfunkanbieter mitgeteilt. er ist ein deutscher Informatiker, der nur Daten aus dessen eigenen Leben codiert benutzt. dieser hat eine E-Mail-Domain meines Mobilfunkanbieters gehackt. dieser Deutsche ist AUCH ein Domain-Anbieter und ein Webseitenbaukasten-Anbieter, und gibt vor, von T HAi L and aus zu agieren. tatsächlich ist er im deutschen Schwabenländle aktiv.

    der Phishing-E-Mail-Text, der t-online . de in Verruf bringt – aus angeblich USA, FL:

    ° der Phishing-E-Mail-Text:

    ° 22. februar 2024 18.22 uhr
    von: Vielen Dank gay roslan _ 59264 @ tchecker . us
    betreff: erhalten Sie exklusive Artikel Fname! (Fname sagt klar daß dieses Wort F ein Name bedeutet)

    Neuer Beitrag: 90-Dollar-Angebot hier
    t-online . de

    Bildwerbungstext:
    Nehmen sie an unserer Marketing-Umfrage teil und Promo Erhalten €90 Belohnung

    button:
    GET STARTED

    Text im button-Feld:
    Sie wurden ausgewählt, KOSTENLOS an unserem Treueprogramm teilzunehmen! es dauert nur eine Minute, um diesen fantastischen Preis zu erhalten.

    Fußtext:
    wenn Sie diese E-Mail nicht mehr erhalten möchten, können Sie sich abmelden, indem sie hier (die Worte „Sie hier“ sind verlinkt) auf klicken oder an 2212 S Chickawar Trl. Orlando, FL 32825 °

    Ende der phishing-E-Mail. °

    JEDER Empfänger von Phishing-E-Mails und SPAMs sollte sich den Text gut durchlesen. denn – wie bei mir selbst – kann ein Code für den Empfänger enthalten sein, der auf den Versender hinweist. ich habe die Codes dechriffiert in dieser Phishing-E-Mail und weiß, wer das ist, und habe den gemeldet.

    ich habe das YOYNICH-RÄTSEL gelöst. und habe keine Schwierigkeiten, mich mit Codes zu beschäftigen, die Wahrheit in einer Codierung zu erkennen.

    das VOYNICH-BUCH wurde pro SICHTBARE BUCHSEITE auf 16 Lagen Kalbsleder beschrieben und jede hauchdünne Kalbslederseite wurde mit der nächsten Kalbslederseite zusammengeklebt – insgesamt sichtbare 245 Kalbslederseiten sind in Wahrheit 3920 Kalkbslederseiten. das ist ein dickeres Buch als das weltgebetebuch. deshalb ist alles code-äääääähnlich sichtbar und nicht als Sprache erlernbar.

  2. heute 20. februar 2024 wiederholt eine SPAM-E-Mail an eine meiner eingerichteten E-Mail-Adressen bekommen.

    und diesmal auch an eine eingerichtete E-Mail-Adresse mit der Domain „….. .de“.
    der Absender, der mir vorgegaukelt wurde, nannte sich G.00g.-Cloud. oder werde ich ausspioniert? hat mein Mobilfunkanbieter keine Paßwortsicherung mehr, die sicher ist? oder hängt das mit dem Problem der mobilen Wlan-Verbindung zusammen, und G-Integration (falls das mit der G-Cloud von G-Integration kommt) wurde so sichtbar GEMACHT?! ich habe diese SPAM-E-Mail in den SPAM-Ordner verschoben und danach gelöscht.

    sowas kann nur mittels cyberkriminellster Anwendung von ki Ai künstliche Intelligenz integriert worden sein. ich jedenfalls bin überzeugt daß diese SPAM-E-Mail mit der G-Integration-Kennung ki-generiert wurde und durch die WARTUNGSARBEITEN bei dem Technologiepartner meines Mobilfunkanbieters wegen des gestörten mobilen Wlan´s ENTDECKT und SICHTBAR gemacht wurde.

  3. ich habe eben 19. februar 2024 von meinem Mobilfunkanbieter eine informatorische E-Mail empfangen, was die Störung des mobilen Wlan betrifft. die Wartungsarbeiten dauern noch an. die Störung ist bei einem Mobilfunk-Wlan-Partner ursächlich. der Wortlaut der Störungsbestätigungsmeldung:

    ° vielen Dank für Ihre Anfrage zur Mobilfunkeinschränkung. Es tut mir leid, dass es zurzeit Einschränkungen im Mobilfunknetz unseres Technologiepartners gibt. Entschuldigen Sie bitte.

    Aktuell ist noch nicht absehbar, bis wann die Wartungsarbeiten abgeschlossen sind und Sie Ihre SIM-Karte wieder nutzen können.

    Beeinträchtigungen dieser Art sind meistens innerhalb von 48 Stunden behoben. Bis jedoch eine Mobilfunkzelle wieder zur Verfügung steht, können weitere 24 Stunden vergehen.

    Bitte beachten Sie: Während dieser Zeit können Sie vielleicht nicht telefonieren, surfen oder keine SMS versenden.

    Mein Tipp für Sie! Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Mobilfunkverbindung wieder verfügbar ist, starten Sie Ihr Mobilfunkgerät in Abständen von ca. 1 bis 2 Stunden neu. Durch diesen Neustart registriert sich Ihre SIM-Karte im Mobilfunknetz wieder und lädt alle aktuellen Daten.

    Ich habe noch einen wichtigen Hinweis für Sie: Sollte die Bereitstellung Ihrer Mobilfunkverbindung wider Erwarten länger dauern, antworten Sie bitte auf diese E-Mail. Ihre Antwort erreicht unsere Abteilung direkt, wenn Sie den Betreff der E-Mail beibehalten.

    Ich hoffe, dass bald wieder alles im vollen Umfang funktioniert. °

    • heute 22. februar 2024 bekam ich eine ausführliche Informations-E-Mail von meinem Mobilfunkanbieter, der die mobiles Wlan-Störungsquelle fast auf den Punkt benennen konnte und kann. dieses Ergebnis der Mobilfunkrecherche verwundert mich gar nicht. allein in dem Wohnhaus wo ich wohne, sind – außer mir – 4 mir bekannte Wlan-Kunden. einer ist sogar in der Nachbarwohnung. und eigenartige Signale und Kinderzeichen wie Licht einschalten und Gardinen hin und herschieben, erkenne ich aus einem gegenüberliegenden Haus, und das daran daß alles, was ich in meiner privaten Tagesgestaltung mache, von den mir unbekannten nachgeäfft wird, wie ein Gerät in der Nähe suchen. außerdem ist in der unmittelbaren Nachbarschaft eine Behörde mit notariat, und etwas weiter weg, aber sehr gut sichtbar, weil dort nie die Jalousien zugezogen werden und ich dort ein Liebespaar erkennen kann, die Wohnung benutzt keine Gardinen, sehe ich ein Nachäffen mit einem Mieter im Erdgeschoß des gegenüberliegenden Gebäudes. entweder versuchen die, die Mobilfunknummern der Anwohner auszuspionieren und zu phishen, oder die sind Gruppen-Stalker. ich habe die genauen Adressen meinem Mobilfunkanbieter mitgeteilt, damit diese Fehler behoben werden können.

      der E-Mail-Text meines Mobilfunkanbieters an mich, der mich ein Stückweit beruhigt:

      ° vielen Dank für Ihre Anfrage zum Netzempfang. Gerne erläutere ich Ihnen die Hintergründe.

      Eine Überprüfung unserer Datenbank hat ergeben, dass an Ihrer hinterlegten Adresse Störungen gemeldet sind. Ein Enddatum ist derzeit leider nicht bekannt. Starten Sie Ihr mobiles Endgerät bitte in regelmäßigen Abständen neu.

      Ich freue mich, wenn Ihr Netzempfang schnell wieder einwandfrei funktioniert.°

  4. seit gestern, 16. februar 2024, funktioniert bei einigen Mobilfunkanbietern das mobile Wlan nicht. im Klartext heißt das:

    die mobile Wlan-ID (http://) wird vom Browser nicht erkannt, auch von den aktuellsten Browser-Versionen nicht). der mobile Wlan-Router, die Wlan-Einstellungen in allen Endgeräten und auch die Reset-Funktion funktionieren, wie auch LTE von der Störung nicht betroffen ist.

  5. das bedeutet doch ganz klar daß die Bundesnetzagentur hier von Amts wegen tätig werden muß, denn die BNA hat nicht nur Kontrollpersonal, sondern auch produktives Personal, die für Reparaturen und Umbau qualifiziert sind. die BNA warb für sich damit in einem Video-Interview. also ran an die Buletten, und der Telekom die Macht zur Entscheidung, wann und für wen und ob bis in die Wohnungen oder nur bis zum Hausanschluß, Glasfaser bereitgeetellt werden könne, zu entreißen und nicht immer alles glauben, was die monopolsüchtige Telekom als Rechtfertigung von sich gibt. ich weiß schon seit 1991 daß „in der Zukunft – aus Sicht des jahres 1991 – Glasfaser-Verbindungen in Planung waren (sind)“. wenn die BNA als alleinige Behörde Frequenzen etc. vergeben und verteilen kann, dann ist die BNA in der Pflicht, den Mobilfunkkunden mit deren Vertragsbestandteilen Geschwindigkeit für uploads und downloads und surfen bereitzustellen, damit die Gesetze und Verordnungen auch greifen. alles andere ist nur Augenwischerei.

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