Digitale Teilhabe – Kabinett beschließt Recht auf „schnelles“ Internet

Digitale Teilhabe – Kabinett beschließt Recht auf „schnelles“ Internet

Ab Mitte dieses Jahres sollen alle Bürger in Deutschland für ihren Wohnort eine bessere Internetverbindung einfordern können. Denn die Bundesregierung hat ein Recht auf „schnelleres“ Internet beschlossen. Hierdurch soll eine digitale Teilhabe für alle sichergestellt werden.

Was steckt hinter dem Recht auf „schnelles“ Internet?

Gemäß der Verordnung der Bundesregierung, muss künftig deutschlandweit das Festnetz-Internet eine Downloadgeschwindigkeit von mindestens 10 Mbit/s und eine Uploadgeschwindigkeit von mindestens 1,7 Mbit/s haben. Ist dies nicht der Fall, kann eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Diese könnte dann gegebenenfalls veranlassen, dass eine bessere Leitung verlegt wird. Erstmals besteht demnach ein Anspruch auf Breitband-Internet. Der festgelegte Mindestwert für die Geschwindigkeit soll jährlich angepasst werden. Berücksichtigt werden soll dabei unter anderem auch die allgemeine Internetnutzung in Deutschland. Aktuell nutzen 61 Millionen Menschen hierzulande das Internet. Der Digitalisierungsgrad bei den 16 bis 19-Jährigen lag im letzten Jahr zum ersten Mal bei 100 Prozent. Auch der voranschreitende Netzausbau sowie die Zunahme von Verträgen mit immer leistungsfähigeren Verbindungen, sind ebenfalls ein Grund dafür, weshalb die festgelegte Untergrenze in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen wird. Der geplante Termin für das Inkrafttreten der Verordnung am 1. Juni kann voraussichtlich nicht gehalten werden, denn zunächst müssen noch der Bundesrat und der Digitalausschuss des Bundestags zustimmen.

Wer profitiert von dem Recht auf „schnelles“ Internet?

Die meisten Haushalte deutschlandweit sind allerdings bereits jetzt mit einer deutlich besseren Internetverbindung versorgt, als in der Verordnung festgelegt. Dennoch könnte der Anspruch auf schnelles Internet insbesondere für Menschen, die auf dem Land oder am Stadtrand leben, wichtig sein. Von Seiten der Opposition gibt es allerdings Kritik an dem Kabinettsbeschluss. Reinhard Brandl, der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, nannte die Verordnung der Bundesregierung sogar „ambitionslos“.

„Wir haben erhebliche Zweifel, ob eine 10-Megabit-Downloadrate und eine 1,7-Megabit-Uploadrate pro Anschluss für eine Familie mit Kindern als Grundversorgung ausreichen“, so Brandl.

Tatsächlich können mit der neuen Glasfaser-Technik bereits Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 1 000 Mbit/s und Uploadgeschwindigkeiten von bis zu 500 Mbit/s erreicht werden. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung heißt es: „Unser Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser und dem neusten Mobilfunkstandard.“ Bisher ist in Deutschland allerdings erst jeder fünfte Haushalt an das Glasfasernetz angebunden. Bis 2025 sollen nach Angaben des Digitalministers Volker Wissing bereits 50 Prozent der Haushalte einen Anschluss zum Glasfasernetz haben.

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