Urteil – Mobilfunkanbieter darf keine Nichtnutzungs- und SIM-Karten-Pfandgebühr verlangen

Urteil zu SIM-Karten-Pfand im Mobilfunk

Der Blick in das Kleingedruckte ist etwas, das für jeden Verbraucher selbstverständlich sein sollte, der einen Vertrag abschließt. Das gilt auch für einen Mobilfunkvertrag, auch wenn die angepriesenen Konditionen noch so verführerisch sind. Dann bleiben auch Klauseln nicht unbemerkt, in denen sich der Anbieter zusätzliche Gebühren erlaubt. Allerdings zählen eine Nichtnutzergebühr und Pfandgebühr für die SIM-Karte zu den Kosten, die den Kunden laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein nicht auferlegt werden dürfen. Es klagte des Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen einen Mobilfunkanbieter. Deren vorherige Forderung an den Anbieter, seine AGB entsprechend zu ändern, war nämlich unbeachtet geblieben. In den Geschäftsbedingungen zu einem Laufzeittarif mit Grundgebühr hatte der Anbieter verankert, dass er 4,95 € Nichtnutzungsgebühr in Rechnung stellen dürfe, wenn der Kunde an drei aufeinander folgenden Monaten nicht telefoniere oder SMS verschicke. Zudem verlangte er darin 9,97 € Pfandgebühr für die SIM-Karte, falls der Kunde diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende an den Anbieter zurücksende.

Nichtnutzungsgebühr bei Handyvertrag auch in zweiter Instanz nicht rechtens

Schon in der ersten Instanz vor dem Landgericht Kiel war die Klage der Verbraucherschützer erfolgreich, wogegen der Mobilfunkanbieter Berufung einlegte. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht war jedoch der selben Meinung. Eine Nichtnutzungsgebühr benachteilige den Kunden unangemessen entgegen dem Gebot von Recht und Glauben. Der Gebühr liege keine Leistung des Anbieters zugrunde. Eine solche Vertragsstrafe, die berechnet werde obwohl sich der Kunde vertragsgemäß verhalte, sei unwirksam. Auch eine Pfandgebühr für die SIM-Karte dürfe nicht berechnet werden. Hierbei handele es sich um einen pauschalen Schadensersatz. Doch eine gebrauchte SIM-Karte sei wirtschaftlich wertlos. Somit sei kein SIM-Karten-Pfand zu zahlen.

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Aktz. 2 U 12/11 vom 03.07.2012

Update 21.07.2017: Telefonanbieter darf rechtswidrige Gebühren nicht behalten

Nach dem o.g. Urteil hat das Landgericht Kiel (4 O 95/13) nun entschieden, dass Mobilcom-debitel die mit der Nichtnutzungsgebühr erzielten Profite von insgesamt knapp 420.000 Euro inklusive Zinsen an die Staatskasse abführen muss.

Update 24.07.2018

Auch das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied, das unberechtigte Gewinne an den Staat abgeführt werden müssen.

Weitere Informationen

Urteile Mobilfunk

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf – Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf

Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Aktuell kursiert eine gefälschte E-Mail, die angeblich vom deutschen Zoll stammt. Der Empfänger wird aufgefordert, vermeintliche Gebühren für ein Paket per Paysafecard zu bezahlen. Dahinter steckt jedoch eine perfide Phishing-Masche. […]

Prepaid-Zahlungen im Internet - Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungen im Internet

Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungsmethoden wie die PaysafeCard gehören weltweit zu den beliebtesten Optionen für Online-Transaktionen. Besonders in Deutschland und Österreich erfreut sich die PaysafeCard wachsender Beliebtheit, da sie einfach zu nutzen ist und eine optimale Budgetkontrolle bietet. Ideal für alle, die Wert auf Datenschutz und Sicherheit beim Online-Shopping, Streaming oder Gaming legen. […]

Einheitlicher Look ab 15. Oktober – Google verändert Android-Design

Einheitlicher Look ab 15. Oktober

Google verändert Android-Design

Google macht neue Design-Regeln zur Pflicht für Android. Sämtliche Apps müssen themenbasierte Symbole unterstützen. So soll ein einheitliches Erscheinungsbild auf dem Startbildschirm geschaffen werden. Die App-Icons passen sich künftig automatisch dem gewählten Farbthema an. […]

Digitale Freizeitgestaltung – so verändern Online-Dienste den Alltag

Digitale Freizeitgestaltung

So verändern Online-Dienste den Alltag

Digitale Unterhaltung prägt unseren Alltag wie nie zuvor: Streaming-Dienste, Gaming-Plattformen und Musikangebote stehen rund um die Uhr bereit. Mit der Vielfalt wächst jedoch auch das Bedürfnis nach Sicherheit, Regulierung und Verbraucherschutz. […]