Verbraucherzentrale – Abmahnungsemail wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung

Angebliche Urheberrechtsverletzung und Abmahnung per Email

Die meisten Internetnutzer wissen, wie sie mit Spam umgehen sollten. Emails mit Werbung für Schlankheitsmittel oder ein virtuelles Spielkasino landen bei den meisten Verbraucher möglichst ungelesen in dem virtuellen Papierkorb. Wenn jedoch unter dem Namen einer bekannten Anwaltskanzlei vermeintliche Zahlungsaufforderungen verschickt werden, sind manche Verbraucher unsicher. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor derartigen Emails, die momentan an zahlreiche Internetnutzer verschickt werden.

Dass die Emails von der Kanzlei Winterstein versendet wurden, gaukelt der Name des Absenders „Winterstein Rechtsanwälte“ vor. Darin wird dem Empfänger mitgeteilt, er habe eine nicht näher benannte Urheberrechtsverletzung begangen, in deren Folge er nun 50,- € zahlen solle. Andernfalls würden gerichtliche Schritte eingeleitet. Kurios ist, dass die Verbraucherzentrale Sachsen selbst eine solche Email erhalten hat.

In vielen dieser angeblichen Abmahnungen sei die selbe IP-Adresse angegeben, obwohl sie unterschiedlichen Empfängern geschickt worden sei, bemerkt die Verbraucherzentrale. Theoretisch sei das möglich. Jedoch werde auch der selbe Zeitpunkt der angeblichen Urheberrechtsverletzung angegeben. Weil nicht mehrere Internetnutzer zur selben Zeit die selbe IP-Adresse gehabt haben können, sei sicher, dass es sich bei den Emails um Spam handele.

Generell schicken Anwaltskanzleien keine Urheberrechtsabmahnungen per Email. Ernst zu nehmende Abmahnungen kommen per Post, teilen die Verbraucherschützer mit. Zudem werden darin genauere Angaben zu der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung gemacht und es sei eine Unterlassungserklärung beigelegt. Forderungen aus gefälschten Abmahnschreiben sollen die Verbraucher keinesfalls zahlen, rät die Verbraucherzentrale.

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