
Mehr als eine Million gebrauchte Smartphones sollen in Europa als Neugeräte verkauft worden sein. Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) geht von einem Schaden von mindestens 300 Millionen Euro für Verbraucher aus. Bei einer großangelegten Aktion in 19 Ländern wurden mehr als 160 Objekte durchsucht und sieben Verdächtige festgenommen.
Hinter dem mutmaßlichen Betrug steckt nach Angaben der Europäischen Staatsanwaltschaft ein international agierendes Netzwerk. Die Ermittlungen werden unter dem Namen „Troja“ von der EPPO in Köln geführt.
Seit Samstag waren insgesamt rund 1.770 Polizei-, Steuer- und Zollbeamte im Einsatz. Durchsuchungen und Beschlagnahmen fanden unter anderem in Deutschland, Österreich, Spanien, den Niederlanden, Italien, Belgien und zahlreichen weiteren europäischen Staaten statt. Auch die Schweiz war beteiligt, in Großbritannien wurde zudem ein Zeuge vernommen.
Sieben Verdächtige wurden in Deutschland, Österreich und Spanien festgenommen. Darunter befinden sich nach Angaben der Ermittler auch die beiden mutmaßlichen Köpfe der Organisation.
Aus gebrauchten Teilen wurden vermeintliche Neugeräte
Das Geschäftsmodell war offenbar aufwendig organisiert. Nach bisherigen Erkenntnissen sollen Smartphones in Hongkong und den Vereinigten Arabischen Emiraten aus gebrauchten Komponenten zusammengesetzt worden sein.
Anschließend seien die Geräte gereinigt, als Neuware verpackt und in die Niederlande verschickt worden. Von dort gelangten sie nach Angaben der Ermittler in Lager in Deutschland. Über Online-Marktplätze sollen die Smartphones schließlich an Verbraucher in der gesamten Europäischen Union verkauft worden sein.
Für Käufer waren die Geräte demnach als neue Smartphones erkennbar – tatsächlich sollen sie jedoch aus bereits verwendeten Komponenten bestanden haben.
Die Europäische Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass auf diese Weise mehr als eine Million Mobiltelefone verkauft wurden. Den dadurch entstandenen Schaden für Verbraucher beziffert sie auf mindestens 300 Millionen Euro.
Zusätzlich mehr als 30 Millionen Euro Steuerschaden
Bei dem Verfahren geht es allerdings nicht nur um die Täuschung der Käufer. Die Ermittler vermuten außerdem einen großangelegten Umsatzsteuerbetrug.
Dabei soll die sogenannte Differenzbesteuerung missbräuchlich eingesetzt worden sein. Dieses Verfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Handel mit gebrauchten Waren angewendet werden. Die Umsatzsteuer fällt dann grundsätzlich nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis an.
Nach Erkenntnissen der Ermittler wurden die Smartphones jedoch gegenüber den Kunden als Neuware verkauft. In diesem Fall wäre die Umsatzsteuer auf den vollständigen Verkaufspreis fällig gewesen.
Seit 2018 sollen für das Geschäftsmodell Briefkastenfirmen beziehungsweise vorgeschaltete Unternehmen in mehreren EU-Staaten und in der Schweiz eingesetzt worden sein. Die EPPO beziffert den mutmaßlichen Umsatzsteuerschaden in mehreren EU-Mitgliedstaaten auf mehr als 30 Millionen Euro.
Ermittlungen nach Hinweis von OLAF
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Meldung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF). An der aktuellen Aktion waren neben zahlreichen nationalen Behörden auch Europol und Eurojust beteiligt. In Deutschland waren unter anderem das Zollfahndungsamt Essen mit Dienstsitz Köln, das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen, die Polizei Düsseldorf und das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen beteiligt.
Die Europäische Staatsanwaltschaft ist für die strafrechtliche Verfolgung von Straftaten zuständig, die die finanziellen Interessen der Europäischen Union betreffen.
Die Ermittlungen dauern an. Für sämtliche Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das sollten Smartphone-Käufer beachten
Der Fall zeigt ein grundsätzliches Problem beim Onlinekauf von Smartphones: Eine original wirkende Verpackung bedeutet nicht zwangsläufig, dass sich darin tatsächlich ein fabrikneues Gerät befindet.
Bei ungewöhnlich günstigen Angeboten sollten Käufer deshalb insbesondere auf den Händler, die genaue Zustandsbeschreibung und die Rechnung achten. Auch die Seriennummer beziehungsweise IMEI und Informationen zum Garantiestatus können Anhaltspunkte liefern. Wird ein ausdrücklich als neu verkauftes Smartphone wirklich gebraucht geliefert, sollten Käufer ihre Ansprüche gegenüber dem Händler geltend machen.
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