Urteil – Prepaid nur ohne Überziehen des Guthabenkontos

Urteil - Prepaid nur ohne Überziehen des Guthabenkontos

In einem Berufungsverfahren hat das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 1 U 98/13) festgestellt, dass ein Prepaidtarif kein Überziehen des Guthabenkontos ermöglichen darf. Zudem sei es dem Anbieter nicht erlaubt, einen unverzüglichen Ausgleich so entstandener Differenzen zu verlangen. Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverband. Die Richter gaben der Klage statt und wiesen die Berufung des Mobilfunkunternehmens ab.

Im vorliegenden Fall ging es um ein Prepaid-Angebot eines Mobilfunkunternehmens. Dieses agiert selbst als sogenannter Reseller (Wiederverkäufer). Die Nutzungsbedingungen sahen vor, dass der Anbieter Gebühren für verbrauchte Leistungen nicht unmittelbar, sondern verzögert abbuchen darf. Das hatte in der Praxis Folgen: So konnte ein Kunde Leistungen verbrauchen, ohne zu bemerken, dass sein Guthaben längst aufgebraucht ist. Nutzte er weitere Leistungen, konnte ein Negativsaldo entstehen. Dieses Negativsaldo sollte laut Nutzungsbedingungen durch eine sofortige Nachzahlung des Kunden ausgeglichen werden. Diesen Punkt kritisierten die Richter als Verstoß gegen das Transparenzgebot. In § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB heißt es: „Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.„ Dieses sei hier gegeben, da der entsprechenden Klausel ein eigenständiger Regelungsinhalt zukomme, da „sie eine von der zunächst geregelten Verpflichtung zur Vorleistung mittels Aufladung eines Guthabens abweichende Nachzahlungspflicht enthält.„ Gleiches gelte laut Richterspruch auch für eine weitere Klausel. Diese verpflichtete die Kunden, gebuchte Prepaidtarife auch dann zu bezahlen, wenn die SIM-Karte gesperrt ist.

Die Richter kommen zu dem Schluss, dass in der Vorinstanz das Landgericht Frankfurt zurecht die Auffassung vertreten habe, dass „Prepaid-Verträge in der Annahme geschlossen werden, mit Erwerb des Guthabens sämtliche in Frage kommenden Kosten bereits vorab entrichtet zu haben und nicht mehr nachträglich mit Beträgen in nicht vorhersehbarer Höhe belastet zu werden.„ Das gelte umso mehr, als die Nutzungsbedingungen einleitend den Begriff „prepaid„ nutzten und auch andere Formulierungen nahe legten, „wonach laufende Verbindungen bei Verbrauch des Guthabens sofort unterbrochen werden.„

Mehr Informationen

Gerichtsurteile – Sammlung interessante und abstrakte Urteile
Handyvertrag – Vergleich – Wenigtelefonierer ohne Internetnutzung
Smartphone Tarife – Vergleich – Internetflatrate plus Minutenpaktet
Handy Flatrate Vergleich – Flat für Telefon & Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Nachhaltige Optionen – Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Nachhaltige Optionen

Google-Maps zeigt Alternativen zum Autofahren

Der Tech-Riese Google will die Nutzer seiner Maps-App zur Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln animieren. Hierzu werden zahlreiche Änderungen im Routenplaner vorgenommen. Mit dem neuen Feature sollen leichter umweltbewusste Entscheidungen getroffen werden können. […]

Achtung, Betrug – so können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Achtung, Betrug

So können KI-Fake-Anrufe enttarnt werden

Betrügerische Anrufe und Nachrichten sind aufgrund des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz immer schwieriger zu erkennen. Um sich dennoch vor den betrügerischen Absichten zu schützen, hilft eine Frage, die bei einem vermeintlichen Hilfeanruf gestellt werden kann. […]

Unzulässige Internet-Sportwetten – Spieler können Einsatz zurückfordern

Unzulässige Internet-Sportwetten

Spieler können Einsatz zurückfordern

Spieler können ihre im Internet verlorenen Wetteinsätze von ausländischen Anbietern zurückfordern. Nämlich dann, wenn der Anbieter der Online-Sportwetten zu diesem Zeitpunkt keine gültige Lizenz für Deutschland hatte. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. […]