Urteil – Kostenloses Probeabo darf nicht als Geschenk deklariert werden

Urteil Probeabo

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen den Internetdienstleister web.de geklagt und das Oberlandesgericht musste ein Urteil fällen. Es ging um den sogenannten Web.de-Club. Damit kann das kostenlose Emailpostfach des Anbieters web.de um einige Funktionen erweitert werden. Kostenlos ist das selbstverständlich nicht. Für die Mitgliedschaft in dem Web.de-Club fallen monatlich 5,- € an. Zunächst lockt der Anbieter jedoch mit kostenlosen Testmonaten. Dass er diese allerdings als Geschenk anbot, mit dem es sich bei dem Nutzer des kostenlosen Emailpostfachs `für seine Treue´ bedankte, missfiel den Verbraucherschützern. Denn nur aus einem Sternchentext auf der Webseite des Anbieters ging hervor, dass es sich bei dem angeblichen Geschenk um eine Mitgliedschaft handelte, die nach 3 Monaten kostenpflichtig wird, wenn sie nicht vorher gekündigt wurde.

Das Angebot sei eine irreführende Blickwerbung, urteilte das Gericht, denn der angebliche Geschenkcharakter sei in der Werbung mehrfach hervorgehoben. Tatsächlich handele es sich aber nicht um eine Vergünstigung, sondern um ein Probeabonnement, das automatisch in ein kostenpflichtiges Abo übergehe, wenn der Kunde nicht rechtzeitig kündige. Der kleine Sternchentext mit dem Hinweis darauf könne leicht überlesen werden und reiche nicht aus, um eine Irreführung zu vermeiden.

Oberlandesgericht Koblenz vom 18.03.2009 (4 U 1173/08)

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