Urteil – Kostenloses Probeabo darf nicht als Geschenk deklariert werden

Urteil Probeabo

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen den Internetdienstleister web.de geklagt und das Oberlandesgericht musste ein Urteil fällen. Es ging um den sogenannten Web.de-Club. Damit kann das kostenlose Emailpostfach des Anbieters web.de um einige Funktionen erweitert werden. Kostenlos ist das selbstverständlich nicht. Für die Mitgliedschaft in dem Web.de-Club fallen monatlich 5,- € an. Zunächst lockt der Anbieter jedoch mit kostenlosen Testmonaten. Dass er diese allerdings als Geschenk anbot, mit dem es sich bei dem Nutzer des kostenlosen Emailpostfachs `für seine Treue´ bedankte, missfiel den Verbraucherschützern. Denn nur aus einem Sternchentext auf der Webseite des Anbieters ging hervor, dass es sich bei dem angeblichen Geschenk um eine Mitgliedschaft handelte, die nach 3 Monaten kostenpflichtig wird, wenn sie nicht vorher gekündigt wurde.

Das Angebot sei eine irreführende Blickwerbung, urteilte das Gericht, denn der angebliche Geschenkcharakter sei in der Werbung mehrfach hervorgehoben. Tatsächlich handele es sich aber nicht um eine Vergünstigung, sondern um ein Probeabonnement, das automatisch in ein kostenpflichtiges Abo übergehe, wenn der Kunde nicht rechtzeitig kündige. Der kleine Sternchentext mit dem Hinweis darauf könne leicht überlesen werden und reiche nicht aus, um eine Irreführung zu vermeiden.

Oberlandesgericht Koblenz vom 18.03.2009 (4 U 1173/08)

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Die 26er-Reihe ist da – die Flaggschiffe der neuen Galaxy-Generation

Die 26er-Reihe ist da

Die Flaggschiffe der neuen Galaxy-Generation

Samsung bringt mit der Galaxy-S26-Reihe drei neue Flaggschiffe auf den Markt. Während S26 und S26+ nur kleinere Änderungen bieten, überzeugt das S26 Ultra mit stärkerer Kamera, Datenschutzdisplay und Top-Hardware. Auch neue KI-Funktionen gehören zur Ausstattung. […]

Illegale CBD-Plattform – Gericht stellt Handel ohne Genehmigung fest

Illegale CBD-Plattform

Gericht stellt Handel ohne Genehmigung fest

Ein Urteil des Augsburger Amtsgerichts zeigt, dass der Handel mit Cannabis ohne Genehmigung auch weiterhin strafbar bleibt. Ein Online-Plattformbetreiber muss 450 000 Euro zurückzahlen. Auch nach der Teillegalisierung gelten strenge Regeln für Verkauf, Besitz und Anbau in Deutschland. […]

Das Google Pixel 10a

Das Google Pixel 10a

Das bietet das neue Mittelklasse-Smartphone

Mit dem Pixel 10a bringt Google ein leistungsstarkes Mittelklasse-Smartphone auf den Markt. Inklusive KI-Funktionen, einem hellen 6,3 Zoll Display, robustem Design und sieben Jahren Updates. Für 9a-Besitzer lohnt sich der Umstieg jedoch kaum. […]