Urteil – Kostenloses Probeabo darf nicht als Geschenk deklariert werden

Urteil Probeabo

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen den Internetdienstleister web.de geklagt und das Oberlandesgericht musste ein Urteil fällen. Es ging um den sogenannten Web.de-Club. Damit kann das kostenlose Emailpostfach des Anbieters web.de um einige Funktionen erweitert werden. Kostenlos ist das selbstverständlich nicht. Für die Mitgliedschaft in dem Web.de-Club fallen monatlich 5,- € an. Zunächst lockt der Anbieter jedoch mit kostenlosen Testmonaten. Dass er diese allerdings als Geschenk anbot, mit dem es sich bei dem Nutzer des kostenlosen Emailpostfachs `für seine Treue´ bedankte, missfiel den Verbraucherschützern. Denn nur aus einem Sternchentext auf der Webseite des Anbieters ging hervor, dass es sich bei dem angeblichen Geschenk um eine Mitgliedschaft handelte, die nach 3 Monaten kostenpflichtig wird, wenn sie nicht vorher gekündigt wurde.

Das Angebot sei eine irreführende Blickwerbung, urteilte das Gericht, denn der angebliche Geschenkcharakter sei in der Werbung mehrfach hervorgehoben. Tatsächlich handele es sich aber nicht um eine Vergünstigung, sondern um ein Probeabonnement, das automatisch in ein kostenpflichtiges Abo übergehe, wenn der Kunde nicht rechtzeitig kündige. Der kleine Sternchentext mit dem Hinweis darauf könne leicht überlesen werden und reiche nicht aus, um eine Irreführung zu vermeiden.

Oberlandesgericht Koblenz vom 18.03.2009 (4 U 1173/08)

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Illegale Streaming-Plattform – Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Illegale Streaming-Plattform

Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Der Alliance for Creativity and Entertainment ist ein Schlag gegen die beliebte illegale Streaming-Plattform Streamzz gelungen. Die Ermittler konnten die Seite offline nehmen, auf der mehr als 75 000 Filme illegal angeboten wurden. Betrieben wurde die Plattform aus Deutschland. […]

Gerichtsurteil – Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Gerichtsurteil

Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass ein Abo-Dienst, der über das Drücken einer Tastenkombination im Festnetz abgeschlossen wird, rechtswidrig ist. Grund ist ein Verstoß gegen die Preistransparenz und das Wettbewerbsgesetz sowie eine rechtswidrige Rufnummernnutzung. […]