Es ist soweit – Bundestag schränkt Spam ein

Bundestag schränkt Spam ein

Für Verbraucher ein Ärgernis, für Unternehmen eine günstige Methode zu werben, Spam erreicht auch uns täglich in verschiedenen Formen. Gestern abend entschied der Bundestag, dass das Versenden unerwünschter Werbung (Spam), ob nun per eMail, SMS, Fax oder Telefon, erheblich eingeschränkt ist. Die Neuregelung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wurde verabschiedet.

Verbraucher ist Schutzobjekt

Der Bundesregierung zufolge werde der Verbraucher erstmals „als Schutzobjekt ausdrücklich erwähnt“. Verboten sind nun Schleichwerbung, die Ausnutzung der Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen, die Belästigung durch unerbetene Telefonwerbung und die Koppelung von Gewinnspielen mit dem Erwerb einer Ware. Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) betonte, dass Anrufe zuhause nur dann zulässig seien, wenn der Angerufene vorher eingewilligt habe.
Die so genannter Gewinnabschöpfungsanspruch wurde ebenfalls eingeführt. Werden beispielsweise durch Spam per Fax zahlreiche Verbraucher vorsätzlich um kleine Beträge prellt, soll der Werber diese wettbewerbswidrig erzielten Gewinne künftig nicht mehr behalten können.

Die Gesetzesnovelle wurde mit einer rot-grünen Mehrheit beschlossen. Die Opposition bezeichnete sie als mittelstandsfeindlich. Der Präsident des Verband der Zeitschriftenverleger (VDZ) kritisierte, damit werde der Presse untersagt, telefonisch Abonnenten zu gewinnen. Durch die Neuregelung würden CallCenter in das Ausland abwandern, um von dort aus in Deutschland weiter zu werben. Dadurch gingen in Deutschland etwa 100.000 Arbeitsplätze verloren.

Für die Verbraucher ist die Neuregelung sicherlich erleichternd. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Gesetzesnovelle greift, denn auch in der Vergangenheit haben Spammer bewiesen, dass es ihnen, wenn es darum geht, mit Tricks an ihr Ziel zu gelangen, durchaus nicht an Einfallsreichtum mangelt.

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