Ping-Anrufe – Tarifansage wird Pflicht

Ping-Anrufe - Tarifansage wird Pflicht
Dienstgebäude der Bundesnetzagentur in Mainz

Ping-Anrufe sind nicht nur lästig und je nach Reaktion sehr teuer, sondern auch ein Massenbetrugsversuch. Bereits vor einigen Wochen warnte die Polizei vor den Anrufen, die nur ein Ziel haben: Dem Anrufer das Geld aus der Tasche zu ziehen. Nun hat die Bundesnetzagentur die Reißleine gezogen. Die deutschen Mobilfunknetzanbieter müssen zukünftig eine Gebührenansage vorwegschalten, wenn Nutzer Nummern in bestimmten Ländern anwählen. Damit soll die Betrugsmasche eingedämmt werden.

Ping-Anrufe – das Massenproblem

Ping-Anrufe sind Anrufe mit ausländischer Nummer, bei denen das Telefon nur ganz kurz klingelt. Der Angerufene soll damit animiert werden zurückzurufen. Ist er neugierig, wählt er jedoch eine teure Servicenummer im Zielland. Der Anbieter bzw. Netzbetreiber rechnet den dabei anfallenden Betrag über die Telefonrechnung ab.

Es entsteht auf diese Weise eine enorme Einnahmequelle für Betrüger. Denn die Masche ist kein Einzelfall mehr. Laut Bundesnetzagentur gab es bis einschließlich September in diesem Jahr 15.000 Beschwerden über Ping-Anrufe. Im Oktober und November waren es zusammen bereits 50.000. Dabei handelt es sich nur um Teilenehmer, die den Weg über die Beschwerdemöglichkeit gehen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Gesamtzahl der Ping-Anrufe sehr viel höher ist. Wenn nur ein geringer Prozentsatz der Anrufer zurückruft, zocken die Betrüger damit erhebliche Summen ab.

Besonders trickreich: Die Ländervorwahlen wirken wie echte Ortsvorwahlen, da sie zum einen aus drei Ziffern nach der Doppelnull bestehen, die deutschen Ortsnetzen entsprechen, und zum anderen die die zweite Null schnell zu übersehen ist.

Mobilfunkanbieter müssen Tarifansage vorwegschalten

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt: „Wir schützen Mobilfunkkunden vor den Folgen telefonischer Belästigung und schieben den Ping Anrufen einen Riegel vor. Mit der von uns angeordneten Preisansagepflicht machen wir das rechtswidrige Geschäftsmodell der Täter wirtschaftlich unattraktiv und schaffen Transparenz für den Verbraucher.“ Spätestens zum 15. Januar 2018 müssen daher die Mobilfunkanbieter für alle Rufnummern in 22 besonders betroffenen Staaten wie Tunesien, Sierra Leone, Serbien oder Bosnien-Herzegowina eine Tarifansage vorwegschalten. So haben die Anrufer die Chance, bei einem neugierigen Rückruf die Kosten vorab schätzen zu können.

Die betroffenen Auslandsvorwahlen sind: Albanien (00355), Benin (00229), Bosnien-Herzegowina (00387), Burundi (00257), Elfenbeinküste (00225), Guinea (00224), Jemen (00967), Liberia (00231), Madagaskar (00261), Malediven (00960), Mali (00223), Marokko (00212), Mazedonien (00389), Serbien (00381), Seychellen (00248), Sierra Leone (00232), Somalia (00252), Sudan (00249), Tansania (00255), Tschad (00235), Tunesien (00216), Uganda (00256) und das Global Mobile Satellite System (00881).

Die beste Reaktion auf einen Ping-Anruf ist, nicht zu reagieren. Denn wer zurückruft, verursacht nicht nur extreme Gebühren, sondern zeigt, dass seine Nummer aktiv ist. Die automatischen Wahlprogramme wählen dann die Nummer immer wieder und so wird aus einem einzelnen Ping-Anruf schlimmstenfalls Telefonterror.

Ping-Anrufe gibt es auch im Festnetz. Bislang gibt es hier jedoch keine verpflichtenden Gebührenansagen, mit Ausnahme bei Call by Call Anrufen. Festnetznutzer sollten daher bei Anrufen von unbekannten Nummern besonders vorsichtig sein.

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