Urteil – Anwalt kassiert 1350 Euro pro Spam-Mail von O2

Urteil - Anwalt kassiert 1350 Euro pro Spam-Mail von O2

Das Oberlandgericht München beschert einem Rechtsanwalt aus Hamburg ein kleines Zusatzeinkommen. Denn dieser zog gegen O2 vor Gericht und gewann. Das Telekommunikationsunternehmen muss dem Kläger insgesamt 4.050 Euro für drei Spammails zahlen. Vorausgegangen ist ein längerer Rechtsstreit, bei dem es O2 nicht verstanden hat, unerwünschte Werbung an den Anwalt zu unterlassen. Über den Fall berichten Focus und Huffington Post auf Berufung von BILDplus.

Der Fall: O2-Kunde bekommt unerwünschte Werbung

Der Anwalt aus Hamburg ist bereits länger Kunde bei O2. Bereits vor einigen Jahren erhielt er immer wieder Mails mit Angeboten für Leistungen des Unternehmens. Das passte ihm nicht. Er widersprach der Werbezusendung und forderte O2 auf, keine Werbung mehr an ihn zu schicken.

Bei O2 kam es zu einem folgenschweren Fehler. Denn das Unternehmen löschte seine E-Mail-Adresse offenbar nicht aus dem internen Verteiler. Er erhielt weiterhin Werbemails für O2-Angebote. Daher mahnte er den Anbieter 2014 ab und ließ eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, die ihm pro weiterhin eintreffende Mail 750 Euro Strafe zusicherte.

Es kam, wie es kommen musste: Erneut erhielt er eine Spam-Mail. O2 zahlte die eingeforderte Strafe von 750 Euro. Der Anwalt ließ eine neue Unterlassungserklärung unterzeichnen und setzte die Strafe auf 1.350 Euro fest. Wider trafen unerwünschte Werbemails ein – insgesamt drei Stück. Doch das Unternehmen verweigerte die Zahlung der Summe von 4.050 Euro. Der Anwalt zog vor Gericht und erzielte vor dem Landgericht München einen Erfolg. O2 ging jedoch in Berufung.

Das Oberlandesgericht München bestätigte das Urteil im März 2018. Es sprach dem Anwalt die vereinbarten 4.050 Euro für die 2016 erhaltenen drei Spam-E-Mails zu.

Unternehmen müssen Kundenwunsch respektieren

Der Fall zeigt erneut nachdrücklich, dass unerwünschte Werbung per E-Mail ein Abmahngrund ist. Wer ohne Zustimmung des Empfängers Spam verschickt, darf abgemahnt werden und muss bei Fortsetzung des unrechtmäßigen Verhaltens eine Strafe zahlen. Erschreckend ist, dass ein Unternehmen wie O2 es offenbar nicht einrichten kann, sich an Gesetze und Kundenwünsche zu halten. Der Telekommunikationsanbieter verstieß wenigstens viermal gegen die von ihm unterzeichneten Unterlassungserklärungen, dreimal davon gegen die verschärfte Form. Ebenso erstaunlich ist, dass sich O2 weigerte zu zahlen und der belästigte Kunde erst vor Gericht ziehen musste.

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