Urteil – Fernmeldegeheimnis endet auch am Arbeitsplatz bei Emailarchivierung

Urteil

Das Fernmeldegeheimnis schützt insbesondere ausgetauschte Daten vor fremden Blicken. Wenn aber beispielsweise eine Email bei dem Empfänger angekommen ist, endet der Übertragungsvorgang. Wird die Email von dem Empfänger abgespeichert und somit archiviert, steht ihr Inhalt nicht mehr unter dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Die Daten der Email unterscheiden sich dann nicht mehr von anderen Daten, die der Empfänger selbst angelegt hat.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte ein Unternehmen aufgefordert, bestimmte Emails von Mitarbeitern des Unternehmens vorzulegen. Es ging um mutmaßliche Verstöße gegen das Insiderhandelsverbot. Das Unternehmen widersprach jedoch und argumentierte, weil die Mitarbeiter die dienstlichen Emailadressen auch privat nutzen können, enthielten deren Emails eventuell personenbezogene Daten. Deshalb gehe mit der Offenlegung des Schriftverkehrs ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz und das Telekommunikationsgesetz einher.

Das wollte die BaFin jedoch nicht hinnehmen und wies den Widerspruch des Unternehmens zurück. Wenn ein Arbeitgeber die private Nutzung geschäftlicher Emailadressen gestatte, könne er bei Verdacht auf eine Straftat ebenso auch private Emails kontrollieren. Das Unternehmen hatte geklagt und das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. entschied.

Da die erbetenen Daten ohnehin bereits von dem Server des Unternehmens gelöscht seien, können sie nicht mehr herausgegeben werden, folgerte das Gericht. Doch die Daten würden, ebenso wie die Kopien auf den Computern der Mitarbeiter, nicht mehr dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses ende, wenn die Nachricht bei dem Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet sei. Sobald eine Email aus dem eigentlichen Übertragungsvorgang herausgelöst und sie gespeichert oder in anderer Weise verarbeiteten wurde, sei das Fernmeldegeheimnis nicht mehr betroffen, ob die Email nun auf dem Computer gespeichert oder in dem firmeneigenen Emailsystem verbleibe.

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Aktz. 1 K 628/08.F vom 11.11.2008

Weitere Informationen

Ratgeber Email
Gerichtsurteile – Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Samsung Galaxy Z Fold 8 & Fold 8 Ultra – das sind die neuen Modelle

Samsung Galaxy Z Fold 8 & Fold 8 Ultra

Das sind die neuen Modelle

Mit dem Galaxy Z Fold 8, dem Fold 8 Ultra und dem Galaxy Z Flip 8 stellt Samsung seine neue Foldable-Generation vor. Im Fokus stehen leichtere Gehäuse, leistungsstarke Hardware, verbesserte Kameras und zahlreiche neue Funktionen. […]

WhatsApp macht die Handynummer unsichtbar – die Benutzernamen kommen

WhatsApp macht die Handynummer unsichtbar

Die Benutzernamen kommen

Künftig können WhatsApp-Nutzer statt ihrer Telefonnummer einen Benutzernamen verwenden. Die Neuerung schützt die Privatsphäre, birgt aber auch neue Risiken. Andere Messenger wie Signal, Telegram und Co. bieten die Funktion bereits an. […]

Wichtiges BGH-Urteil – Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Wichtiges BGH-Urteil

Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung ausschließlich der Kündigung dienen darf. Zusätzliche Angebote wie Vertragsunterbrechungen oder Werbehinweise verstoßen gegen § 312k BGB und sind unzulässig. […]

BKA zerschlägt Phishing-Plattform Kratos – 200 Server abgeschaltet

BKA zerschlägt weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“

Hunderttausende Opfer betroffen

Gemeinsam mit US-Ermittlern hat das BKA die weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“ zerschlagen. Mehr als 200 Server wurden abgeschaltet, der mutmaßliche Administrator in Indonesien festgenommen und Hunderttausende potenzielle Opfer geschützt. […]

Freude schlägt Herzen - die beliebtesten Emojis der Deutschen

Freude schlägt Herzen

Das sind die beliebtesten Emojis der Deutschen

Lachen statt Herzen: Die Deutschen setzen in ihren Chats vor allem auf gute Laune. Eine aktuelle Bitkom-Umfrage zum World Emoji Day zeigt außerdem, wie selbstverständlich Emojis inzwischen zum digitalen Alltag gehören – und warum sie trotzdem manchmal für Missverständnisse sorgen. […]