Urteil – Fernmeldegeheimnis endet auch am Arbeitsplatz bei Emailarchivierung

Urteil

Das Fernmeldegeheimnis schützt insbesondere ausgetauschte Daten vor fremden Blicken. Wenn aber beispielsweise eine Email bei dem Empfänger angekommen ist, endet der Übertragungsvorgang. Wird die Email von dem Empfänger abgespeichert und somit archiviert, steht ihr Inhalt nicht mehr unter dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Die Daten der Email unterscheiden sich dann nicht mehr von anderen Daten, die der Empfänger selbst angelegt hat.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte ein Unternehmen aufgefordert, bestimmte Emails von Mitarbeitern des Unternehmens vorzulegen. Es ging um mutmaßliche Verstöße gegen das Insiderhandelsverbot. Das Unternehmen widersprach jedoch und argumentierte, weil die Mitarbeiter die dienstlichen Emailadressen auch privat nutzen können, enthielten deren Emails eventuell personenbezogene Daten. Deshalb gehe mit der Offenlegung des Schriftverkehrs ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz und das Telekommunikationsgesetz einher.

Das wollte die BaFin jedoch nicht hinnehmen und wies den Widerspruch des Unternehmens zurück. Wenn ein Arbeitgeber die private Nutzung geschäftlicher Emailadressen gestatte, könne er bei Verdacht auf eine Straftat ebenso auch private Emails kontrollieren. Das Unternehmen hatte geklagt und das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. entschied.

Da die erbetenen Daten ohnehin bereits von dem Server des Unternehmens gelöscht seien, können sie nicht mehr herausgegeben werden, folgerte das Gericht. Doch die Daten würden, ebenso wie die Kopien auf den Computern der Mitarbeiter, nicht mehr dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses ende, wenn die Nachricht bei dem Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet sei. Sobald eine Email aus dem eigentlichen Übertragungsvorgang herausgelöst und sie gespeichert oder in anderer Weise verarbeiteten wurde, sei das Fernmeldegeheimnis nicht mehr betroffen, ob die Email nun auf dem Computer gespeichert oder in dem firmeneigenen Emailsystem verbleibe.

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Aktz. 1 K 628/08.F vom 11.11.2008

Weitere Informationen

Ratgeber Email
Gerichtsurteile – Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Schnelles Internet - Wie weit hängt Deutschland beim Netzausbau zurück?

Schnelles Internet

Wie weit hängt Deutschland beim Netzausbau zurück?

Menschen in Deutschland haben inzwischen ein offizielles Recht auf schnelles Internet. Was das bedeutet und woran die Verzögerungen liegen, haben wir hier zusammengefasst. Vor allem in ländlichen Regionen gibt es nach wie vor Probleme, die nur stückweise angegangen werden. […]

Programmfehler „Acropalyse“ – Inhalte können wiederhergestellt werden

Programmfehler „Acropalyse“

Inhalte können wiederhergestellt werden

Screenshots, die mit dem Pixel-Tool Markup bearbeitet und zugeschnitten wurden, ließen sich aufgrund eines Bugs wieder vollständig herstellen. Mittlerweile ist die potenzielle Sicherheitslücke geschlossen – aber auch das Snipping-Tool von Microsoft weist ein entsprechendes Problem auf. […]

Abzocke mit „Amazon-Paletten“ – Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Abzocke mit „Amazon-Paletten“

Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Mit vermeintlichen Schnäppchen locken Betrüger arglose Verbraucher in eine Falle und ziehen ihnen das Geld aus der Tasche. Die Ware erhalten die Kunden nie. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aktuell vor der Betrugsmasche mit angeblichen „Amazon-Paletten“. […]

Illegale Streaming-Plattform – Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Illegale Streaming-Plattform

Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Der Alliance for Creativity and Entertainment ist ein Schlag gegen die beliebte illegale Streaming-Plattform Streamzz gelungen. Die Ermittler konnten die Seite offline nehmen, auf der mehr als 75 000 Filme illegal angeboten wurden. Betrieben wurde die Plattform aus Deutschland. […]

Gerichtsurteil – Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Gerichtsurteil

Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass ein Abo-Dienst, der über das Drücken einer Tastenkombination im Festnetz abgeschlossen wird, rechtswidrig ist. Grund ist ein Verstoß gegen die Preistransparenz und das Wettbewerbsgesetz sowie eine rechtswidrige Rufnummernnutzung. […]