Urteil – Nachweis über technische Prüfung bei fehlerhafter Telefonrechnung

Urteil - Nachweis über technische Prüfung bei fehlerhafter Telefonrechnung

Nach dem Paragraphen 45i des Telekommunikationsgesetzes können Kunden eines öffentlichen Telekommunikationsanbieters ihre Rechnung innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang beanstanden. Der Anbieter muss dann die Verbindungen aufschlüsseln und eine technische Prüfung vornehmen. Das Ergebnis hat er dem Kunden auf Wunsch innerhalb der Frist vorzulegen. Absatz 3 des Paragrafen (§ 45i Abs.3 TKG) besagt, dass der Anbieter den Nachweis erbringen muss, dass er die Leistung technisch fehlerfrei erbracht hat. Ergab die technische Prüfung Mängel oder wurde sie nicht innerhalb der Frist abgeschlossen, darf vermutet werden, dass ein Fehler in der Berechnung des Anbieters vorliegt.

Ein Telefonkunde bemerkte, dass auf zwei aufeinanderfolgenden Telefonrechnungen Gebühren für Anrufe bei 0900-Rufnummern aufgeführt waren, die er seines Wissens nach nicht getätigt hatte. Er beanstandete die Rechnungen und weigerte sich, die geforderten rund 100,- € für die angeblichen Telefonverbindungen zu zahlen. Der Kunde wurde verklagt und die Sache landete vor dem Amtsgericht Papenburg.

Die Richter wiesen die Klage ab. Der Provider hatte einen `Technischen Prüfbericht nach § 45i Abs.3 TKG´ sowie ein `Prüfprotokoll nach § 45i Abs.3 TKG´ vorgelegt, das die Richter jedoch nicht zufrieden stellte. Denn bei dem Technischen Prüfbericht handelte es sich um ein universelles Schreiben mit der Aussage, dass keine Fehler festgestellt worden seien. Das angehängte Prüfprotokoll war lediglich ein durch die Vermerke `kein Befund´ ergänzter Einzelverbindungsnachweis, wie der Kunde ihn bereits erhalten hatte. Aus diesen Schriftstücken gehe nicht hervor, wer, wann und mit welchen Mitteln die Richtigkeit der Erfassung und Berechnung überprüft hatte, stellte das Gericht fest. Zudem seien keine weiteren Angaben über die angeblich erbrachte Leistung gemacht worden.

Der Anbieter habe nicht davon überzeugen können, dass die Verbindungen tatsächlich zustande gekommen und fehlerfrei erfasst worden waren. Die Nachweise des Anbieters reichten dem Gericht also nicht aus und der Kunde muss die strittigen Gebühren nicht zahlen.

Amtsgericht Papenburg, Aktz. 4 C 247/08 (IV) vom 30.10.2008

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Festnetz
Telefontarif – Anbieterübersicht
Fehlerhafte Telefonrechnung

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Kostenloser Vodafone-Tarif – 30 GB Datenvolumen pro Monat im 5G-Netz

Kostenloser Vodafone-Tarif

30 GB Datenvolumen pro Monat im 5G-Netz

Der Vodafone CallYa M-Tarif bietet 30 GB Datenvolumen im 5G-Netz und ist jetzt komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung verfügbar. Die Aktion geht noch bis zum 3. November und kann sowohl von Neu- als auch von Bestandskunden des Anbieters genutzt werden. […]

Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf – Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf

Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Aktuell kursiert eine gefälschte E-Mail, die angeblich vom deutschen Zoll stammt. Der Empfänger wird aufgefordert, vermeintliche Gebühren für ein Paket per Paysafecard zu bezahlen. Dahinter steckt jedoch eine perfide Phishing-Masche. […]

Prepaid-Zahlungen im Internet - Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungen im Internet

Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungsmethoden wie die PaysafeCard gehören weltweit zu den beliebtesten Optionen für Online-Transaktionen. Besonders in Deutschland und Österreich erfreut sich die PaysafeCard wachsender Beliebtheit, da sie einfach zu nutzen ist und eine optimale Budgetkontrolle bietet. Ideal für alle, die Wert auf Datenschutz und Sicherheit beim Online-Shopping, Streaming oder Gaming legen. […]

Einheitlicher Look ab 15. Oktober – Google verändert Android-Design

Einheitlicher Look ab 15. Oktober

Google verändert Android-Design

Google macht neue Design-Regeln zur Pflicht für Android. Sämtliche Apps müssen themenbasierte Symbole unterstützen. So soll ein einheitliches Erscheinungsbild auf dem Startbildschirm geschaffen werden. Die App-Icons passen sich künftig automatisch dem gewählten Farbthema an. […]