Premium-SMS und Mehrwert-SMS: Kosten, Anbieter und Abofallen

Premium SMS

Eine SMS verschicken und damit eine Dienstleistung bezahlen: Das ist das Prinzip der Premium-SMS. Anders als bei gewöhnlichen Kurzmitteilungen können dabei mehrere Euro pro Nachricht anfallen. Die Abrechnung erfolgt über die Mobilfunkrechnung oder das Prepaid-Guthaben. Besonders teuer kann es werden, wenn mit dem Dienst ein wiederkehrendes SMS-Abo verbunden ist.

Was ist eine Premium-SMS?

Eine Premium-SMS, auch Mehrwert-SMS genannt, ist eine kostenpflichtige Kurzmitteilung, über die zusätzliche Dienstleistungen angeboten oder bezahlt werden. Der englische Begriff steht für Premium Short Message Service.

Die Bezahlung erfolgt häufig über eine spezielle fünf- oder sechsstellige Kurzwahlnummer. Eine solche Nachricht kostet mehr als eine gewöhnliche SMS, weil neben der Übertragung auch eine Dienstleistung berechnet wird.

Premium-SMS gehören damit zu den sogenannten Mehrwertdiensten. Darunter versteht man Telekommunikationsangebote, bei denen über die eigentliche Verbindung oder Nachrichtenübermittlung hinaus weitere Leistungen erbracht und abgerechnet werden.

Wie funktioniert eine Premium-SMS?

Für die Nutzung eines Premium-SMS-Dienstes wird insbesondere eine bestimmte Zeichenfolge an eine Kurzwahlnummer gesendet. Damit kann ein kostenpflichtiges Angebot bestellt, eine Abstimmung durchgeführt oder ein digitaler Inhalt bezahlt werden.

Die Abrechnung übernehmen der Mobilfunkanbieter beziehungsweise die beteiligten Abrechnungsdienstleister. Der Betrag erscheint anschließend auf der Handyrechnung oder wird bei einer Prepaid-Karte direkt vom vorhandenen Guthaben abgezogen.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Einmalige Premium-SMS: Eine kostenpflichtige Nachricht löst eine einmalige Leistung oder Zahlung aus.
  • Premium-SMS-Abo: Der Nutzer bestellt einen wiederkehrenden Dienst, für den regelmäßig Gebühren anfallen können.

Auch der Empfang einer SMS kann im Rahmen eines wirksam vereinbarten kostenpflichtigen Dienstes Gebühren verursachen. Der bloße Empfang einer unbestellten Nachricht begründet dagegen keine Zahlungspflicht.

Wofür werden Premium-SMS verwendet?

Premium-SMS waren speziell vor der Verbreitung von Smartphones ein beliebtes Bezahlsystem. Klingeltöne, Handylogos und Spiele konnten auf diese Weise bestellt werden. Mittlerweile haben Apps, Onlinebezahldienste und andere digitale Bezahlverfahren viele dieser Angebote abgelöst.

Zu den klassischen Einsatzgebieten gehören:

  • Teilnahme an Gewinnspielen und Abstimmungen
  • Bezahlung digitaler Inhalte und Dienstleistungen
  • SMS-Chats und kostenpflichtige Nachrichtendienste
  • Bestellung von Informationen, etwa Horoskopen oder Nachrichtendiensten
  • Historische Angebote wie Klingeltöne, Handylogos und mobile Spiele

Auch bei manchen TV-Chats wurden Premium-SMS verwendet. Teilnehmer konnten ihre Nachrichten per SMS versenden und anschließend im Videotext eines Fernsehsenders anzeigen lassen.

Weitere Informationen zu dieser früher verbreiteten Kommunikationsform bietet der telespiegel-Artikel über den SMS-TV-Chat.

Was kostet eine Premium-SMS?

Die Kosten einer Premium-SMS hängen vom jeweiligen Dienst und dessen Anbieter ab. Während eine gewöhnliche SMS häufig bereits durch die Mobilfunk-Flatrate abgedeckt ist, wird eine Premium-SMS gesondert berechnet. Die Preise können von wenigen Cent bis zu mehreren Euro reichen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind bei bestimmten Angeboten sogar Kosten von bis zu 30 Euro pro Nachricht möglich.

Für fünf- und sechsstellige Kurzwahldienste gelten gesetzliche Preisobergrenzen. Bei zeitunabhängig abgerechneten Diensten liegt die grundsätzliche Grenze bei 30 Euro pro Verbindung beziehungsweise Inanspruchnahme. Für besonders geregelte Legitimationsverfahren können Ausnahmen bestehen.

Wichtig: SMS-Flatrates und Inklusiv-SMS eines Mobilfunktarifs decken Premium-SMS normalerweise nicht ab.

Müssen Premium-SMS-Anbieter ihre Preise angeben?

Ja. Nach § 109 Telekommunikationsgesetz (TKG) müssen die Kosten eines Premium-SMS-Dienstes bei der Werbung und beim Angebot grundsätzlich deutlich erkennbar angegeben werden. Dabei ist generell der zu zahlende Brutto-Höchstpreis einschließlich der relevanten Preisbestandteile anzugeben. Außerdem müssen Anbieter kenntlich machen, wenn mit der Nutzung ein dauerhaftes Vertragsverhältnis verbunden ist.

Ab einem Preis von einem Euro pro Inanspruchnahme gelten für fünf- und sechsstellige Kurzwahl-Datendienste nach § 111 TKG zusätzliche Pflichten. Der Preis muss vor Beginn der Zahlungspflicht gut sichtbar angezeigt und der Erhalt der Information bestätigt werden. Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen sind möglich.

Premium-SMS-Anbieter und Kurzwahlnummern

Die technische Bereitstellung eines Premium-SMS-Dienstes kann über verschiedene Unternehmen erfolgen. Dabei sind mehrere Beteiligte zu unterscheiden:

  • Inhalteanbieter: Das Unternehmen, das den eigentlichen Dienst anbietet.
  • Premium-SMS-Service-Provider: Ein technischer Dienstleister, der die Bereitstellung und Abwicklung des SMS-Dienstes ermöglicht.
  • Mobilfunkanbieter: Das Unternehmen, über dessen Netz und Abrechnungssystem die kostenpflichtige Leistung berechnet wird.

Ein Premium-SMS-Service-Provider kann damit als Vermittler zwischen Inhalteanbieter und Mobilfunknetzbetreiber tätig sein.

Nicht jede SMS-Kurzwahl ist automatisch eine kostenpflichtige Premium-SMS-Nummer. Manche Kurzwahlnummern dienen etwa der Kundeninformation oder der technischen Steuerung von Mobilfunkdiensten. Welche Kosten tatsächlich entstehen, hängt vom jeweiligen Angebot ab. Aus einer fünf- oder sechsstelligen Nummer allein lässt sich der Preis nicht zuverlässig erkennen.

Die Bundesnetzagentur informiert über Kurzwahlnummern im Mobilfunk.

Premium-SMS als Kostenfalle: Vorsicht vor ungewollten Abos

Problematisch sind insbesondere Angebote, bei denen durch eine zunächst unscheinbare Bestellung ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden soll.

Verbraucher können unter anderem durch eine Werbe-SMS zur Teilnahme an einem Gewinnspiel aufgefordert werden. Hinter dem Angebot verbirgt sich möglicherweise ein Dienst, für den regelmäßig Gebühren anfallen. Auch Nachrichten mit angeblichen Gewinnen, Kontaktanfragen oder exklusiven Informationen können dazu dienen, Nutzer zum Antworten auf eine teure Kurzwahlnummer zu verleiten.

Allerdings entsteht nicht automatisch durch jede SMS-Antwort ein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag. Verbraucher müssen speziell über die wesentlichen Vertragsbedingungen und die Kosten informiert worden sein und dem Angebot wirksam zugestimmt haben.

Premium-SMS und Drittanbieter sperren

Wer keine Premium-SMS nutzen möchte, kann bei seinem Mobilfunkanbieter eine entsprechende Sperre beantragen. Daneben gibt es die sogenannte Drittanbietersperre. Sie verhindert, dass bestimmte Leistungen fremder Unternehmen über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden. Die Einrichtung einer Drittanbietersperre ist kostenlos. Allerdings ist zu beachten, dass eine allgemeine Drittanbietersperre nicht zwangsläufig sämtliche Premium-SMS-Dienste erfasst.

Deshalb empfiehlt es sich, ausdrücklich auch nach einer Sperre für Premium-SMS beziehungsweise kostenpflichtige Kurzwahldienste zu fragen.

Eine vollständige Drittanbietersperre kann außerdem gewollte Bezahlmöglichkeiten über die Handyrechnung einschränken.

Unbekannte Premium-SMS auf der Handyrechnung: Was tun?

Tauchen auf der Handyrechnung unerklärliche Kosten für Premium-SMS oder Mehrwertdienste auf, sollte zunächst geklärt werden, welches Unternehmen die Beträge berechnet hat.

Folgende Schritte sind sinnvoll:

  1. Handyrechnung prüfen: Die betroffenen Positionen, Kurzwahlnummern und Beträge feststellen.
  2. Anbieter ermitteln: Beim Mobilfunkanbieter Informationen zum verantwortlichen Drittanbieter anfordern.
  3. Abo stoppen: Ein bestehendes Abonnement vorsorglich kündigen und gegebenenfalls bestreiten, dass ein wirksamer Vertrag abgeschlossen wurde.
  4. Rechnung beanstanden: Unberechtigte Forderungen schriftlich gegenüber dem Mobilfunkanbieter und dem Drittanbieter zurückweisen.
  5. Beweise sichern: SMS, Bestellbestätigungen, Rechnungen und sonstige Unterlagen aufbewahren.
  6. Sperren einrichten: Weitere Premium-SMS und unerwünschte Drittanbieterabrechnungen verhindern.

Unstrittige Rechnungsbeträge sollten weiterhin bezahlt werden. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Kosten können die Verbraucherzentralen weiterhelfen.

Weitere Informationen bietet der telespiegel-Ratgeber zum Reklamieren einer fehlerhaften Telefonrechnung.

Häufige Fragen zu Premium-SMS

Was ist der Unterschied zwischen einer SMS und einer Premium-SMS?

Eine gewöhnliche SMS dient dem Austausch von Textnachrichten. Bei einer Premium-SMS wird zusätzlich eine kostenpflichtige Dienstleistung erbracht oder ein digitaler Inhalt bezahlt. Deshalb können die Kosten erheblich höher ausfallen.

Sind Premium-SMS kostenlos, wenn ich eine SMS-Flatrate habe?

Nein. Premium-SMS sind normalerweise nicht Bestandteil einer SMS-Flatrate und werden separat berechnet.

Kann man Premium-SMS auch empfangen?

Ja. Bei bestimmten vertraglich vereinbarten Diensten können kostenpflichtige Nachrichten empfangen werden. Der unbestellte Empfang einer SMS allein löst aber keine wirksame Zahlungsverpflichtung aus.

Wie kann ich ein Premium-SMS-Abo kündigen?

Die Kündigung sollte an den verantwortlichen Diensteanbieter gerichtet werden. Wer den Anbieter nicht kennt, kann beim Mobilfunkunternehmen entsprechende Informationen anfordern. Unberechtigte Forderungen sollten zusätzlich bestritten werden.

Ist jede SMS an eine Kurzwahlnummer kostenpflichtig?

Nein. Kurzwahlnummern werden für unterschiedliche Dienste eingesetzt. Ob und in welcher Höhe Gebühren entstehen, hängt vom konkreten Angebot und den geltenden Tarifbedingungen ab.

Was ist ein Premium-SMS-Service-Provider?

Ein Premium-SMS-Service-Provider ist ein technischer Dienstleister, der Unternehmen die Bereitstellung kostenpflichtiger SMS-Dienste ermöglicht. Er übernimmt insbesondere die Anbindung an Mobilfunknetze und unterstützt die Abrechnung.