Telekom Flatrate – Drosselung tritt nicht in Kraft, statt dessen neue Volumentarife

Telekom Flatrate-Drosselung tritt nicht in Kraft - Statt dessen neue Volumentarife

Im März 2013 wurde bekannt, dass die Telekom die Datenübertragungsgeschwindigkeit in den Telekom DSL-Flatrate-Tarifen ab einem bestimmten verbrauchten Datenvolumen drosseln möchte. Im April folgte die offizielle Ankündigung der neuen Konditionen. (Telespiegel-News vom 23.04.2013) Ab dem 02. Mai geschlossene Verträge enthielten künftig geänderte Leistungsbeschreibungen, die die Drosselung regelte. Die Kundenanschlüsse sollten zunächst auf 384 kbit/s gedrosselt werden, später erhöhte die Telekom auf 2 Mbit/s. Im Mai wurde bekannt, dass auch bestehende Kundenanschlüsse mit der Umstellung auf All-IP einer solchen Drosselung unterliegen würden. Technisch, so versprach die Telekom, würde die Geschwindigkeitsdrosselung aber wahrscheinlich nicht vor 2016 umgesetzt werden. Die Pläne des Bonner Telekommunikationsunternehmens lösten einen Sturm der Entrüstung aus. Wütende, besorgte und verständnislose Internetnutzer machten ihrem Ärger in Internetforen und sozialen Netzwerken Luft. Politer äußerten sich Kritisch über die Pläne des Telekommunikationsunternehmens. Auch die Sorge um die Netzneutralität war ein Gesprächsthema, denn das unternehmenseigene TV-Angebot Entertain beabsichtigte die Telekom nicht mit auf das Datenvolumen anzurechnen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte gegen die Telekom und gewann vor dem Landgericht Köln. Das Gericht entschied, dass die Klauseln der Telekom Call-&-Surf-Tarife mit einer maximalen Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s unwirksam sind. (Aktenzeichen 26 O 211/13) Internetzugänge über das Festnetz, die als Flatrate verkauft werden, dürfen keine Geschwindigkeitsdrosselung enthalten.

Die Telekom akzeptierte die Entscheidung des Gerichts. Das Unternehmen teilte heute mit, es werde keine Berufung einlegen. Kunden, die bereits einen Vertrag mit enthaltener Drosslung ihrer DSL-Flatrate abgeschlossen haben, können den Tarif ohne Einschränkung nutzen. Die entsprechende Klausel werde unwirksam und am 05. Dezember ersatzlos gestrichen. Die Kunden werden schriftlich darüber informiert.

Die Telekom erklärte auch sie beabsichtige, zusätzliche DSL-Volumentarife anzubieten, die günstiger als die DSL-Flatrates sein sollen. „Wir haben das Urteil als Anlass genommen, über unsere Tarife und Kundenkommunikation grundsätzlich noch einmal nachzudenken und einige Weichen neu zu stellen. Wir werden unsere Produkte und unsere Kommunikation in Zukunft transparenter und einfacher machen„, heißt es in der Pressmitteilung unter der Überschrift „Mehr Transparenz für unsere Kunden„.

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