Telekom drosselt DSL – Neukundentarife mit Datenobergrenze

Telekom drosselt DSL - Neukundentarife mit Datenobergrenze

Die Telekom ändert am 2. Mai 2013 ihre DSL-Tarife. Wie bereits berichtet (telespiegel News 22.03.13), gibt es dann für Neukunden eine Datenobergrenze für Highspeed-Internetanschlüsse. Ist das vereinbarte Datenvolumen erreicht, wird die Verbindungsgeschwindigkeit auf 384 kbit/s gedrosselt.

Das Unternehmen betont, dass zunächst nur die Leistungsbeschreibungen geändert werden. Michael Hagspihl, Geschäftsführer Marketing der Telekom Deutschland, erklärte gestern dazu: „Wir gehen bisher davon aus, dass wir die Limitierung technisch nicht vor 2016 umsetzen.“ Zudem sind vorerst nur Neuverträge betroffen. Nötig sei die Änderung der Tarifstruktur durch das rasant wachsende Datenaufkommen. Dieses werde sich laut Telekom innerhalb von drei Jahren noch vervierfachen. Um das Leistungsnetz dafür auszubauen, sei eine Investition von rund 80 Milliarden Euro notwendig. Der Geschäftsführer dazu: „Kunden mit sehr hohem Datenaufkommen werden wir in Zukunft mehr berechnen müssen.“

Neukunden können ab 2. Mai 2013 aus folgenden Tarifen wählen:

  • Tarife mit bis zu 16 Mbit/s: 75 GB
  • Tarife mit bis zu 50 Mbit/s: 200 GB
  • Tarife mit bis zu 100 Mbit/s: 300 GB
  • Tarife mit bis zu 200 Mbit/s: 400 GB

Ausgenommen von diesen Datenobergrenzen sind die Angebote Sprachtelefonie über das Festnetz und Pakete für Telekom Entertain sowie WLAN TO GO. Außerdem soll es nach aktuellem Stand möglich sein, nach technischer Umsetzung der DSL-Drosselung verschiedene Datenvolumina nachzubuchen. Nach Auskunft der Telekom werden diese Optionspakete rechtzeitig zur technischen Umsetzung vorgestellt. Außerdem sollen Kunden dann anhand einer Auflistung nachvollziehen können, welchen Datenverbrauch sie haben. Der durchschnittliche Telekomkunde benötigt nach Aussage der Telekom 15 – 20 GB im Monat.

Obergrenzen für den Datentransfer mit anschließender Geschwindigkeitsdrosselung gibt es im Mobilfunkbereich schon länger. Die Telekom führt als erster großer Anbieter dieses Prinzip für Festnetzanschlüsse ein. Da viele Mitbewerber auf die DSL-Infrastruktur der Telekom zurückgreifen, ist davon auszugehen, dass diese nach und nach ebenfalls ihre Tarife anpassen werden.

Update vom 02.05.2013

Künftig werden alle Telekom-Kunden von der Drosselung betroffen sein. Alte Verträge werden wegen der Umstellung auf All-IP (Telefonanschluss über das Internet) gekündigt und der Kunde muss neuen AGB zustimmen. Darin wird auch die Drosselungsgrenze enthalten sein.
Die Telekom schließt zudem nicht aus, dass die momentan angekündigten Obergrenzen bis zu deren Umsetzung verändert werden. „Wer weiß, wie die Datengrenzen 2018 aussehen werden? Wir leben in einer sehr dynamischen Branche“, sagte der Deutschland-Chef der Telekom Niek Jan van Damme gegenüber der „Welt”.

Update vom 15.05.2013

Nach zahlreichen kritischen Äußerungen, unter anderem aus der Politik, prüft seit kurzem auch das Bundeskartellamt den Sachverhalt. Derzeit beabsichtigt es aber nicht, ein Verfahren einzuleiten.

Update vom 13.06.2013

Die Telekom bestätigte Medienberichte die besagten, dass die Datenübertragungsgeschwindigkeit ab der Drosselungsgrenze nicht wie vorgesehene auf 384 kBit/s, sondern auf 2 MBit/s verringert werden soll. „Die Telekom reagiert damit auf die Sorgen von Kunden”, heißt es in der Mitteilung. Die Regelung betrifft bereits ab 02. Mai 2013 geschlossene Verträge, soll aber erst ab 2016 umgesetzt werden. telespiegel-News: Drosselung am DSL-Anschluss – Telekom erhöht reduzierte Bandbreite

Update vom 30.09.2013

Berichten des Focus zufolge plant die Telekom-Tochter congstar ebenfalls eine Drosselung. Einzelheiten sind noch nicht bekannt.

Update vom 25.10.2013

Die Telekom hat einen Volumenrechner online gestellt, von dem Internetnutzer ausrechnen lassen können, welche Aktionen mit einem bestimmten Datenvolumen möglich sind.

Update vom 30.10.2013

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen meldet, dass das Landgericht Köln nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden hat, dass die Reduzierung der Übertragungsgeschwindigkeit auf 2 Mbit/s an Internetanschlüssen mit Flatrate, deren Übertragungsgeschwindigkeit 50 Mbit/s überschreiten, die Verbraucher in unangemessener Weise benachteiligt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Update vom 02.12.2013

Telekom Flatrate-Drosselung tritt nicht in Kraft – Statt dessen neue Volumentarife

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