Urteil – Vertragsstrafe für Spaßbieter bei eBay

Urteil - Vertragsstrafe für Spaßbieter bei eBay

Im allgemeinen gibt es bei dem Handel in dem Online-Auktionshaus eBay selten Probleme. Doch sogenannte Spaßbieter können Verkäufern und auch den potentiellen Käufern den Spaß verderben. Bevorzugt bei Auktionen mit einem hohen Warenwert bieten sie mit, um den Preis künstlich in die Höhe zu treiben. Sollten sie nach Abschluss der Auktion Höchstbietender sein, wollen sie von dem Kauf nichts gewusst haben. Zähneknirschend muss der Verkäufer den Artikel nochmals einstellen und bleibt eventuell auf den Gebühren sitzen. Die Vergangenheit hat nämlich gezeigt, dass Verkäufer in solchen Fällen vor Gericht wenig Aussicht auf Erfolg haben. Das Amtsgericht Bremen hat nun ein Urteil gefällt, das den Spaßbietern das Vergnügen an ihrem Tun nehmen könnte und sie mit Konsequenzen straft.

Ein eBay-Mitglied bot ein Auto zum Verkauf an. In der Auktion drohte er Spaßbietern mit einer Schadensersatzforderung in Höhe von 30 Prozent des Verkaufspreises. Ein Käufer erhielt für rund 6000,- € den Zuschlag. Er weigerte sich jedoch, die Ware zu bezahlen und abzunehmen. Nicht er selbst, sondern sein Bruder habe seinen eBay-Account für das Gebot verwendet. Der Verkäufer verlangte von dem Käufer die angedrohte Vertragsstrafe in Höhe von 30 Prozent des Kaufpreises, also etwa 1800,- €. Schließlich mussten sich die Richter mit dem Vorgang befassen.

Der Käufer müsse die Vertragsstrafe zahlen, urteilten die Bremer Richter. Der Kaufvertrag sei zustande gekommen, weil das Höchstgebot von dem Computer des Käufers abgegeben worden sei, erklärten sie. Weil der Käufer angegeben habe, sein Bruder habe mit seinem Account gehandelt und nicht, dass es ein Unbekannter Dritter gewesen sei, sei eine Fahrlässigkeit deutlich geworden und er hafte für den Handel, denn er habe seinem Bruder Zugang zu seinem Passwort verschafft habe. Aus diesem Grund sei die Vertragsstrafe wirksam. (Aktz.: 16 C 168/05)

Eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 Prozent gilt in einem solchen Fall als angemessen. Eine entsprechende Klausel sollte gut sichtbar innerhalb der Auktion und nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen platziert werden. Durch die bestätigte Wirksamkeit einer solchen Klausel haben eBay-Verkäufer nun eine Möglichkeit, Spaßbietern die Freude am aus Spaß bieten zu nehmen.
Weitere Informationen
Gerichtsurteile – Internet
Gewährleistung und Garantie

 

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf – Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf

Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Aktuell kursiert eine gefälschte E-Mail, die angeblich vom deutschen Zoll stammt. Der Empfänger wird aufgefordert, vermeintliche Gebühren für ein Paket per Paysafecard zu bezahlen. Dahinter steckt jedoch eine perfide Phishing-Masche. […]

Prepaid-Zahlungen im Internet - Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungen im Internet

Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungsmethoden wie die PaysafeCard gehören weltweit zu den beliebtesten Optionen für Online-Transaktionen. Besonders in Deutschland und Österreich erfreut sich die PaysafeCard wachsender Beliebtheit, da sie einfach zu nutzen ist und eine optimale Budgetkontrolle bietet. Ideal für alle, die Wert auf Datenschutz und Sicherheit beim Online-Shopping, Streaming oder Gaming legen. […]

Einheitlicher Look ab 15. Oktober – Google verändert Android-Design

Einheitlicher Look ab 15. Oktober

Google verändert Android-Design

Google macht neue Design-Regeln zur Pflicht für Android. Sämtliche Apps müssen themenbasierte Symbole unterstützen. So soll ein einheitliches Erscheinungsbild auf dem Startbildschirm geschaffen werden. Die App-Icons passen sich künftig automatisch dem gewählten Farbthema an. […]

Digitale Freizeitgestaltung – so verändern Online-Dienste den Alltag

Digitale Freizeitgestaltung

So verändern Online-Dienste den Alltag

Digitale Unterhaltung prägt unseren Alltag wie nie zuvor: Streaming-Dienste, Gaming-Plattformen und Musikangebote stehen rund um die Uhr bereit. Mit der Vielfalt wächst jedoch auch das Bedürfnis nach Sicherheit, Regulierung und Verbraucherschutz. […]