Urteil – Vertragsstrafe für Spaßbieter bei eBay

Urteil - Vertragsstrafe für Spaßbieter bei eBay

Im allgemeinen gibt es bei dem Handel in dem Online-Auktionshaus eBay selten Probleme. Doch sogenannte Spaßbieter können Verkäufern und auch den potentiellen Käufern den Spaß verderben. Bevorzugt bei Auktionen mit einem hohen Warenwert bieten sie mit, um den Preis künstlich in die Höhe zu treiben. Sollten sie nach Abschluss der Auktion Höchstbietender sein, wollen sie von dem Kauf nichts gewusst haben. Zähneknirschend muss der Verkäufer den Artikel nochmals einstellen und bleibt eventuell auf den Gebühren sitzen. Die Vergangenheit hat nämlich gezeigt, dass Verkäufer in solchen Fällen vor Gericht wenig Aussicht auf Erfolg haben. Das Amtsgericht Bremen hat nun ein Urteil gefällt, das den Spaßbietern das Vergnügen an ihrem Tun nehmen könnte und sie mit Konsequenzen straft.

Ein eBay-Mitglied bot ein Auto zum Verkauf an. In der Auktion drohte er Spaßbietern mit einer Schadensersatzforderung in Höhe von 30 Prozent des Verkaufspreises. Ein Käufer erhielt für rund 6000,- € den Zuschlag. Er weigerte sich jedoch, die Ware zu bezahlen und abzunehmen. Nicht er selbst, sondern sein Bruder habe seinen eBay-Account für das Gebot verwendet. Der Verkäufer verlangte von dem Käufer die angedrohte Vertragsstrafe in Höhe von 30 Prozent des Kaufpreises, also etwa 1800,- €. Schließlich mussten sich die Richter mit dem Vorgang befassen.

Der Käufer müsse die Vertragsstrafe zahlen, urteilten die Bremer Richter. Der Kaufvertrag sei zustande gekommen, weil das Höchstgebot von dem Computer des Käufers abgegeben worden sei, erklärten sie. Weil der Käufer angegeben habe, sein Bruder habe mit seinem Account gehandelt und nicht, dass es ein Unbekannter Dritter gewesen sei, sei eine Fahrlässigkeit deutlich geworden und er hafte für den Handel, denn er habe seinem Bruder Zugang zu seinem Passwort verschafft habe. Aus diesem Grund sei die Vertragsstrafe wirksam. (Aktz.: 16 C 168/05)

Eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 Prozent gilt in einem solchen Fall als angemessen. Eine entsprechende Klausel sollte gut sichtbar innerhalb der Auktion und nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen platziert werden. Durch die bestätigte Wirksamkeit einer solchen Klausel haben eBay-Verkäufer nun eine Möglichkeit, Spaßbietern die Freude am aus Spaß bieten zu nehmen.
Weitere Informationen
Gerichtsurteile – Internet
Gewährleistung und Garantie

 

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]