
Um günstig per Modem oder ISDN über einen Telefonanschluss in dem Internet zu surfen, lohnt sich ein Vergleich der Angebote. Denn die Internet-Provider bieten unterschiedliche Tarifmodelle für unterschiedliche Nutzeransprüche. Wirklich günstig kann das surfen per Internet-by-Call sein. Der Kunde ist nicht an einen bestimmten Tarif oder Anbieter gebunden. Je nach Tageszeit kann er den gerade günstigsten Tarif eines beliebigen Internet-by-Call-Anbieters wählen. Der Internet by Call Vergleich hilft bei der Wahl des passenden Tarifs, die telespiegel-Seite Internet-by-Call Preisänderungen kann vor bösen Überraschungen schützen. Und bald wird der telespiegel seine brandneue Internet-by-Call-Datenbank online stellen.
Nicht Vorsorge tragen können Nutzer jedoch, wenn sich in das Abrechnungssystem des Anbieters der Fehlerteufel eingeschlichen hat. Bisweilen kommt es vor, dass Kunden höhere Minutenpreise als die laut Anbieter gültigen berechnet werden. Spätestens bei Erhalt der nächsten Telefonrechnung, über die Internet-by-Call-Verbindungen abgerechnet werden, sollte den Kunden dieser Fehler auffallen und sie sollten sich an den Anbieter wenden. Nicht alle Anbieter erstatten die Differenzbeträge von sich aus, doch für den überwiegenden Teil ist das eine Selbstverständlichkeit.
Einen gravierenden Abrechnungsfehler musste die Avivo Internet GmbH aus Hamburg bereits im Januar zugeben. In einem Tarif ihrer Marke 12online wurden viel zu hohe Gebühren berechnet. Der Anbieter versprach Nachbesserung in Form einer automatischen Gutschrift. (telespiegel-News vom 12.01.2007) Dieses Mal ist dem Provider ein Fehler in der Abrechnung des Tarifs Start seiner Marke ComuniSurf unterlaufen. Statt 0,78 Cent wurden den Kunden 2,99 Cent pro Minute berechnet, ist auf der Webseite des Anbieters zu lesen. Dafür entschuldigt sich die Avivo Internet GmbH und möchte ihren Kunden nicht nur die Differenz zu den tatsächlichen Gebühren, sondern gleich den kompletten für diesen Tarif angefallenen Rechnungsbetrag erstatten. Die Kunden werden gebeten, als Nachweis ihre Telefonrechnung mit der Seite, auf der die ComuniSurf-Gebühren aufgeführt sind, per Post, Fax oder E-Mail an den Anbieter zu schicken.
Wenn die Kunden auch ihre Kontoverbindung (Kontoinhaber, Bankleitzahl, Kontonummer) angeben, will der Anbieter den für den Tarif angefallenen Rechnungsbetrag auf das angegebene Konto überweisen. Eine Gutschrift auf der Telefonrechnung, so teilt die Avivo Internet GmbH mit, sei in diesem Fall nicht möglich.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar