
Der Streit zieht sich schon einige Jahre hin. Auf der einen Seite steht eine Gymnasiallehrerin aus Nordrhein-Westfalen, auf der anderen der Betreiber des Online-Portals Spickmich.de. Auf der Internetseite können Schüler anonym ihre Lehrer nach dem Schulnotensystem bewerten, etwa wie cool, menschlich oder motiviert sie sind. Besagte Lehrerin, die von den Schülern eine Gesamtnote von 4,3 erhalten hatte, wehrte sich gerichtlich dagegen. Sie sah sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und verlangte Unterlassung.
Die Klage ging durch mehrere Instanzen. Zuletzt urteilte auch der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Benotung der Lehrerin von dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei und sie deshalb keinen Anspruch auf Unterlassung und Löschung der Daten habe. (telespiegel News vom 24.06.2009) Die Lehrerin legte Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein, die nun ohne weitere Begründung abgewiesen wurde.
Damit endet die Auseinandersetzung um die Spickmich-Lehrerbenotung, meint der Betreiber des Internetportals, Tino Keller. Der Internetseite hat diese Auseinandersetzung zu einiger Popularität verholfen. Inzwischen sind auf der Plattform nach eigenen Angaben mehr als 1,6 Millionen Schüler angemeldet.
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